Wie ich dem „Focus“ entnehme, hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Nutzung der Domain „flug.de“ für rechtswidrig erklärt („Wettbewerbsverzerrung“). Ist das noch normal? In welchen Welten leben die Richter eigentlich?
Kennst Du auch die Begründung, warum „flug.de“ gegen Wettbewerbsrecht verstößt, bzw den zugrundeliegenden Sachverhalt?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wie ich dem „Focus“ entnehme, hat das
Hanseatische Oberlandesgericht die
Nutzung der Domain „flug.de“ für
rechtswidrig erklärt
(„Wettbewerbsverzerrung“). Ist das noch
normal? In welchen Welten leben die
Richter eigentlich?
Ich kann mir nur vorstellen, dass das daran liegt, dass man bei flug.de gar keine unterscheidungskriterien mehr an dem domainnamen finden kann, der diese seite von anderen fluganbietern unterscheidet. Und im übrigen ist der genaue Sachverhalt echt sehr wichtig um sich ein urteil erlauben zu können, ob ein richter irgendetwas falsch gemacht hat oder nicht.
Rizzi
Wie ich dem „Focus“ entnehme, hat das
Hanseatische Oberlandesgericht die
Nutzung der Domain „flug.de“ für
rechtswidrig erklärt
(„Wettbewerbsverzerrung“). Ist das noch
normal? In welchen Welten leben die
Richter eigentlich?
Ein beliebter ausspruch von juristen in diesem zusammenhang ist: „das kommt darauf an.“ - auf den sachverhalt nämlich.
charly
Ein beliebter ausspruch von juristen in
diesem zusammenhang ist: „das kommt
darauf an.“ - auf den sachverhalt
nämlich.
Deswegen hab ich ja auch nach den Entscheidungsgründen gefragt. Es kommt wirklich immer auf den konkreten Sachverhalt an, wie ein Einzelfall entschieden wird.
Das ist keine „Verarschung“, sondern die Folge des Grundsatzes, daß Gerichte immer nur über über einen konkreten Sachverhalt im Rahmen der Anträge der Parteien urteilen.
Gerade in den Medien wird hier schon seeeehr stark vereinfacht, was aber auch sehr irreführend sein kann.
-)