Richterwillkür

Hallo,
ich habe da mal eine Frage:
Wie wird in unserem Rechtsstaat Richterwillkür erkannt und dann auch wirklich geahndet?
Konkret;
Gibt es beispielsweise Aufzeichnungen darüber, wieviel Prozent der Urteile zu Lasten derjenigen Partei ausgingen, die einen richterlichen Vergleichsvorschlag nicht anzunehmen wagten?
Oder gibt es Aufzeichnungen über Verurteilungen von Richtern wegen Rechtsbeugung in den letzten 20 Jahren?
Oder gibt es Listen über Richter mit ganz „besonders freien Überzeugungen“?
Danke für Aufklärung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bard
Schöffe

Wie wird in unserem Rechtsstaat Richterwillkür erkannt und
dann auch wirklich geahndet?

Richterwillkür wird als solche gar nicht verfolgt. Rechtsbeugung wird verfolgt wie andere Straftaten auch.

Konkret;
Gibt es beispielsweise Aufzeichnungen darüber, wieviel Prozent
der Urteile zu Lasten derjenigen Partei ausgingen, die einen
richterlichen Vergleichsvorschlag nicht anzunehmen wagten?

Nein, und was sollte so eine Statistik auch aussagen? (Ich weiß schon, was du sagen willst - diese Aussage geht aus einer solchen Statistik eben nur nicht hervor.)

Oder gibt es Aufzeichnungen über Verurteilungen von Richtern
wegen Rechtsbeugung in den letzten 20 Jahren?

Na ja, man kann halt die Urteile suchen und finden. Das sind ja „Aufzeichnungen“.

Oder gibt es Listen über Richter mit ganz „besonders freien
Überzeugungen“?

Klar. Solche Listen werden von den Justizministerien geführt, und die Richter fliegen nach drei besonders eigenartigen Urteilen heraus. (Die Antwort ist so ernst gemeint wie ich deine Frage nehme.)

Danke für Aufklärung.

Bitte.

Mit freundlichen Grüßen

Dto.

Johannes Bard

Levay

Schöffe

Rechtsreferendar