mich würde es mal interessieren, wie die genaue Rechtslage ist, wenn es um das Thema Richtgeschwindigkeit geht. Ist es wirklich so, dass man automatisch eine Teilschuld zugesprochen bekommt, wenn man schneller als 130km/h fährt und einen Unfall hat??? Oder gilt die 130km/h Grenze nur als reine Empfehlung und hat überhaupt keine juristischen Belange???
Von einem Fahrzeug, das die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, geht eine erhöhte Betriebsgefahr aus. Eine Mitschuld hängt davon ab, ob der Unfall bei Richtgeschwindigkeit hätte abgewendet werden können oder nicht.