wenn eine Person mit einer kaufmännischen Ausbildung ( Bank, Kundenberater) als juristischer Laie eine ehrenamtliche Position bekommt als
Schöffe am Handelsgericht (am LG),
was darf er/sie dann auf seine/ihre Visitenkarte oder auf den Briefkopf schreiben:
„Richter/in am Handelsgericht“ oder
„ehrenamtliche/r Richter/in“ am Handelsgericht?
Meines wissens dürfen nur Volljuristen sich „Richter“ nennen.
Ein Schöffe ist ein „ehrenamtlicher Richter“, ich war das acht Jahre lang.
Ob man das auf die Visitenkarte schreiben darf, weiß ich nicht, wäre aber sehr unüblich.
Klingt außerdem sehr nach Angabe und sagt gar nichts über Deine Kompetenz aus. Allenfalls dass Du nicht vorbestraft bist, denn dann dürftest du kein Schöffe werden oder würdest sofort abgelöst, falls Du während Deiner Zeit als Schöffe straffällig wirst.
Wenn du es trotzdem tun möchtest, frag doch den hauptamtlichen Richter bei Deinem nächsten Termin.
Richter auf keinen Fall, die Ausbildung ist in dem Fall auch egal. Aber warum herumeiern und nicht einfach „Schöffe am Handelsgericht“, wenn es unbedingt auf der Visitenkarte stehen muss? Ich nehme an, in Österreich?
Richtig ist, dass nur das auf einer Visitenkarte erscheinen sollte, was relevant ist.
Wenn du die Visitenkarten im Rahmen deiner Tätigkeit als Schöffe verteilen willst, dann würde ich da auch schlicht „Schöffe am Handelsgericht“ drauf drucken.
Wenn du diese Karten allgemein nutzst, dann fände ich diese unnötige Erwähnung peinlich.
Auf meiner geschäftlichen ViKa steht daher nur der eine Beruf: „Elektrotechniker-Meister“.
Ich habe auch ein Ehrenamt. Dort (und nur dort) nutze ich eine andere ViKa „Leiter der Kommunikations- und Netzwerktechnik“ unter dem Logo „Deutsche Meisterschaften im Dings- und Bumssport“.
wie kommen Sie nur auf die Idee, dass es sich um mich selber handelt?
Auf mich trifft nichts davon zu,
sondern ich bin einem Hallodri auf der Spur,
der bei älteren Menschen Eindruck schinden will,
sich in deren Vertrauen mit hohen Titeln einschleichen will,
und was Sie mir sagten, das war auch mein Eindruck.
Es gibt nur so viele verschiedene Gepflogenheiten,
und ich kann sie schließlich nicht alle kennen,
deshalb wollte ich mich vergewissern, was nun rechtens ist.
Und wenn der Mensch das nun nicht darf und trotzdem getan hat,
was ist das dann?
Eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit?
Und wenn er einen ganz besonders ausgeprägten Geschäftssinn hat
und sich mit dem Richter-Titel materielle Vorteile verschaffen will,
die er vielleicht ohne nicht bekäme?
Auf jeden Fall bin ich durch Ihre Antworten sehr viel sicherer geworden
in der Beurteilung solchen Verhaltens.
Es soll ja schließlich alles auf Tatsachen beruhen,
nicht nur das Handeln, auch das Beurteilen.
Ganz lieben Dank denen,
die sich damit befasst haben!
Und vielleicht klären Sie mich theoretisch auch darüber auf,
ob das nur eine OWI ist oder mehr.
Hi,
ich habe mal an einer Gulaschkanone gearbeitet. Das war in Bayern. Deswegen habe ich mich
Gulaschkanonenökonom
genannt und habe mich mit Ludwig Thoma sehr verbunden gefühlt.