Richtiges Forum - fristlose Kündigung Geldbezug?

Hallo,

gesetzt den Fall, ein AN bekommt eine fristlose Kündigung und erhebt sofort Klage. Dieser AN bekommt vom AG natürlich in der Zeit erstmal kein Geld mehr. Die Arbeitsämter allerdings verhängen trotz der Klage erstmal eine Sperrfrist von 12 Wochen.

Woher bekommt der AN denn jetzt Geld, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten? Oder muss er bis Ende des Prozesses oder eben dieser 12 Wochen oder einer neuen Tätigkeit Hunger leiden und seine Existenz in Gefahr bringen???

Gibt es irgendwelche Texte dazu???

Ja, es gibt 2 denkbare Grundlagen, beide findest Du im SGB I, nämlich die „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ - §19a, Abs.1, Nr. 2 SGB I oder nach wie vor die klassische Sozialhilfe („Hilfe zum Lebensunterhalt“) nach § 28 Abs.1, Nr.1 SGB I.

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