Hallo,
kann nach erhalt des Urteils noch gegen den Richter vorgegangen werden?
Der Richter wollte keine Zeugen angehört .Es gab auch keine mündliche Verhandlung in der die Sachlage hätte geschildert werden können.Die Gegenseite ist Polizei und Gerichtsbekannt.
Ihr wurde die Gelegenheit gegben sich zu äußern
Der Kläger war nicht persönlich geladen . Die Kernaussage vom Urteil:die Schilderungen zum Vertragsabschluss seien unglaubwürdig und von strafrechtlicher Relevanz!!Wohlgemerkt ,der Kläger hat Zeugen für den Vertragsablauf!!!
Vielen Dank fürs Lesen,
Reingelegt 2012
kann nach erhalt des Urteils noch gegen den Richter vorgegangen werden?
Es gibt (fast) immer den üblichen Instanzenweg.
Ihr wurde die Gelegenheit gegben sich zu äußern
Und man selber, war man nicht anwaltlich vertreten ?
Der Kläger war nicht persönlich geladen.
Warum ist er nicht trotzdem erschienen ?
Die Kernaussage vom Urteil: die Schilderungen zum Vertragsabschluss seien unglaubwürdig und von strafrechtlicher Relevanz!!
Da hat wohl wieder jemand an der Rechtsberatung gespart. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Wohlgemerkt ,der Kläger hat Zeugen für den Vertragsablauf!!!
Was hilft das, wenn der Vertrag an sich rechtlich nicht haltbar ist ?
kann nach erhalt des Urteils noch gegen den Richter
vorgegangen werden?
Was verstehst du unter „gegen einen Richter vorgehen“? Richter haften in der Regel nicht für Fehlentscheidungen.
http://www.rechtslexikon.net/d/richterprivileg/richt…
Der Richter wollte keine Zeugen angehört .
Das steht im Urteil so unter Garantie nicht drin. Entweder war der Zeugenbeweis nicht entscheidungserheblich (dann hat der Richter richtig gehandelt) oder der Beweis nicht ordnungsgemäß angetreten (auch dann hat der Richter richtig gehandelt), oder aber der Richter hätte die Zeugen vernehmen müssen (dann muss gegen das Urteil halt Berufung eingelegt werden).
Es gab auch keine
mündliche Verhandlung in der die Sachlage hätte geschildert
werden können.
Womit ja noch rein gar nichts darüber gesagt ist, dass es eine mündliche Verhandlung hätte geben müssen.
Die Gegenseite ist Polizei und Gerichtsbekannt.
Und das besagt jetzt… was noch mal?
Ihr wurde die Gelegenheit gegben sich zu äußern
Und? Das ist doch ein rechtsstaatliches Gebot und kann nicht ernsthaft einen Vorwurf begründen.
Der Kläger war nicht persönlich geladen .
Wohin sollte er denn ohne mündliche Verhandlung geladen werden?
Die Kernaussage vom
Urteil:die Schilderungen zum Vertragsabschluss seien
unglaubwürdig
Und…?
und von strafrechtlicher Relevanz!!Wohlgemerkt
,der Kläger hat Zeugen für den Vertragsablauf!!!
Und?