Hallo!
Gehen wir mal davon aus, dass in einem Kofferraum ein Hund transportiert wird. Nun kommt es zu einem Auffahrunfall in jenes Heck und der Hund wird verletzt. Wie verhält man sich da eigentlich ‚rechtens‘?
Der Hundehalter wird schnellstmöglichst versuchen, das Tier versorgen zu lassen. In den meisten Gebieten gibt es keinen Tiernotarzt. Also müsste sich der Hundehalter vom Unfallort dafür entfernen. In meinen Augen stehen da zwei Rechtspflichten konträr gegenüber. (Nicht entfernen vom Unfallort gegen Tierschutz - das Tier nicht leiden lassen.)
Kann mir jemand bei meinem Gedankenspiel helfen?
Viele Grüße,
Swantje
die hofft, niemals in so eine Situation zu geraten