Guten Morgen,
wir beabsichtigen zum 1.8.13 einen Berufsanfänger bei uns einzustellen. Nun bin ich mir nicht ganz sicher wie ich im Arbeitsvertrag formulieren soll, dass das Arbeitsverhältnis nur dann zustande kommt wenn er seine Prüfung bestanden hat.
Prinzipiell sei jedoch gesagt: wenn man kein Experte ist, so ist der Gang zum Fachanwalt zwecks Unterstützung in jedem Fall sinnvoller als irgendwelches Herumdoktern über Foren.