Richtergericht

Hallo

  1. was ist ein Richtergericht und womit befaßt es sich? Wer kann sich an ein Richtergericht wenden?

  2. Frage: Schulze bumst mit seinem Wagen einen anderen an. Er findet, kein Schaden entstanden.
    Die Staatsanwaltschaft ist anderer Meinung und verpaßt ihm 3 Monate Fahrverbot.
    Freund Schulze zieht vor Gericht und kriegt zu hören: Wenn Sie den Prozeß wirklich durchziehen wollen, werde ich SIe zu 10 Monaten Fahrverbot verurteilen.

Gut, Freund Schulze könnte einen Dickkopf haben und es auf die nächste Instanz ankommen lassen.
Andererseits habe ich einmal gehört, so als juristischer Laie: Die Drohung mit einem empfindlichen Übel nennt man Erpressung.

Folgt die Frage: Macht sich der Amtsrichter hier der Erpressung schuldig? Kann das Richtergericht hier ins Spiel kommen?

Gruß

Priamos

  1. was ist ein Richtergericht

So etwas gibt es nicht.

und womit befaßt es sich?

Mit nichts.

Wer
kann sich an ein Richtergericht wenden?

Niemand.

  1. Frage: Schulze bumst mit seinem Wagen einen anderen an. Er
    findet, kein Schaden entstanden.
    Die Staatsanwaltschaft ist anderer Meinung und verpaßt ihm 3
    Monate Fahrverbot.

Das kann er gar nicht. Er darf es nicht nur nicht, er kann es nicht. Vermutlich redest du von einem Strafbefehl, der allerdings kommt vom Gericht, nicht von der Staatsanwaltschaft.

Freund Schulze zieht vor Gericht und kriegt zu hören: Wenn
Sie den Prozeß wirklich durchziehen wollen, werde ich SIe zu
10 Monaten Fahrverbot verurteilen.
Gut, Freund Schulze könnte einen Dickkopf haben und es auf die
nächste Instanz ankommen lassen.
Andererseits habe ich einmal gehört, so als juristischer Laie:
Die Drohung mit einem empfindlichen Übel nennt man Erpressung.

Erpressung (§ 253 StGB) ist ein Vermögensdelikt. Du meinst vermutlich Nötigung (§ 240 StGB). Hierzu reicht es aber nicht, wenn mit einem empfindlichen Übel gedroht wird. Zu Einzelheiten siehe hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung#Deutsche_…

Wenn ein Richter nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl zu erkennen gibt, dass er zu verurteilen beabsichtigt, dann ist dieser Hinweis an den Angeklagten für diesen nur von Vorteil. Er kann seinen Einspruch zurücknehmen. Nach deiner Logik wäre es „richtiger“, wenn der Richter den Angeklagten ins offene Messer laufen lassen würde.

Folgt die Frage: Macht sich der Amtsrichter hier der
Erpressung schuldig?

Nein.

Kann das Richtergericht hier ins Spiel
kommen?

Nein.

Ach so…

  1. was ist ein Richtergericht

So etwas gibt es nicht.

Nach der gesamten Lektüre des UP vermute ich, es ist ein Berufsgericht gemeint, vor dem natürlich auch ein beamteter Jurist stehen kann, wenn er seine Arbeit nicht ordentlich macht.

Gruß
smalbop

Nach der gesamten Lektüre des UP vermute ich, es ist ein Berufsgericht gemeint, vor dem natürlich auch ein beamteter
Jurist stehen kann,

Ja, das meinte er wohl, wobei die Formulierung

wenn er seine Arbeit nicht ordentlich
macht.

etwas missverständlich sei kann. Denn die Arbeit also solche, also das Leiten des Verfahrens und die Entscheidung, sind nicht der Überprüfung des Dienstgerichts zugängig, hier geht es allein um allgemeine dienstliche Verfehlungen außerhalb dessen (wobei natürlich Strafttaten bei der Amtsausübung wie Rechtsbeugung oder Nötigung im Verfahren neben der strafrechtlichen auch eine dienstrechtliche Komponente haben können).

Gruß
Dea

(wobei natürlich Strafttaten bei der Amtsausübung wie
Rechtsbeugung oder Nötigung im Verfahren neben der
strafrechtlichen auch eine dienstrechtliche Komponente haben
können).

… die ich hier aber nicht ansatzweise erkennen kann. Darum halte ich meine Antwort aufrecht. Das, was der Fragende meint, gibt es nicht, und einen Fall für das Dienstgericht gibt es hier auch nicht.

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(wobei natürlich Strafttaten bei der Amtsausübung wie
Rechtsbeugung oder Nötigung im Verfahren neben der
strafrechtlichen auch eine dienstrechtliche Komponente haben
können).

… die ich hier aber nicht ansatzweise erkennen kann.

Natürlich nicht, meine Erfahrung sagt mir nur, dass man in einer Forenantwort immer alle möglichen Einwände gleich mitberücksichtigen muss, weil irgendeiner immer auf irgendeine Idee kommt.

Darum
halte ich meine Antwort aufrecht.

Die war ja auch volkommen richtig. Ich habe nur Smalbops Aussage präzisiert.

Das, was der Fragende meint,
gibt es nicht, und einen Fall für das Dienstgericht gibt es
hier auch nicht.

Richtig.

Gruß
Dea

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