Ich habe gehört, dass ein junger Richter am Amtsgericht von ca. 35 Jahren nur knapp 3.500 EUR brutto verdient? Kann das sein? Ich dachte, die müssen besonders hoch qualifiziert sein und sozusagen Topjuristen sein?
Soweit ich hörte sind die Einstellungsvoraussetzungen unglaublich hoch.
Kann das sein, dass die dann nur so wenig verdienen? Die sollen doch auch wirtschaftlich nicht empfänglich für Bestechung und ähnliches sein.
Das kommt ungefähr hin. Genaueres kannst du im Internet finden, denn es gibt dort Gehaltsrechner auch für Richter. Die Einzelheiten hängen von mehreren Faktoren ab.
Dass Richter Top-Juristen sein müssen, ist vielleicht ein bisschen übertrieben. In Niedersachsen reicht z.B. derzeit ein Befriedigend im ersten Examen und acht Punkte im zweiten. Es reichen also theoretisch 6,5 und 8 Punkte. Das zeichnet ja nicht unbedingt gleich einen Überflieger aus.
Moin Grußloser,
die Richterbesoldung richtet sich nach der Besoldungsordnung R http://bundesrecht.juris.de/bbesg/anlage_iii_114.html
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/…
Gandalf
Moin zurück,
gut, dann steht es fest. Die R1 Besoldung, die ja wohl ca. 90% aller Richter erhalten, ist also wirklich so niedrig. Da soll sich einer wundern, wenn er nur Bunken im Richteramt kennenlernt…
Grußloser
53/12
‚Richternotstand! Tausende Stellen unbesetzt!‘
Hallo,
bei der Beurteilung des Einkommens sollte man nicht nur auf das Brutto schauen, sondern auf das Netto, das wegen Beamtenprivilegien natürlich noch mal ganz anders aussieht (z.B. keine Rentenversicherung, keine Arbeitslosenversicherung).
Dann kannst Du auch mal die Kündigungssicherheit, die im Vergleich zu anderen Juristenstellen relative Streßfreiheit sowie die überdurchschnittliche Altersversorgung hineinrechnen.
Mitleid muss man mit Richtern also nicht haben, und ich hab auch noch keine Meldungen wie „Richternotstand! Tausende Stellen unbesetzt!“ gelesen.
Gruß, Bernd
Ich habe nun ehrlich gesagt nicht ganz verstanden, wie du darauf kommst, dass ich Mitleid für angezeigt halte.
bei der Beurteilung des Einkommens sollte man nicht nur auf
das Brutto schauen, sondern auf das Netto, das wegen
Beamtenprivilegien natürlich noch mal ganz anders aussieht
(z.B. keine Rentenversicherung, keine
Arbeitslosenversicherung).
Wohlgemerkt sind Richter keine Beamten, aber es gilt natürlich insofern dasselbe. Allerdings finde ich, dass man hier mehr differenzieren sollte. So kann die fehlende gesetzliche Krankenversicherung Vor- und Nachteile haben, je nach Gesundheitszustand und auch Familiensituation. Die Beihilfe übernimmt jedenfalls immer nur einen Teil der Kosten. Und eine kostenlose Mitversicherung der Familienmitglieder gibt es bei privaten Versicherungen nicht.
Mitleid muss man mit Richtern also nicht haben, und ich hab
auch noch keine Meldungen wie „Richternotstand! Tausende
Stellen unbesetzt!“ gelesen.
Auch das habe ich ja nicht behauptet.