Der Partner, der arbeiten geht, sollte in die Steuerklasse 3 wechseln.
Am Elterngeld ändert sich dadurch aber nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Der Partner, der arbeiten geht, sollte in die Steuerklasse 3 wechseln.
Am Elterngeld ändert sich dadurch aber nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Hallo,
ich würde mich über Hilfe in folgendem Fall sehr freuen:
Eheschließung: 25.09.2015
Voraussichtlicher Geburtstermin erstes Kind: 30.10.2015
Mutterschutz: Bis Ende Dezember 2015
Ursprüngliches Gehalt Ehefrau: 3.750€
Gehalt Ehemann: 3.500€
Bezugsdauer Elterngeld Ehefrau: 1 Jahr
Dauer Elternzeit (keine Teilzeitarbeit) Ehefrau: 2 Jahre
Welche Steuerklasse wäre für uns die beste bzw. wie könnte ich das berechnen? Würde sich ein Wechsel der Steuerklasse zum 01.01.2016 lohnen? Oder nach dem ersten Jahr Elternzeit?
Vielen Dank!!!
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Könnten in dem Fall, dass mein Mann in die Steuerklasse 5 wechselt, hohe Steuernachzahlungen auf uns zukommen? Herzlichen Dank & viele Grüße!
Entschuldigung… ich meinte natürlich Steuerklasse 3 für meinen Mann, der arbeiten geht.
Klar kann das sein. Es kann aber auch sein, dass es eine megagroße Erstattung gibt. Sobald ich meine Glaskugel hervorgekramt habe, schau ich gleich mal nach!
Hallo,
kann sein, da das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Wie hoch die Nachzahlung eventuell ausfällt, könnte in einem Steuerrechner durchgespielt werden. Hier wäre zu beachten, dass die Mutter im Jahr 2016 nur noch 10 Monate Elterngeld erhält
Letztlich ändert sich aber mit der Steuerklassenwahl nichts an der Steuerhöhe, sondern bestenfalls etwas am Zeitpunkt der Zahlung/Fälligkeit. Da mit der Geburt eines Kindes erstmal Einkommen wegfällt und Ausgaben hinzukommen, wäre es also eine Nachzahlung gar nicht so schlimm. Die Alternative wäre ja, dass man schon vorher höhere Vorauszahlungen leistet. So hat man aber zunächst eine höhere Liquidität. Die EKSt-Erklärung für 2016 braucht erst bis 31.05.2017 abgeben werden. Dann dauert es noch ein bißchen und erst dann wird die Nachzahlung fällig. Sollte man dann natürlich im Blick haben.
Grüße
Bei so wichtigen Fragen würde ich mich an deiner Stelle immer an einen Steuerberater wenden und nicht an ein Forum wie das unsere. Wir sind alle keine Fachleute und können dir nicht zu 100 Prozent sichere Auskünfte geben.
Das mit den Fachleuten war sicher etwas unüberlegt. Aber daß wir nicht zu 100% sichere Auskünfte geben können, muß ich bestätigen, weil dazu hier im Forum fast immer die relevanten Angaben fehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Die fehlen dem Steuerbüro aber auch ziemlich oft, schließlich sind die Leute häufig nicht nur gegenüber dem Forum sondern auch gegenüber ihrem Steuerberater nicht in der Lage oder teilweise nicht Willens, vollständige Auskünfte zu geben.
Und dann muss man betrachten, dass, wenn es etwas komplexer wird, auch häufig die Lust der Experten nachlässt.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!
Ja - der Fragesteller will sich das Geld für den Steuerberater sparen und hofft, hier gratis die gleiche Information zu bekommen.
Mehr noch - der Fragesteller will sich ein Nachlesen in Gesetzen sparen oder gar ein jahrelanges Studium…
Jemand, ein Experte, der dies alles gelernt hat, dafür viel Zeit und Geld investiert hat, soll Lust haben, jemanden für lau hier zu beraten?
Meiner Meinung nach haben Sie diese Homepage nicht verstanden! „wer-weiss-was ist die Experten-Community für schlaue Fragen, hilfreiche Antworten sowie die besten Anleitungen und Tipps.“ Dies hat den Sinn, dass man nicht gleich Geld dafür bezahlt einen Experten zu beauftragen, sondern dies hier gratis tut. Jeder ist auf anderen Themengebieten spezialisiert, so dass auch Sie sich gratis bei Themen, die nicht zu Ihrem Gebiet zählen, an Experten wenden können und von diesen Hilfe bekommen. Somit sparen sich alle Geld.
Des Weiteren wollte ich keine genaue Berechnung, welche ich von einem Steuerberater bekomme. Ich habe eher nach einer Einschätzung und der Möglichkeit dies SELBER zu berechnen gefragt.