Hallo!
Vorweg: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier richtig bin. Falls nicht, bitte verschieben oder löschen.
Ich habe Probleme beim richtigen Verstehen einer Verordnung. Auf was bezieht sich eine Verneinung am Ende eines Absatzes.
Konkret KäseV §3, 1e:
Trockenmilcherzeugnisse, Milcheiweißerzeugnisse, ausgenommen Kasein und Kaseinat, und eiweißangereichertes Molkenpulver zur Eiweißstandardisierung in technologisch notwendigem Umfang, höchstens jedoch in einer Gesamtmenge, durch die der Eiweißgehalt in einem Kilogramm Käsereimilch bis zu 3 Gramm erhöht wird, nicht jedoch in Käsereimilch zur Herstellung der Standardsorten der Gruppe Frischkäse.
Auf was bezieht sich das „nicht“ am Ende? Dürfen keine dieser genannten Erzeugnisse zugegeben werden oder ist die Gesamtmenge nach oben offen?
Kling sehr schräg die Frage, aber ich stehe da gerade echt auf dem Schlauch…
Viele Grüße,
Carsten