Richtet sich der Bodenrichtwert nach der Baugrenze

Hallo

Ich habe ein Problem.
Mein Nachbargrundstück soll verkauft werden.
Dabei viel mir auf,daß die Baugrenze anders verläuft,als es der Bodenrichtwert hergibt.
Ich weiß,die Baugrenze ist zum Bauen und der andere Wert,um den Bodenpreis einzuschätzen.
Aber sind diese Werte nicht miteinander verbunden?
Den Bauland ist doch teurer als Gartenland.Oder bin ich da ganz falsch?
Wer kann mir diese Frage beantworten?

Damit kenne ich mich nicht wirklich aus - der qm Preis ist m.E. Verhandlungssache zw Käufer und Verkäufer - der ermittelte statistische richtwert für garten- bzw ackerland würde damit vermutlich etwas nach oben verfälscht - aber das ist nicht gesetzeswidrig - dann könnte sich noch die bebaubare fläche verändern, weil x % des baulandes bebaut werden darf (oft 40%) - wenn also nun das Bauland groesser ausgewiesen wird und nichts anderes (Baufenster / Randbebauung) dagegen spricht kann dadurch etwas mehr bebaut werden - aber ansonsten richten sich alle steuern usw. Nach dem tatsächlichen gezahlten und verhandelten absoluten kaufpreis

Hi,
grundsätzlich hast Du Recht…aber die Nachfrage bestimmt den Preis! Gibt ja kein Gesetz über Grundstückspreise.
Gruss WB

Hallo,

ich kann hier leider nur rumstammeln und mir was zusammen reinem, bin da selber kein Experte.

Eines ist auf jeden Fall klar: Egal, wie der Bodenrichtwert bemessen wird, oder welchen Einfluss dieser auf den Bodenpreis hat, es muss ja klar sein, wie groß das Grundstück ganz genau ist. Das kann man beim Bauamt oder der Gemeinde einsehen. Sollte man die Vermutung haben, dass z.B. das eigene Grundstück als zu klein angegeben ist, kann man dieses nachmessen lassen.

Wikipedia schreibt zur Bodenrichtwertthematik:

Der Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes. Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern, mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (in der Regel zum 31. Dezember bzw. 1. Januar) ermittelt. Er ist sehr bedeutsam für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.

Bodenrichtwerte werden im Rahmen der Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen, wenn er sich nicht im Vergleichswertverfahren aus Kaufpreisen ermitteln lässt. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweit existierenden Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden. Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Transaktionen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden. Es ist von großer Bedeutung, den Bodenwert eines Grundstücks mittels sachverständiger Anpassung vom Bodenrichtwert abzuleiten. Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften eines Bewertungsgrundstücks können durchaus erheblich sein

Vielleicht hilft das noch. Gruß Eilpeter

Moin,es ist schlicht egal ob es gartenland oder land im baufeld ist wenn es ein grundstück ist wird der verkäufer /eigentümer für sich einen preis fest legen und wenn du das bauland haben willst musst du wohl den preis zahlen…

gruß jh

Hallo,
ich kann nicht deuten, warum sie mir diese Anfrage gestellt haben, da ich ganz sicher kein Baurechtsexperte bin.
MfG

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Sorry

Nun, irgendwie sehe ich bei dir keine konkrete Frage…
Die Baugrenze regelt im Bebauungsplan die Grenzfläche, welche nicht von Gebäude(-teilen) überbaut werden darf, ist also enie qualitative Größe.
Der Bodenrichtwert regelt nach Festsetzung den z.Zt. angemessenen Preis für Bauland, unabhängig davon, ob da jetzt ein Gebäude drauf steht, mal drauf stehen soll oder ob es für immer Gartenland sein wird. Bei Wertermittlungen kommt zum Bodenwert eh noch ein evtl. vorliegender Gebäudewert hinzu. Hier ist also eine quantitative Größe.
Beide haben natürlich die Grundfläche als ursächliche Maßgröße, sind aber doch in völlig verschiedene Richtngen maßgebend und somit unabhängig in Ihrer Ausprägung.
Wo ist denn das Problem bei der Baugrenze des Grundstücks? Eine Grenze ist keine Fläche und hat somit auch keinen Wert.

gruss bordeaux71

Hallo,
der Bodenrichtwert hat im Allgemeinen nichts mit der Baugrenze zu tun. Wenn Grundstücke erworben werden, dann ja zu einem qm-Preis entsprechend der Grundstücksgrösse.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Danke,
für die schnelle Antwort.

Danke,für die schnelle Antwort.

Danke,für die schnelle Antwort…

Danke,für die schnelle Antwort.

Hi,
grundsätzlich hast Du Recht…aber die Nachfrage bestimmt den
Preis! Gibt ja kein Gesetz über Grundstückspreise.
Gruss WB

Danke,für die schnelle Antwort…

Sorry!! war wegen Finanzen.Dachte da an Baufinanzierung.
Lg.

Hallo,
ich kann nicht deuten, warum sie mir diese Anfrage gestellt
haben, da ich ganz sicher kein Baurechtsexperte bin.
MfG

Macht nichts. Trotzdem Danke.

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Sorry

OK.das habe ich verstanden.

Hallo,
wenn das gesamte Grundstück innnerhalb eines städtischen Bebauunsplans liegt, dann ist es unerheblich, ob die Fläche Gartenland ist oder ob es sich um die bebaubare Fläche handelt.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Hier würde ich mir von einem Vermessungstechniker Rat holen. Eventuell muss eine Berichtigung erfolgen.

OK.DAnke.