Richtige Betriebskostenverteilung

Hallo, liebe Experten der Jurisprudenz!
Entschuldigt bitte, aber es geht noch einmal um die rückwirkende Änderung des Verteilerschlüssels. Nehmen wir einmal 11 Wohneinheiten an, 803 Kubikmeter Jahreswasserverbrauch, eine Einheit mit einer Person hat Wasseruhr, die restlichen 10 Wohnungen haben insgesamt 25 Personen mit jeweils 5,4,3,3,2,2,2,2,1,1 Personen. Am gerechtesten wäre es doch, wenn die eine Person nur seine 3 Kubikmeter Wasser und Abwasser bezahlt, der Rest von 800 Kubikmetern würde auf die Personenzahlen verteilt, d. h. pro Person 32 Kubikmeter. Die personenstarke Eigentümergemeinschaft hat es jedoch so eingerichtet, dass nur die Wohneinheiten berücksichtigt werden, wie auch die Wasseruhr nicht berücksichtigt wird, obwohl sie geeicht und nur ein Jahr alt ist. Der fünfköpfige Haushalt zahlt also statt 160 Kubikmeter tatsächlichem Verbrauch nur 80, während Singlehaushalte über das Doppelte ihres Verbrauchs bezahlen müssen. Warum gibt es überhaupt ungerechte NK-Abrechnungen? Ein unabhängiger und objektiver Richter müsste hier doch einschreiten, oder nicht?
Grüße
Franz

Hallo, liebe Experten der Jurisprudenz!
Entschuldigt bitte, aber es geht noch einmal um die
rückwirkende Änderung des Verteilerschlüssels. Nehmen wir
einmal 11 Wohneinheiten an, 803 Kubikmeter
Jahreswasserverbrauch, eine Einheit mit einer Person hat
Wasseruhr, die restlichen 10 Wohnungen haben insgesamt 25
Personen mit jeweils 5,4,3,3,2,2,2,2,1,1 Personen. Am
gerechtesten wäre es doch, wenn die eine Person nur seine 3
Kubikmeter Wasser und Abwasser bezahlt, der Rest von 800
Kubikmetern würde auf die Personenzahlen verteilt, d. h. pro
Person 32 Kubikmeter. Die personenstarke
Eigentümergemeinschaft hat es jedoch so eingerichtet, dass nur
die Wohneinheiten berücksichtigt werden, wie auch die
Wasseruhr nicht berücksichtigt wird, obwohl sie geeicht und
nur ein Jahr alt ist. Der fünfköpfige Haushalt zahlt also
statt 160 Kubikmeter tatsächlichem Verbrauch nur 80, während
Singlehaushalte über das Doppelte ihres Verbrauchs bezahlen
müssen. Warum gibt es überhaupt ungerechte NK-Abrechnungen?
Ein unabhängiger und objektiver Richter müsste hier doch
einschreiten, oder nicht?
Grüße

Hallo Franz,

eine rückwirkende Änderung eines Verteilerschüssels ist nicht im Gesetz vorgesehen. Der Mieter, der behauptet, er habe erhebliche Nachteile durch einen bisher praktizierten Verteilerschlüssel kann die Änderung nur für die Zukunft verlangen. Ohne Klage schreitet kein Richter ein.

Nachdem hier 11 WE sind, möglicherweise auch 11 VM, muss ein Beschluss in der WEG getroffen werden, dass für eine Partei ein anderer Schlüssel anzuwenden ist. Trotzdem. Auch hier bitte ich zu beachten, dass diese Partei nun nicht einfach davon ausgehen darf, dass nur der Verbrauch der eigenen Wasseruhren beachtet wird und alle Verluste im Haus im Verhältnis zum Hauptwasserzähler oder die durch Reinigungsarbeiten aufgewendet werden die anderen zahlen sollen. Ich habe - soweit ich mich erinnere - in einer früheren Antwort schon auf dieses Thema hingewiesen.

Dieses getrennte Abrechnungsverfahren ist relativ aufwendig. Es schafft aber auch gegenüber anderen Parteien Ungerechtigkeiten. Wegen einer Partrei wird man in einem Mehrfamilienhaus wohl kaum eine Änderung vornehmen.

Ich meine, dass dieses Thema vor einigen Tagen so abgehandelt wurde, dass nichts Neues mehr zu sagen wäre.

Gruss Günter

Hallo, Günter,
danke für die Auskunft! Wie schaut es aus, wenn mehrfacher Abrechnungsbetrug vorläge? Das wurde noch nicht erläutert. Gutschriften vom Energieversorger wurden von der Hausverwaltung einbehalten und nicht an die sparsamen Mieter verteilt. Der Kaminkehrer berechnete Kosten für Immissionsmessung und Gebühren, ohne irgendeine Messung vorgenommen zu haben. Die Abrechnungszeiträume der NK-Abrechnungen stimmen mit den Betriebskostenabrechnungen nicht überein. Das alles wurde bereits dreimal vor Gericht verhandelt. Jedes Mal bekam der Vermieter Recht. Kann es sein, dass nur die Mächtigen und Ungerechten Recht bekommen? Während in einem Fall der Mieter seine Klage zurücknehmen musste, weil er eine bestimmte Originalrechnung nicht vorlegen konnte, dürfen Vermieter und Hausverwaltung Kosten erfinden und erfolgreich einklagen, ohne Kosten begründen zu müssen. Es scheint doch so, dass der neue Vermieter einfach keine NK-Vorauszahlungen zurückzahlen möchte und der zufällig neuen Hausverwaltung den Geheimauftrag gegeben hat, möglichst hohe Abrechnungen zu erstellen. Deswegen wurde auch noch keine Mülltonne abgemeldet, obwohl mehrere Aufforderungen auch von der Abfallwirtschaft an die Hausverwaltung gerichtet wurden. Der Mieter darf leider keine Tonne abmelden, obwohl er sie bezahlen muss, während der Vermieter nicht daran denkt, sie abzumelden, weil er sie nicht bezahlen muss. Das Wirtschaftlichkeitsgebot wird also hintan gestellt. Ein Indiz für ungerechtfertigte Bereicherung hätte ich noch: Der Mieter erhielt 37 Jahre lang Rückzahlungen von verschiedenen Vermietern. Seit dem Wechsel der Hausverwaltung muss er jedoch steigende Nachzahlungen leisten. Erst mit zwei Jahren Verspätung konnten Originalrechnungen eingesehen werden, einige fehlen auch nach drei Jahren immer noch. Geht da alles mit rechten Dingen zu? Ist es nicht seltsam, dass bei bundesweiten Umfragen fast alle einer Abrechnung nach Personenzahl zustimmen, während an einem bestimmten Gericht kein Wert auf Gerechtigkeit gelegt wird?
Danke für eure Mühe!
Franz

Hallo Franz!

Die geschilderte Gemengelage aus lauter sich bereichernden Leuten, Geheimabsprachen und an der Verschwörung beteiligten Gerichten wird sich in diesem Forum nicht abschließend klären lassen.

Es wird sinnvoll sein, die vielen verschiedenen Sachverhalte zu ordnen, lückenlose und zwingende Beweismittel nach den jüngsten Erkenntnissen der Kriminalistik zu sammeln und zu sichern, um den korrupten Sumpf nach sorgfältiger Vorbereitung in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtskoryphäen mit einem genial geführten Schlag trocken zu legen.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Franz!

Danke, Wolfgang! Sternchen kommt.
Ein passender Artikel folgt in der Rubrik ‚Sonstige Fragen‘, bis später.
Herzliche Grüße
Franz