Kann ein Arbeitgeber aufgrund der Klausel „Die Arbeitszeiten richten sich nach den Öffnungzeiten der Praxis“ einen Angestellen zum Rufdienst verpflichten?
Mit der Klausel „Die Arbeitszete richten sich nach den Bedürfnissen der Praxis“ kann er das aufgrund seinen Direktionsrechts wohl.Wie ist es nun bei erster Klausel.
Die Frage kann ich Dir leider nicht beantworten.
Gruß
Ernesto
Die Formulierung ist zwar unterschiedlich, gemeint ist aber das selbe - würde ich sagen. Bedürfnis ist hier - die Praxis zu öffnen.
Mit Wortklauberei kommt man bei seinem Chef nicht weiter!!!
hei…
ja das ist eine gute frage…
ich denke rufdienst ist so etwas wie bereitschaft …
ob dein cheff das einfach so festlegen kann das weiss ich nicht …
ich weiss aber das bereitschaft zur arbeitszeit gehört
und angemessen bezalt werden muss …
ich hoffe das ich dir etwas helfen konnte
l.g Hubi