Richtig beschweren bei der Versicherung?

Hab vor ca. einem dreiviertel Jahr mein Auto gewechselt, und dies, sofort nach dem Kauf, meiner Versicherung mitgeteilt. Diese hat dann ein HALBES JAHR (kein Witz) gebraucht dieses dann zu bearbeiten, in dieser Zeit wurden keine Monatsbeiträge von meinem Konto abgebucht.

Da ich Fahranfänger bin sind meine Beiträge noch ziemlich hoch. Jetzt meinte die Versicherung, ohne vorherige Ankündigung, die gesamten ausstehenden Beiträge abzubuchen, soviel Deckung hatte mein Konto aber natürlich nicht. Ich wusste auch nicht dass das soviel ist, weil die Summe die mir am Telefon genannt worden ist als ungefährer Beitrag der auf mich zukommen wird war auch deutlich geringer. Woraufhin ich mit meiner Versicherung telefonierte und mit ihnen ausgemacht habe die offene Summe durch monatlichen Raten abzuzahlen.

Naja ich fass es mal jetzt zusammen was danach passierte: Sie versuchten JEDEN Monat die offene Summe abzubuchen und das obwohl ich mehrmals mit der Versicherung telefoniert habe und mir jedesmal gesagt worden ist, dass das ein versehen war weil der „andere“ Kollege das anscheinend nichts notiert hat, zum Schluss wurden die auch noch richtig schnippisch weil ich anscheinend schon genervt habe.

Das hat mir jeden Monat 5 € von meiner Bank wegen nicht eingelöster Lastschrift gekostet und jetzt kommt der Knüller ich soll jetzt auch noch 10 € zahlen für die Kosten die meiner Versicherung deswegen hatte zahlen also insg. 40 €. Das sehe ich nicht ein! Es war ja mit ihnen mündlich abgemacht (leider keine schriftliche Bestätigung). Jetzt möchte ich mich Beschweren, auch wenn meine Chancen ziemlich gering sind, egal aber sowas ist eine Unverschämtheit! Nur wie fasse ich das alles richtig zusammen, so das es auch ernst genommen wird, sich also flüssig anhört und nicht gleich im Mülleimer landet??

Kann hier leider nicht helfen…

In der Regel hat jede Versicherung einen Ombudsmann, der sich mit den Problemen der Kunden beschäftigt. Die Kontaktdaten findet man auf der Webseite der Versicherung. Ist dies nicht der Fall oder gibt es danach weiterhin Probleme, so solltest Du dich an das Büro des Verbraucherschutzes in deiner Region wenden. Die Mitarbeiter vom Verbraucherschutz arbeiten kostenlos und sie können bestimmt mehr erreichen, als Du.

Tipp: Alle Versicherungen im Vergleich … http://58591.tarifcheck24.com

Andy :smile:

Die Sache ist einfach: auch wenn die Vers. erst verspätet abbuchte, so waren doch zu den bis dahin gewesenen Fälligkeitsterminen die entsprechenden Beträge vorzuhalten, so dass sie auch nach einem halben Jahr hätten abgebucht werden können…
Im Zweifel noch mal einen Juristen befragen.

Na ja, wenn die erwartete Abbuchung nicht durchgeführt wird, darf man sein Geld eben nicht anderweitig verpulvern, sondern muss etwas zurücklegen… mit welchem „Recht“ gehen Sie davon aus, dass die Zahlung jetzt noch einen Aufschub bekommen müsste?!

Viele Grüße, M

Für jede Versicherung gibt es einen Ombutsmann an den man sich wenden kann, der klärt dann alles ab und die Versicherungen sind in den meisten Fällen an sein Urteil gebunden