Einen Gruß an die Profis. Folgende Frage:
Person A hat einen eingesessenen, aber mittlerweile wenig rentablen
Handwerksbetrieb (Einzelfirma). Es fehlt Know How in der Vermarktung
und frisches Kapital für Neuentwicklung. Das Produkt ist nach wie
vor im mittel-bis oberen Preissegment etabliert und wird auch nachgefragt. Person A ist in seinem handwerklichen Fach Profi und mit dem Produkt recht einmalig.
Person B hat Kapital und ist Vermarktungsprofi, hat aber vom
Handwerklichen nahezu null Ahnung. Beide wollen sich zusammenschließen, um Synergien zu nutzen. Person B will maximal mit
seiner Einlage haften und am Gewinn beteiligt werden, für Verluste
aber eben nicht unbegrenzt haften. Person A bringt vornehmlich seinen
Lagerbestand mit ins Gründungskapital mit ein.
Was wäre eine sinnvolle Gesellschaftsform? GmbH mit 2
Gesellschaftern? KG? sonstwas?
Vielen Dank für Eure Tipps…
Wie wärs mit (typisch) stille Gesellschaft?!
Dann ändert sich beim Handwerker nach aussen nichts und die Vergütung an den Finanzier kann er noch als Betriebsausgabe absetzen. Der Finanzier kann als Vergütung eine Beteiligung am Gewinn bekommen, was siech ggf. deutlich besser verzinst als ein klassisches Darlehen.
Ähnlich wäre ein partiarisches Darlehen.
Eine GmbH ist ggf. für einen Handwerker eine formalistische Zumutung. Da wäre wahrscheinlich eine klass. KG mit dem Finanzier als Kommanditisten besser geeignet.
Die Frage ist wieviel Einfluß der Finanzier haben soll/will?
stille Gesellschaft, partiarisches Darlehen, KG
Hi !
Die wichtigste Frage dürfte sein, ob der B in der neuen Konstellation nach außen zu sehen sein soll oder nicht. Wenn er auch nach außen erkennbar sein darf, dann bietet sich die KG an. Der B wäre dann Kommanditist (Teilhafter) und haftet mit seiner Einlage. Der A wäre Komplementär (Vollhafter) und haftet mit seinem gesamten Vermögen.
Soll der B nach außen nicht in Erscheinung treten, bieten sich die stille Gesellschaft oder das partiarische Darlehen an. Beide Möglichkeiten bieten dem B die Chance, einen Anteil am Gewinn zu erhalten. Unterschied ist im Wesentlichen nur darin zu sehen, wie die „Einlage“ des B in den Büchern des A auftaucht. Während sie bei der stillen Gesellschaft dem Eigenkapital des A zugerechnet wird, ist sie beim partiarischen Darlehen als Fremdkapital auszuweisen.
Für weitere Infos einfach mal googeln oder Wikipedia befragen.
In allen drei Fällen sollten die Verträge unbedingt von einem Fachmann erstellt/vorbereitet werden und allen Beteiligten sollten die jeweiligen Risiken der verwendeten Formulierungen offen erläutert werden. Auch Bedenken und/oder Wünsche sollten offen angesprochen werden. Dies verhindert in der Zukunft Überraschungen.
BARUL76
Wie wärs mit (typisch) stille Gesellschaft?!
Dann ändert sich beim Handwerker nach aussen nichts und die
Vergütung an den Finanzier kann er noch als Betriebsausgabe
absetzen. Der Finanzier kann als Vergütung eine Beteiligung am
Gewinn bekommen, was siech ggf. deutlich besser verzinst als
ein klassisches Darlehen.
Nur wie bemisst sich in etwa eine Gewinnbeteiligung? Handwerker A hat neben dem Lagerbestand noch Kredite laufen, sprich ist mehr oder weniger pleite (bzw. halten sich Ausgaben und Einnamen die Waage) und finanziert sich nur aus einem anderen Job. Der Produktname und Kundenstamm sind eher idell etwas wert. Finanzierer B gibt neben Geld auch Ideen und erledigt weitgehend Marketing. Direkten Einfluss auf die fertigung soll er nicht haben, aber er hat sicherlich gute Tipps und Strategien. Finanzierer B will sicherstellen dass das Geld nicht untergeht sondern vorrangig in Marketing (Messen, Webshops, Endkundenwerbung etc.) investiert wird und nicht in einer aus seiner Sicht maroden Firma verschluckt wird. Er nutzt den bekannten Markennamen der Firma von A und könnte ohne das Wissen und das Know How von A aber nie das Produkt selber herstellen… Wie berechnet man dann aber die Anteile am gewinn? 50:50 oder was?
Eine GmbH ist ggf. für einen Handwerker eine formalistische
Zumutung. Da wäre wahrscheinlich eine klass. KG mit dem
Finanzier als Kommanditisten besser geeignet.
Mit einer KG ist man aber auch Handelsregisterpflichtig etc. oder? Sprich wieviel weniger Aufwand als eine GmbH wäre denn das?
Die Frage ist wieviel Einfluß der Finanzier haben soll/will?
Wie oben erwähnt, der Finazierer B will schon etwas mitreden wenn es um Ausgaben geht, aber nicht beim reinen Handwerksbetrieb.
Hallöchen,
- Zur GmbH:
Dort muß das Verhältnis Gesellschafter - GmbH aus steuerlichen Gründen zur Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen im vorhinein klar und eindeutig, am besten schriftlich geregelt werden. Und daran muß man sich dann auch halten! Dieser Formalismus stößt Handwerkern erfahrungsgemäß auf. Sie sind meist mit einer Personengesellschaft besser bedient, weil dort dieses Verhältnis aus steuerlicher Sicht eh im Ergebnis wie Gewinnverwendung gewertet wird. Sie ist in der Praxis für schlichte Gemüter besser zu handhaben.
- Einfluß Finanzier
Hier kommt es zum Schwur. Je mehr Einfluß er hat, desto eher wird er zum Mitunternehmer. Wenn er in die Geschäftspolitk eingreifen will, würde sogar die Rolle als klassischer Kommanditist nicht reichen. Dann müßte er noch auf vertraglicher Basis zum Geschäftsführer , Prokuristen etc. gemacht werden.
Das geht bei der stillen Gesellschaft auch. Sie wird dann zur atypisch stillen Gesellschaft, die steuerlich wie eine Personengesellschaft behandelt wird. Zivilrechtlich bleibt es ein Einzelunternehmen. Die Gesellschaft ist also nicht ins Handelsregister einzutragen.
Bei KG wie auch atypisch Stille ist die Einlage des Finanziers dann Eigenkapital. Zinszahlungen an ihn sind dann im Ergebnis keine Betriebsausgabe mehr sondern Gewinnverwendung.
- Entgelt
Die Verzinsung des Kapitals in der Stillen ist Frage der Verhandlung. Damit würde dann ggf. auch der Arbeitseinsatz des Finanziers entgolten. Wieviel ist das den Parteien wert, wieviel beträgt die Einlage im Verhältnis zum Wert des Unternehmens? Davon würde ich die Gewinnbeteiligung des Finanziers abhängig machen.
1 „Gefällt mir“