Hallo!
Ein Richter am Amtgericht lügt nachweislich und begründet damit seine Objektivität und fällt sein Urteil.
Was ist hier möglich?
Die Einspruchsfrist ist verstrichen.
Hallo!
Ein Richter am Amtgericht lügt nachweislich und begründet damit seine Objektivität und fällt sein Urteil.
Was ist hier möglich?
Die Einspruchsfrist ist verstrichen.
Dienstaufsichtsbeschwerde
Ein Richter am Amtgericht lügt nachweislich und begründet
damit seine Objektivität und fällt sein Urteil.
Wenn das Urteil auf den falschen Behauptungen beruht, ist ein Vorwurf der Rechtsbeugung nach § 339 StGB denkbar.
Wenn es dem Richter (nur) darum ging, den Verdacht der Befangenheit zu zerstören, ist es zu spät.
Zur Befangenheit im Strafprozess: §§ 24 bis 28 StPO
im Zivilprozess: §§ 41 ff. ZPO
Nachlesen kann man die einzelnen Regelungen hier:
http://dejure.org/gesetze/StGB
http://dejure.org/gesetze/StPO
http://dejure.org/gesetze/ZPO