Richtige Heizkostenabrechnung

Bei uns werden alle Kosten: Heizöl, Wartung, Strom, Versicherung und Abrechnungsservice aufaddiert und dann zu 70% nach verbrauchter Energie ( Techem -Durchflußmenge) und 30% nach m2 abgerechnet.
Ist das richtig?
Oder muß der Energievergrauch nach 70/30 abgerechnet werden und die anderen Kosten nur nach m2 und nicht Verbrauchsabhängig?

Ja, die Berechnung ist richtig, wenn der Strom der Betriebsstrom der Heizanlage ist und nicht der Allgemeinstrom und die Versicherung sich auch nur auf die Heizanlage bezieht. In das Verhältnis 70/30 werden nur diejenigen Kosten nach Verbrauch (70%) bzw m² (30%) umgelegt, die etwas mit der Energieaufbereitung zu tun haben. Alles übrigen Kosten wie Gebäudeversicherung, Grundsteuer kaltwasser, Hausmeister etc sind Nebenkosten und werden rein nach m2, m3 (bei Kaltwasser) oder einem anderen Verteilschlüssel umgelegt.

70/30 heißt ja nur dann wir umgelegt, wenn das Haus schon auf den neusten Stand rekonstruiert ist.Man bezahlt im allgemeinen ja Betriebskosten, aufgeteilt in allegmeine(Versicherung, Wasser, ect) und extra für die Heizung. Die allgemeinen Kosten werden dann 70/30 gerehcnet.Deine Heizungskosten müßten entweder abgelesen werden oder es muß im Mietvertrag stehen wie viel du pro m2 zahlen mußt.Ich würde mir mal eine Rechtsauskunft bei einem zuständigen Anwalt für Mietrecht holen. Ich wünsche dir viel erfolgst

Hallo Rappel_10,

in der Heizkostenverordnung § 7, Abs. 2 ist definiert, was alles zu den Heizkosten gehört. Bei Deiner Aufzählung ist nur die Versicherung und Strom fraglich, alles andere scheint o.k. Hier solltest Du Deinen Vermieter fragen, um was für Versicherungen es sich handelt und ob der Strom wirklich nur der Strom für die Heizanlage ist. Versicherungen und Allgemeinstrom (für Treppenhaus, Keller …) werden üblicherweise nach qm verteilt.

Die Kosten, welche die Heizanlage bertreffen, werden addiert und - gestzeskonform - zu 30% nach Fläche und zu 70% nach Verbrauch verteilt.

Gruß

Ziegen1

Die Aufteilung ist korrekt. Eine Aufteilung nach 70 " Grundkosten wäre nicht statthaft (höchstens 50%)

Hallo, das ist richtig - alle Kosten, die in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden dürfen, werden addiert und dann gemäß des Verteilungsschlüssels umgelegt. Die Versicherung (für was in diesem Fall??) gehört da aber nicht rein.

Nach festgelegtem Schlussel - 70% zu 30% - sollen alle s.g. Nebenkosten Wärme, also alles, was das Heizsystem brauch und selber verbraucht, berechnet werden: Strom, Waser und Abwasser, Wartung, speziell für Heizung abgeschlossene Versicherung usw.
i.d.R. werden die Kosten nach der Fläche berechnet, die eindeutig nicht mit Versorgung verbunden sind: Gartenpflege, Grundstückssteuer, Gebäudeversicherung ohne Heizsystem-Wirkung usw.
MfG, Alex384

Ja das kann durchaus stimmen, der Vermieter hat die freie Wahl zu wählen, ob der Leistungsschlüssel, 30/70 oder 70/30 nach Verbrauch oder 30/70 oder 70/30 nach qm oder was viele bevorzugen, 50/50%. Ist jedem Vermieter selbst überlassen.

Ja,es ist nur der Stom für die Pumpen und den Brenner. Die Versicherung ist für den Ölraum eine Gewässerschutzversicherung. Danke für die Antwort.

Die versicherung ist eine Gewässerschutzversicherung für den Heizraum und die Stromkosten beziehen sich auf die Pumpen, nicht auf andere Sachen. Danke

Es ist eine Gewässerschutzversicherung für den Ölraum. Sorry, das ich mich nicht klar ausgedrückt habe. Danke

Hallo, das ist richtig - alle Kosten, die in der
Heizkostenabrechnung umgelegt werden dürfen, werden addiert
und dann gemäß des Verteilungsschlüssels umgelegt. Die
Versicherung (für was in diesem Fall??) gehört da aber nicht
rein.

Danke

Danke.

genau so ist es korrekt.

Eigentlich richtig, alle Kosten für die Heizungsanlage sind so richtig aufgeteilt. Wenn nun weitere Nebenkosten die nichts mit der Heizungsanlage zu tun haben, so aufgeteilt werden, ist das natürlich falsch. Aber das geht aus Ihrem Geschreibsel mal wieder nicht hervor.

Also für die ganz Blöden noch mal, alle Kosten richtig benennen, dann kann man auch Hilfe erwarten und bringt sich selbst nicht durch missverständliche Äusserungen in Schwierigkeiten.

Ich weiß nicht, um was für eine Wartung oder Versicherung es sich handelt! Vermutlich die Wartung für den Fahrstuhl und die Krankenversicherung für den Hausmeister. Beide sind innerhalb der Heizkostenabrechnung nicht umlegbar !xD

Toll wie schnell Du antwortest. Und wie nett Du doch formulierst. eigentlich ganz schön frech. Vielleicht ist die Versicherung ja doch richtig!!! Schon mal was von der Gewässerschutzversicherung gehöhrt. Auch schon mal was von Wartung der Heizanlage gehört? Solltest in Zukunft etwas freundlicher antwortrn, oder besser laß es, wenn Dein Ton nicht anders wird!
Rappel_10

Ja, der logisch denkende Mensch kommt ja gar nicht auf die Idee, dass ein Mieter die Umlage der Gewässerschutzversicherung in der Heizkostenabrechnung anzweifelt.xD

Und der Verbrauch ist falsch aufgeteilt, da Mann Energie nicht nach Durchflussmengen wie m³ oder Litern aufteilt, sondern nach phsikalischen Grössen wie kW/h, MW/h oder alternativ nach Verbrauchseinheiten. Oder Frau hat sich einfach nur verschrieben und meint gar keine Durchflussmengen.^^