In der Theorie stimmt das was du sagst
In der Praxis auch.
allerdings sieht es in
der Praxis anders aus.
Bei allem gebotenen Respekt, ich glaube nicht, dass du das beurteilen kannst, weil du mit der Praxis der PKH sicherlich nicht vertraut bist.
Ich kenne einige Arbeiter und sogar
Studenten die angeblich zu viel für die Beihilfe verdienen, es
aber in Wirklichkeit (trotz guter Haushaltsführung) vorne und
hinten nicht reicht.
Ich weiß nicht, was du mit „Beihilfe“ meinst. Ich bin aber ganz sicher, dass, wenn es hierbei um PKH geht, du das alles überhaupt nicht beurteile kannst. PKH wird ständig gewährt, und die Zahlen, die dafür vorliegen müssen, sind bescheiden. Ohne Kenntnis der von dir angedeuteten Fälle kann man dazu nichts sagen, geschweige denn dass man das beurteilen könnte. Leute, bei denen es vorn und hinten nicht reicht, obwohl sie gut wirtschaften, bekommen selbstverständlich PKH. Auch in der Praxis.
Wenn man als Arbeitnehmer auch nur 1 Euro über dieser Grenze
liegt heißt das noch lange nicht, dass man sich einen Anwalt
leisten kann.
Daran sieht man, dass du nicht auskennst. Das ist ja nicht schlimm, aber ich verstehe dann ehrlich gesagt nicht, wieso du dir deiner Sache so sicher bist. Es gibt keine Grenze, unter die man fällt, wenn man auch nur einen Euro drüber liegt. Es gibt vielmehr einen größeren Bereich, in dem PKH nur teilweise gewährt wird. Also: Wer gar nichts zahlen kann, bekommt alles; wer nur ein bisschen zahlen kann, bekommt den Rest; wer alles zahlen kann, bekommt alles. Und das funktioniert IN DER PRAXIS ganz hervorragend. Es gibt vielmehr das Problem, dass Leute PKH bekommen, die es eigentlich nicht bekommen dürften, weil sie nämlich Vermögen verschweigen und verstecken.
Diese Pfändung wurde nur so als Ansatz in den Raum geworfen,
es gibt manche Leistungen die vom Amt als Kredit gewährt und
dann über H4 bzw. H4 + Maßnahmen wieder zurückbezahlt werden.
Das man an der Grundsicherung nicht rütteln sollte ist mir
klar, viele haben es auch so schon schwer genug.
Darum geht es aber immer noch nicht. Es gibt allgemeine Pfändungsfreigrenzen, die haben aber nichts mit Hartz IV zu tun, sondern mit der Einkommens- und Vermögenssituation im Ganzen.