Richtiges Lesen einer VO

Hallo!
Vorweg: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier richtig bin. Falls nicht, bitte verschieben oder löschen.
Ich habe Probleme beim richtigen Verstehen einer Verordnung. Auf was bezieht sich eine Verneinung am Ende eines Absatzes.
Konkret KäseV §3, 1e:
Trockenmilcherzeugnisse, Milcheiweißerzeugnisse, ausgenommen Kasein und Kaseinat, und eiweißangereichertes Molkenpulver zur Eiweißstandardisierung in technologisch notwendigem Umfang, höchstens jedoch in einer Gesamtmenge, durch die der Eiweißgehalt in einem Kilogramm Käsereimilch bis zu 3 Gramm erhöht wird, nicht jedoch in Käsereimilch zur Herstellung der Standardsorten der Gruppe Frischkäse.

Auf was bezieht sich das „nicht“ am Ende? Dürfen keine dieser genannten Erzeugnisse zugegeben werden oder ist die Gesamtmenge nach oben offen?
Kling sehr schräg die Frage, aber ich stehe da gerade echt auf dem Schlauch…

Viele Grüße,
Carsten

Hallo,
mir wurde mal von einem Herrn vom Jurafach erklärt, dass die Juristensprache zwar nicht klar, aber immer eindeutig sein. Ich habe meine Zweifel an der Aussage.

Ich verstehe es so:
Man darf eiweißangereichertes Molkevpulver verwenden (zum standardisieren und bis zur Höchstgenze von …), allerdings nicht, wenn die Käsereimilch zur Herstellung von Frischkäse verwendet wird. Dann darf eiweißangereichertes Molkenpulver nicht eingesetzt werden. Ich beziehe dieses „nicht“ nicht auf die übrigen verwendbaren Bestandteile Trockenmilcherzeugnisse und Milcheiweißerzeugnisse.

Aber ich bin mir absolut nicht sicher, ob das jetzt stimmt. Gibt es zur Käseverordnung nicht auch noch Ausführungsrichtlinien, in denen das näher dargelegt wird?

LG Barbara