Hallo,
mal eine allgemeine Frage: Wieso unterzeichnen Richter in Deutschland die Urteile nicht selbst (wie in anderen Ländern üblich), und weshalb geschieht das durch eine andere Person?
Hallo,
mal eine allgemeine Frage: Wieso unterzeichnen Richter in Deutschland die Urteile nicht selbst (wie in anderen Ländern üblich), und weshalb geschieht das durch eine andere Person?
auf eine solch allgemeine frage kann ich nur mit 315 zpo, 117 vwgo und 275 stpo antworten; die unterschrift stellt eine formelle voraussetzung dar, die unter bestimmten voraussetzungen nachgeholt werden kann; ihr fehlen ist mit rechtsmitteln angreifbar, für den strafprozess etwa § 338 Nr.7 stpo.
Ich vermute hier ein Missverständnis. Die Richter unterschreiben ihre Urteile sehr wohl. Diese Urteile bleiben dann aber in der Akte bei Gericht. Das, was die Prozessbeteiligten zugestellt bekommen, sind lediglich Abschriften. Und die von einem Richter unterschreiben zu lassen, ist überflüssig.
Ah, okay. Das habe ich nicht gewusst.
Vielen Dank 
Guten Morgen!
Hast Du den gleichen Professor wie Felix?
???