Some helping hands…
Hallo Silvia,
Du schreibst an einer Diplomarbeit, kannst also getrost davon ausgehen, daß Deine „Leserschaft“ akademisches Niveau hat und über genügend Fachverständnis verfügt, weltweit gültige, internationale Bezeichnungen zu verstehen.
Marken- und Firmennamen werden grundsätzlich nicht übersetzt. Auch sollten Rechtsformen von Unternehmen (Limited [Liability] Company Ltd., Limited [Liability] Corporation Ltd., Public Limited Company PLC. usw. nicht übersetzt werden, insbesondere dann nicht, wenn sie Bestandteil des Firmennamens sind.
Bei Begriffen, die Gegenstand des internationalen Handelsrechts sind, ist Fingespitzengefühl gefragt. Du muß also auch selbst überlegen, ob es für derartige Begriffe sinnvolle (übliche und eindeutige) deutsche Bezeichnungen gibt. In Deinem Fall würde ich statt „Memorandum of Association“ durchaus „Gesellschaftsvertrag“ (der GmbH) schreiben. Ein Begriff, der im deutschen HGB üblich ist. Statt „Private Limited Company by shares“ könnte man auch „Private Aktiengesellschaft“ schreiben, besser noch „nicht an der Börse notierte Aktiengesellschaft“.
Kurzum, eine affige Überlastung einer deutschen Diplomarbeit mit englischen Begriffen, für die es tatsächlich sinnvolle und übliche deutsche Bezeichnungen gibt, sollte man unterlassen. Es würde sich sonst die Frage stellen, warum die Arbeit nicht gleich in englischer Sprache verfasst wurde. Übrigens - dies ist durchaus eine Überlegung Wert. Vorgenannte Abwägungen würden entfallen, wenn Du vielleicht Deine Arbeit in englischer Sprache formulierst, falls Du dies willst und kannst, und falls dies durch Eure Prüfungsordnung zugelassen ist.
Natürlich kommt es immer auch auf den Kontext an und auch darauf, inwieweit bestimmte englische Bezeichnungen mittlerweile auch in der deutschen Sprache etabliert sind. Sinnvolles Abwägen wird also Bestandteil Deiner Formulierungen bleiben müssen.
Zur Schreibung:
Englische Begriffe, die in deutschen Texten vorkommen, schreibt man in wissenschaftlichen Arbeiten heutzutage ohne besondere Hervorhebungen. Beispiel: „Er war Mitglied des Aufsichtsrates und vertrat die Quark Inc. auf dem asiatischen Markt. Regelmäßig reiste er zur Hauptversammlung (Nicht: Shareholder’s Meeting!) nach New York.“
Empfehlung:
Wenn notwendig, schreibe die originale Bezeichnung und arbeite mit Fußnoten. Hier kannst Du gegebenenfalls einen Begriff kurz erläutern. Fußnoten sind ein sehr beliebtes und bewährtes Mittel in wissenschaftliche Arbeiten. Verwende dabei das angelsächsische System, also ‚Begriff 1‘ und den Fußnotentext unten auf der gleichen Seite.
Bücher:
Walter Krämer: „Wie schreibe ich eine Seminar- oder Examensarbeit“, Campus Verlag Frankfurt/New York, 1999, ISBN: 3-593-36268-2 Buch anschauen;
Bryan Hemming: „Business English From A TO Z“, Rowolt Taschenbuch GmbH, Reinbeck bei Hamburg, 1997, ISBN: 3-499-60269-5 Buch anschauen;
Zumeist gibt es an vielen Hochschulen „Leitlinien“ zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Frag doch mal an Deiner Hochschule nach.
Internet:
Sehr empfehlen kann ich folgendes kostenfreies Online-Dictionary der TU München: http://dict.leo.org/
Beste Grüße, Andreas