Ich hoffe, dass dieser Beitrag hier richtig ist, sonst bitte verschieben.
Folgender Fall:
Person X fährt einen kleinen 50er Roller (Honda) eines älteren Baujahrs. Vor gut einem Jahr (04/2008) hat er sich in der Fachwerkstatt bei Honda einen neuen Hinterreifen draufziehen lassen. Jetzt hat Person X durch Zufall gesehen, dass ein falscher Reifen aufgezogen wurde und dieser gar nicht gefahren werden darf.
Daraufhin ist Person X mit der Rechnung in die Fachwerkstatt gefahren und der Mechaniker meinte, dass er den richtigen Reifen draufgezogen hätte. In seiner Anleitung auf dem PC steht, dass er den richtigen Reifen eingebaut hat. Allerdings steht in der ABE und auch auf der Hondaseite im Internet bei den Reifen eine andere Grösse.
Für einen günstigen Preis (ca.50€) bot der Mechaniker an, einen neuen mit den Werten der Betriebserlaubnis einzubauen.
Nun die Fragen.
Wer ist nun im Recht? Kann Person X darauf bestehen, dass die Honda Werkstatt auf ihre Kosten einen neuen Reifen einzubaut? Ist die Sache schon „verjährt“? Wenn Person X von der Polizei angehalten wird, ist er ja trotzdem Schuld und muss bezahlen und bekommt die Punkte.
Wie würdet ihr vorgehen?