Nach einem Umzug wurden Möbel an die Nachmieter verkauft, ein Vertrag über Ratenzahlung vereinbart und von beiden Parteien unterschrieben. Die erste Rate sollte zum 1 März bezahlt werden, die zweite am 15 März, die dritte am 1 April und die letzte am 15 April. Bisher ist noch kein Geld eingetroffen.
Darf die Mahnung direkt auf den Gesamtbetrag ausgeschrieben werden oder muss man jede Rate einzeln Mahnen? Es ist ein sehr einfach gehaltener Vertrag ohne Klauseln die es erlauben bei Verzug einer Rate die gesamte Summe zu mahnen oder ähnliches.
Habe hier ein Beispiel:
Mahnung: Unser Vertrag vom xxxx
Sehr geehrte Frau xxxx,
in den vergangenen Wochen haben wir Sie bereits mehrmals um Bezahlung Ihrer Schulden vom xxx in Höhe von xxx gebeten. Zuletzt haben wir Sie Persönlich zur Zahlung aufgefordert.
Leider konnten wir trotz mehrmaliger Aufforderung keinen Zahlungseingang feststellen. Wir fordern Sie daher mit dieser Mahnung letztmalig auf, die genannten Schulden in kompletter höhe bis zum xxx (30tage) durch Überweisung auf unser angegebenes Konto zu begleichen. Sollte auch bis zu diesem Zeitpunkt keine Zahlung von Ihnen erfolgen, werden wir ein gerichtliches Mahnverfahren gegen sie Einleiten durch das ihnen weitere Kosten entstehen können.
Kann man so machen.
Es sind ja bereits alle Raten fällig,weil die fest vereinbarten Termine verstrichen sind. Deshalb kann man die Gesamtsumme fordern.
Da ein Zahlungstermin schon genannt wurde,besteht Zahlungsverzug,auch ohne nochmalige Anmahnung.
Man könnte auch sofort das Mahnverfahren einleiten,die letzte (lange!) Frist von weiteren 30 Tagen ist unnötig.
Aber in so einem Fall ist ja wohl sowieso nichts zu holen,da ist es zu überlegen,ob das Mahnverfahren überhaupt Sinn macht,schließlich fallen Kosten an,die man selbst tragen muss(jedenfalls vorstrecken).
Man kann versuchen,den Vermieter zu kontaktieren,ob der womöglich auch schon auf seine Miete/Nebenkosten wartet und dann endscheiden,ob man das Mahnverfahren überhaupt einleitet.
Erstmal vielen Dank für die Antwort, habe da noch eine Frage wegen den Kosten.
Die Kosten für ein Mahnverhfahren muss man zwar erstmal vorstrecken aber die Welt kostet das ja auch nicht, oder?
Und sollte diesem Mahnverfahren wiedersprochen werden dann kann man sich bei einem bestehendem Vertrag doch sicher sein, dass man Gewinnt und der Schuldner die Gerichtskosten trägt oder bin ich da falsch informiert.
Man kann doch Menschen nicht einfach so mit allem durchkommen lassen, ich fände das sehr unfair wenn man keine große handhabe hätte.
Die Kosten für ein Mahnverhfahren muss man zwar erstmal
vorstrecken aber die Welt kostet das ja auch nicht, oder?
Nein, die Welt nicht. Sonst würde ja niemand so ein gerichtliches Mahnverfahren betreiben. Wer kann schon mit der Welt bezahlen?
Und sollte diesem Mahnverfahren wiedersprochen werden dann
kann man sich bei einem bestehendem Vertrag doch sicher sein,
dass man Gewinnt und der Schuldner die Gerichtskosten trägt
oder bin ich da falsch informiert.
Die Kosten des Verfahrens trägt zunächst einmal, wer den Mahnbescheid bzw. später den Vollstreckungsbescheid beantragt. Ersatz kann er vom Schuldner u.U. verlangen, aber wenn bei dem nix zu holen ist, bleibt er auf seinen Kosten sitzen.
Man kann doch Menschen nicht einfach so mit allem durchkommen
lassen, ich fände das sehr unfair wenn man keine große
handhabe hätte.
Auch für diese Antwort vielen Dank, ich denke das ein oder andere Detail wäre ganz gut.
Die Frau bekommt H4 was bedeutet, dass sie kein bzw kaum Geld besitzt.
„…aber wenn bei dem nix zu holen ist, bleibt er auf seinen Kosten sitzen…“
Das bedeutet also:
Dieser Dame wurden Möbel für etwa 300 Euro verkauft und selbst wenn vor Gericht geklagt wird und der Kläger recht bekommt muss er alles bezahlen und sieht nichts von seinem Geld?
Er muss sogar noch die Gerichtskosten bezahlen…auch wenn er Gewinnt? Das kann ich nicht glauben, es kann einfach nicht so unfair sein.
Wie schon geschrieben wurde, müssen die Kosten des Verfahrens im Voraus von dem bezahlt werden der den Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid beantragt (Gläubiger).
auch wenn er Gewinnt?
Zu dem Zeitpunkt wenn die Kosten bezahlt werden müssen, weiß noch niemand wer gewinnt. Aber wenn der Gläubiger „gewinnt“ ist er berechtigt die im Voraus bezahlten Kosten vom „Verlierer“ (Schuldner) zurück zu verlangen. Doch da ist eben das Problem, dass es nichts nutzt wenn man zwar das Recht hat die Kosten ersetzt zu bekommen, aber der Schuldner zahlungsunfähig ist.
Das kann ich nicht glauben,
Auch wenn du es nicht glauben kannst oder willst, leider ist das nun mal so. In diesem Fall hat der Gläubiger dann einfach Pech gehabt und dem schlechten Geld (Schulden) sogar noch gutes Geld (Kosten) hinterher geworfen.
es kann einfach nicht so unfair sein.
Die Welt wäre zwar um einiges schöner wenn alles gerecht und fair zugehen würde, aber das sieht in der Realität nun mal leider oft ganz anders aus. Es ist eben nicht immer alles fair, und manchmal muss man leider akzeptieren dass man auch mal etwas hinnehmen muss das unfair ist.
Er muss sogar noch die Gerichtskosten bezahlen…auch wenn er
Gewinnt? Das kann ich nicht glauben, es kann einfach nicht so
unfair sein.
Du kannst es bestimmt glauben, wenn du einmal versuchst, ein faires System zu gestalten. Man könnte die Gesetze ja ändern. Aber welches Gesetz soll man hier wie ändern, damit ein faires Ergebnis dabei rumkommt? Soll der Staat dem Gläubiger dessen Kosten ersetzen? Also letztlich wir alle? Oder wie? Was macht man, wenn bei dem Schuldner nichts zu holen ist? Wie soll man das Problem lösen?
Oh man das ist wirklich ärgerlich aber ich denke du hast Recht, manchmal muss man es einfach abtun aber eine sache würde ich noch gerne wissen.
Die andere Partei hat zwar die Möbel aber keine Gegenleistung erbracht und somit einen Vertragsbruch begangen, kann man den Vertrag also als nichtig ansehen und sich die Möbel wieder holen? Irgendwie?
Der Vertrag ist wie gesagt sehr einfach gestrickt und es steht nichts davon, dass das Eigentum an den Besitzer zurück geht oder ähnliches.
Die Frau bekommt H4 was bedeutet, dass sie kein bzw kaum Geld
besitzt.
Na ja, also dann war eine Ratenzahlung wohl gleich für Katz.
„…aber wenn bei dem nix zu holen ist, bleibt er auf seinen
Kosten sitzen…“
Das bedeutet also:
Dieser Dame wurden Möbel für etwa 300 Euro verkauft und selbst
wenn vor Gericht geklagt wird und der Kläger recht bekommt
muss er alles bezahlen und sieht nichts von seinem Geld?
Er muss sogar noch die Gerichtskosten bezahlen…auch wenn er
Gewinnt? Das kann ich nicht glauben, es kann einfach nicht so
unfair sein.
Er würde, angenommen, den Prozess gewinnen und hat bis dahin die Kosten gezahlt. Diese kann er dann mit der Hauptforderung vollstrecken. Er bekommt ja einen Titel.
Nur was ist der Titel wert bei H4?
Natürlich ist der Titel zunächst 30 Jahre gültig, aber das nützt nur theoretisch was.
Kann der Schuldner dies nicht überleben (Erben schlagen aus).
Restschuldbefreiung dauert 6 Jahre.
Es sei denn der Schuldner hatte nie vor zu bezahlen, weil er schon Schuldner ist und damit einen Eingehungsbetrug einging. Forderungen aus unerlaubter Handlung werden nicht erlassen. Was immer noch nicht heißt, dass der Gläubiger das Geld sieht. Siehe 1.
Ansonsten kann der Schuldner auch Einwendungen gelten machen, wenn die übereigneten Sachen, nicht die Eigenschaften aufweisen, welche vereinbart waren! Ob dies vorliegt ist unklar! Und sollte definitiv vor einem Prozess abgeklärt werden.
Man könnte das Geschäft rückabwickeln und der Schuldner übergibt dem Gläubiger die Gegenstände. Dieser verkauft sie anderweitig. Selbst wenn er weniger erhält, als bisher ausgehandelt, ist das noch besser, als Gerichtskosten für die Katz zu bezahlen.
Gläubiger und Schuldner könnten also zunächst mal ins Gespräch kommen.
Du bekommst recht,Käuferin wird verurteilt,die ausstehende Rechnung plus aller Kosten zu bezahlen. Das Gericht treibt kein Geld ein !
Das macht der Gerichtsvollzieher in Deinem Auftrag(neue Vorkasse),30 Jahre lang kannst Du ihn immer wieder hinschicken und es erneut versuchen einzutreiben. Jeder Besuch erhöht die Kosten !
Wenn der Schuldner kein Einkommen hat,was man pfänden kann(Hartz 4 sicher nicht!) und keine wertwollen Pfänder,dann kann man auch nichts eintreiben.
Wer sollte es denn dann bezahlen,sollte das Gericht Dir die Kosten erstatten,also der Staat,die Gemeinschaft ?
Bei 300 € Warenwert sind die /Mahnkosten/Gerichtskosten schnell ebenfalls in dieser Höhe,selbst ohne Anwalt.
Bei 300 € vergiss die Sache am besten,selbst das Abholen der Möbel wird Dir doch nichts nützen,Du wolltest sie ja nicht mehr haben,sonst hättest Du sie ja mitgenommen.
Also so schlimm kann es nicht sein,eben nur ärgerlich,weil man auf der jetzt noch kleinen Summe stitzen bleibt.
Deshalb sollte man sie nicht noch anwachsen lassen !
Du kannst es bestimmt glauben, wenn du einmal versuchst, ein
faires System zu gestalten. Man könnte die Gesetze ja ändern.
Aber welches Gesetz soll man hier wie ändern, damit ein faires
Ergebnis dabei rumkommt? Soll der Staat dem Gläubiger dessen
Kosten ersetzen? Also letztlich wir alle? Oder wie? Was macht
man, wenn bei dem Schuldner nichts zu holen ist? Wie soll man
das Problem lösen?
Gott nein, ich habe viel mit H4 Empfänger zu tun und einer der Sätze die ich oft zu hören bekomme ist, na nimm dir doch nen Anwalt oder dann nehm ich mir halt nen Anwalt.
Kann man ja leicht sagen wenn einem das Amt den Anwalt bezahlt, ich könnte mir mit meinem Job nicht wegen jedem Mist einen Anwalt leisten.
Ich denke wir bezahlen den H4 schon genug für alles mögliche.
Eine Möglichkeit wäre z.b das H4 im Monat zu kürzen bis der Gläubiger sein Geld hat aber eine Universallösung ist das auch nicht.
Die andere Partei hat zwar die Möbel aber keine Gegenleistung erbracht und somit einen Vertragsbruch begangen, kann man den Vertrag also als nichtig ansehen und sich die Möbel wieder holen? Irgendwie?
Im Prinzip könnte man die Möbel zwar zurück fordern, aber nicht „ einfach so “, sondern auch wieder nur auf dem juristischen Weg der ebenfalls mit Kosten und Risiko verbunden ist. Also das gleiche als wenn man das Geld fordert.
Kann man ja leicht sagen wenn einem das Amt den Anwalt
bezahlt, ich könnte mir mit meinem Job nicht wegen jedem Mist
einen Anwalt leisten.
Das ist zwar jetzt ein ganz anderes Thema, aber vielleicht interessiert dich dazu die rechtliche Regelung: Zunächst einmal kann sich jeder einen Anwalt leisten. Entweder hat er so viel Geld, dass er ihn bezahlen kann, oder er hat nicht so viel Geld, dann aber kann er einen Antrag auf (Beratungshilfe oder) Prozesskostenhilfe stellen. „Das Amt“ trägt keine Kosten, aber das Gericht gewährt dem, der nicht genügend Geld hat, Prozesskostenhilfe, wenn die Rechtsverfolgung oder Rechtsverweigerung Aussicht auf Erfolg hat. Das gilt natürlich auch für Arbeitnehmer, wenn das Gehalt zu klein ist, um im konkreten Fall einen Anwalt zu finanzieren.
Erforderlich ist für Prozesskostenhilfe, dass die Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist. Das meint im Wesentlichen: Wenn der Fall so absurd liegt, dass niemand den Prozess führen würde, der ihn auch selbst bezahlen müsste, dann gibt es keine Prozesskostenhilfe.
Eine Möglichkeit wäre z.b das H4 im Monat zu kürzen bis der
Gläubiger sein Geld hat aber eine Universallösung ist das auch
nicht.
Im Grunde vermengst du hier zwei Fragen. Mit Hartz IV hat das alles überhaupt nichts zu tun. Das ist ja das, was zum Leben gebraucht wird. Man kann natürlich bei Schuldnern pfänden, auch einkommen. Aber es gibt Grenzen, gerade weil ja jeder behalten soll, was er braucht, um zu überleben. Kleine Arbeitseinkommen z.B. können nicht, auch nicht teilweise gepfändet werden. Und Hartz IV aus denselben (!) Erwägungen auch nicht.
In der Theorie stimmt das was du sagst, allerdings sieht es in der Praxis anders aus. Ich kenne einige Arbeiter und sogar Studenten die angeblich zu viel für die Beihilfe verdienen, es aber in Wirklichkeit (trotz guter Haushaltsführung) vorne und hinten nicht reicht.
Wenn man als Arbeitnehmer auch nur 1 Euro über dieser Grenze liegt heißt das noch lange nicht, dass man sich einen Anwalt leisten kann.
Diese Pfändung wurde nur so als Ansatz in den Raum geworfen, es gibt manche Leistungen die vom Amt als Kredit gewährt und dann über H4 bzw. H4 + Maßnahmen wieder zurückbezahlt werden. Das man an der Grundsicherung nicht rütteln sollte ist mir klar, viele haben es auch so schon schwer genug.
Ich fasse jetzt mal zusammen, was wir bisher gelernt haben:
Bezieher von Sozialleistungen können keine Schulden bezahlen.
Sie wollen auch keine Schulden bezahlen.
Sie sind alle insolvent.
Auch alle ihre Erben sind insolvent.
Menschen, die keine Sozialleistungen beziehen, können ihre Sachen einfach so verschenken. Es ist wirtschaftlicher, auf 300 Euro zu verzichten, als 100 Euro zu investieren, um sie zu bekommen.
Der Staat lässt diese armen Leute auch alleine. Keiner will etwas für sie tun.
Wer so viel Geld verdient, dass er nach Abzug aller Kosten für die Wohnung, Versicherungsprämien, Unterhaltsleistungen, Darlehensraten usw. noch mindestens EUR 599,- übrig hat, kann es sich nicht erlauben, 23 Euro Gerichtskosten und 4o Euro Anwaltskosten zu zahlen (kurioserweise aber kann er Möbel im Wert von 300 Euro verschenken).
Es gibt Leute, die vom materiellen Zivilrecht nicht die leiseste Ahnung haben, aber im Prozess- und Kostenhilferecht absolute Cracks sind.
…
7. Wer so viel Geld verdient, dass er nach Abzug aller Kosten
für die Wohnung, Versicherungsprämien, Unterhaltsleistungen,
Darlehensraten usw. noch mindestens EUR 599,- übrig hat, kann
es sich nicht erlauben, 23 Euro Gerichtskosten und 4o Euro
Anwaltskosten zu zahlen (kurioserweise aber kann er Möbel im
Wert von 300 Euro verschenken).
7. Es gibt Leute, die vom materiellen Zivilrecht nicht die
leiseste Ahnung haben, aber im Prozess- und Kostenhilferecht
absolute Cracks sind.
Du bringst es auf den Punkt.
Bei Abstandzahlungen bei Wohnungsübergaben ist nicht selten, der Abstandswert überzogen. Da wollen viele Altmieter den Neupreis für Einrichtungen haben, statt sich angemessen am Zeitwert zu orientieren. Möglicherweise ist das ganze keine 300 EUR wert.
Ihr tut gerade so als würde es bei 40 Euro und 23 Euro Gerichtskosten bleiben. Welcher Anwalt zieht den bitte für 40 Euro eine komplette Verhandlung + Schriftverkehr mit einem durch?
Und ob die Möbel noch 300 Euro Wert hatten oder nicht ist doch völlig irrelevant……überteuert war der Preiss nicht.
Bei uns sagt man: „Einen Nackerten kann man nicht ausziehen“ - das ist weniger eine rechtliche Frage, sondern einfach eine wirtschaftliche Sache, die nicht zu ändern ist. Also man kann jetzt vielleicht um das Existenzminimum auf oder ab diskutieren, aber im Gesamtergebnis ist das ziemlich wurscht. Ob du jetzt zum Beispiel den Fernseher pfänden kannst oder nicht, ist im Endeffekt egal, weil fast immer die Kosten der Verwertung höher sind als der erzielte Preis bei der Vewertung. Ist vielleicht ungerecht, ist aber einfach eine Marktgegebenheit.
Jeder, der Geschäfte macht, hat ein Einbringlichkeitsrisiko. Eine bestimmt Quote an Forderungen ist einfach nicht einbringlich. Unternehmen kalkulieren das betriebswirtschaftlich ein. Also die GE-Money Bank gibt z.B. Kredite auch an Leute mit geringer Bonität. Sie hat sicherlich niedriger Einbringlichkeitsquoten als eine Bausparkasse mit pfandrechtlich sichergestellten Krediten. Dafür verlangt sie höhere Zinsen. Das wird schlicht und einfach eingerechnet.
Private Personen vergessen ganz gerne mal darauf, dass es so ein Risiko nunmal gibt und dass das auch nicht zu ändern ist, dass es das gibt.
Wie man konkret darauf reagiert, ist auch eine Sache für die es keine generelle Regel gibt. Ich persönlich habe auch Honoraraußenstände, die nicht bezahlt sind, manche klage ich ein, es gibt aber auch (wenige) manche, die mir nichteinmal eine Mahnung wert sind.
Ihr tut gerade so als würde es bei 40 Euro und 23 Euro
Gerichtskosten bleiben. Welcher Anwalt zieht den bitte für 40
Euro eine komplette Verhandlung + Schriftverkehr mit einem
durch?
So ziemlich jeder, denn die Vergütungssätze sind nun mal so. Ich weiß allerdings nicht, von welcher Verhandlung Du sprichst.
Und ob die Möbel noch 300 Euro Wert hatten oder nicht ist doch
völlig irrelevant……überteuert war der Preiss nicht.
Nun ja, aber wo wir hier doch so schön über alles Mögliche und Unmögliche spekulieren, sollte man nicht außer Acht lassen, dass die Käuferin das Geschäft insgesamt wegen Sittenwidrigkeit anficht.
Ihr tut gerade so als würde es bei 40 Euro und 23 Euro
Gerichtskosten bleiben. Welcher Anwalt zieht den bitte für 40
Euro eine komplette Verhandlung + Schriftverkehr mit einem
durch?
Siehe RVG.
Aber für einen MB braucht man eigentlich keinen RA. Das ist eigentlich selbsterklärend, wenn man sich den Vordruck kauft. Ansonsten gibt es auch Anleitungen im Internet.
Und ob die Möbel noch 300 Euro Wert hatten oder nicht ist doch
völlig irrelevant……überteuert war der Preiss nicht.
Dann könnte der Verkäufer erst mal den MB zustellen lassen und weitersehen. Aber besser wäre es, mit der Käuferin in Kontakt zu treten und zu versuchen, die Sache einvernehmlich zu lösen. Da stand irgendwas von Anfechtung, wie ich gelesen haben. Wenn das begründet ist, könnte die Sache vor Gericht, ohne Anwaltszwang, auch nach hinten los gehen.
Vielleicht will die Käuferin weniger zahlen; wenn das angemessen ist, sollte das der Verkäufer annehmen.
Oder er holt die Sachen ab und verkauft die wertvollen Stücke anderweitig. Er könnte sie auch bei eBay einstellen und solange bei der Käuferin belassen.
Tip! Bei Abstandzahlungen immer Barzahlung über vollen Betrag bei Übergabe vereinbaren.