Hallo,
ich möchte die Produkteinführung eines einzigen Artikels betreiben. Am ehesten bin ich doch dann wohl ein Handelsmakler. Da ich aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiß, ob die Bemühungen von Erfolg gekrönt sein werden, möchte ich nicht die ganze „Maschinerie“ der Gewerbeanmeldung betreiben. Andererseits muß mein (auch schriftliches) „Auftreten“ bei potentiellen Lieferanten, Abnehmern von der Ernsthaftigkeit meines Vorhabens zeugen, was bedeutet, daß ich nicht als Privatperson auftreten will. Wie kann ich diese beiden Anforderungen durch die Wahl „firmenrechtlich“ am einfachsten unter einen Hut bringen? Vielen Dank für Antworten.
Hallo,
Zusätze, die Deine konkrete Tätigkeit bezeichnen, sind Dir als Einzelunternehmer nicht verboten, egal ob mit oder ohne Ordnungswidrigkeit betreffend Gewerbeanmeldung:
„José Ruiz Fernandez
Vermittlung und Promotion
von Marktneuheiten“
ist ein legaler und üblicher Name in so einem Fall.
Schöne Grüße
MM