Richtig so?

Hallo,

versteht Person das richtig?

  • Person macht sich selbstständig als Kleinunternehmen.
  • Person hat fast keine Ausgaben.
  • Person schreibt auf Rechnung, das keine Umstatzsteuer laut § 19 UStG anfällt.

Beispiel:

Person verdient 100 Euro. Davon muss erst mal nichts abgegeben werden an Steuern da ja Kleinunternehmen. Person darf alles behalten.

Am Ende des Jahres macht Person Einnahmen-Überschuss-Rechnung und ermittelt so den Gewinn. Damit geht Person zum Steuerberater, damit auch alles richtig ist.

Dann macht Person die Einkommensteuererklärung. Was zurückgelegt werden muss, kann Person hier errechnen:

https://www.abgabenrechner.de/ekst/

Person muss also, wenn die Grenze des Freiberages überschritten wird, Einkommensteuer bezahlen.

Hat Person das alles so richtig verstanden?

Grüße und Danke

Hallo,

versteht Person das richtig?

  • Person macht sich selbstständig als Kleinunternehmen.
  • Person hat fast keine Ausgaben.
  • Person schreibt auf Rechnung, das keine Umstatzsteuer laut §
    19 UStG anfällt.
    Beispiel:

Person verdient 100 Euro. Davon muss erst mal nichts abgegeben werden an Steuern da ja Kleinunternehmen. Person darf alles behalten.

Am Ende des Jahres macht Person Einnahmen-Überschuss-Rechnung und ermittelt so den Gewinn. Damit geht Person zum Steuerberater, damit auch alles richtig ist.

Dann macht Person die Einkommensteuererklärung. Was zurückgelegt werden muss, kann Person hier errechnen:

https://www.abgabenrechner.de/ekst/

Person muss also, wenn die Grenze des Freiberages überschritten wird, Einkommensteuer bezahlen.

Hat Person das alles so richtig verstanden?

So weit ist das im Prinzip richtig. Das Kunstück ist eben das zu versteuernde Einkommen so niedrig wie möglich zu gestalten oder zumindest den Besteuerungszeitpunkt hinauszuschrieben. Das zu versteuernde Einkommen ist dabei nicht mit dem Bruttoeinkommen und hier dem Einnahmenüberschuss zu verwechseln.

Grüße

Hallo,

Das zu versteuernde Einkommen ist dabei nicht mit dem
Bruttoeinkommen und hier dem Einnahmenüberschuss zu
verwechseln.

Das bedarf einer Nachfrage. Also die Person guckt so im Januar ob alles bezahlt und gebucht wurde. Wenn dem so ist, kann die Einnahmenüberschuss gemacht werden. Da kommt dann Summe x raus. Mit dieser Summe X wird dann die Steuererklärung gemacht? In die kommen ja dann die Versicherungen und Rente etc.

Oder ist das falsch?

Grüße

Angelika

Grüße

Hallo,

Das bedarf einer Nachfrage. Also die Person guckt so im Januar ob alles bezahlt und gebucht wurde. Wenn dem so ist, kann die Einnahmenüberschuss gemacht werden. Da kommt dann Summe x raus. Mit dieser Summe X wird dann die Steuererklärung gemacht? In die kommen ja dann die Versicherungen und Rente etc.

Oder ist das falsch?

Richtig. Wobei dann eine Rente die Summe der Einkünfte erhöht und auch nicht jede Versicherung das Einkommen mindert.

Grüße