Hallo
Ich hoffe auf Eure Hilfe,da ich mich auf diesen Gebiet noch nicht so gut auskenne.
Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden (bis 17500€),im Bereich Dienstleistungen oder so(???).
Kann ich meine Firma „Rohrsäge und Schweißservice“ nennen,ohne mit der Handwerkskammer in verbindung gebracht zu werden?
Ich bin Konstruktionsmechaniker und verfüge über 18 Jahre Berufserfahrung.Habe aber keinen Meister.
Oder hat jemand noch andere Erfahrungen gemacht die mir hilfreich sein könnten? Freue mich auf Eure Tipps und Tricks.Danke und Gruß Rene
Hallo,
also für manche Handwerksberufe braucht man gar keinen Meisterbrief mehr. Ob jetzt dein Beruf dabei ist weiß ich nicht genau. Ab einem bestimmten Alter hat sich das eh erledigt weil man irgendwann als sogenannter Altgeselle gilt, glaube ab 40 oder so.
Gut, es gibt die Möglichkeit auf deinem Gebiet künstlerisch tätig zu sein dann wär das eine freischaffende, künstlerische Tätigkeit. Es gibt ja auch Kunstwerke bei denen man schweißen muß o.ä.
Oder du könntest ein Reisegewerbe anmelden dann wär es kein Handwerksbetrieb.
Es hat nur den Nachteil das du keine Aufträge annehmen darfst wenn jetzt jemand bei dir Zuhause anruft weil du ja kein stehendes Gewerbe angemeldet hast (typisch deutsch also). Wenn du aber auf gut Glück zu jemandem hinfährst und den fragst ob er vielleicht deine Tätigkeiten benötigt darfst du das machen. Das ist eine Art Klingelputzen. Es gibt da ein Buch mit dem Titel „Selbständig ohne Meisterbrief“ da steht viel Infomaterial drin.
Viele Grüße
Colorpainter
Hallo Rene,
NENNEN kannst Du Deine Firma wie Du magst. Aber der Firmenname ist und bleibt so lange Du keine eingetragene Firma bist (Kaufmann, GmbH etc) Dein eigener Name, den Du um solche Benennungen wie Rohrsäge usw ergänzen kannst.
Michael
Detailfrage dazu
Hallo Michael!
der Firmenname ist und bleibt […] Dein eigener Name, den Du
[…] ergänzen kannst.
Nach dieser Aussage müsste eine solche Firma ja zwangsläufig „Peter Mustermann, das-was-ich-verkaufen-will“ heissen.
Bei einem Gründungsgespräch würde mir mal gesagt, dass auch Fantasienamen usw. möglich sind, solange der eigene Name mit auftaucht - aber nicht zwingend an erster Stelle.
So wäre z.B. auch ein Firmenname wie „Construction XL, P. Mustermann“ möglich.
Was stimmt denn nun?
Gruss Froggie
Hallo Froggie,
so hab ich das auch in Erinnerung!
Du kannst machen:
Wilhelm Huber, Sanitärartikel
Sanitärartikel Wilhelm Huber
Wilhelm Huber, Traumklo&Wunschbad
Traumklo&Wunschbad Wilhelm Huber
Du solltest aber nicht schreiben:
Traumklo&Wunschbad
Inhaber Wilhelm Huber
Das ginge nur wenn Traumklo&Wunschbad ein eingetragener Firmenname wäre.
Michael
Hallo Rene, hallo Karl, hallo Froggie
Hallo Rene, hallo Karl, hallo Froggie,
Auf der Gewerbeanmeldung steht der Vor- und Nachname des Antragstellers. Dann steht da noch die Bezeichnung des Gewerbes das er ausüben will.
Also kein Firmenname.
Es gibt keine Vorschrift wie sich eine Firma nennen muss, weder vom Finanzamt noch vom Gewerbeaufsichtsamt, noch von der Handwerkskammer oder der Handelskammer.
Die Vorschrift beginnt bei der Gesellschaftsform, also ab GBr. Die muss genannt werden. Ausserdem gibt es Vorschriften, wenn der Geschäftinhaber nicht der gleiche ist wie der Geschäftsname.
Der Handwerkskammer ist es egal wie du dich nennst, ohne Meisterbrief darfst du keine Arbeiten durchführen die einer meisterlichen Beurteilung bedürfen, da gibt es sehr genau definierte Abgrenzungen zwischen den Gewerken. Selbst wenn du einen Meisterbrief hast, darfst du nie mehr als 10% der Arbeiten eines Fremdgewerks übernehmen.
Allerdings wenn du schon mit deinem Namen ausdrückst, dass du handwerkskammerlich geschützte Arbeiten ausführen willst, dann dauert es nicht lange bis du ins Fadenkreuz gerätst. Besser also einen neutralen Namen wählen und wenig Werbung für handwerkliche Arbeiten machen, dann kommt eine Untersuchung nur durch einen Hinweis durch Dritte zustande.
Gruss D.K.