Richtigkeit der GdB-Höhe? - Ablehnung auf Neufests

Hallo,

Jemand hat aufgrund

„funktionelle Beeinträchtigung nach Schädelhirntrauma und posttraumatischer Carotis Cavernosus-Fistel mit operativer Behandlung“

30 GdB erhalten.

Diese Person hat einen neuen Antrag gestellt.

„Folgen nach Wirbelsäulenunfall“
„Hirntraumafolgen“

wurden berücksichtigt.

40 Gdb wurden festgestellt.

Diese Person hat einen erneuten Antrag gestellt.

Angegeben wurde

„nicht vorhandenes räumliches Sehvermögen“

Angegeben wurden der ehemalig praktizieren Augenarzt, seit der Kindheit und der aktuelle Augenarzt.

Gewerbliche Personenbeförderung ist lt. Führerschein deswegen untersagt.

Dieser Antrag auf Neufeststellung wurde abgelehnt.

Begründung:

"Nach § 48 Abs. 1 SGB X ist eine Neufeststellung vorzunehmen, soweit in den Verhältnissen, die für die bisherige Feststellung des Grades der Behinderung und/oder der Merkzeichen maßgebend sind, eine wesentliche Änderung eingetreten ist.

Die Prüfung Ihres Antrages hat folgendes ergeben:
Eine wesentliche Zunahme der Funktionseinschränkungen, welche einen höheren GdB begründen könnte, wird in den aktuellen medizinischen Befundunterlagen nicht beschrieben.

Es ist keine wesentliche Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten, die eine Erhöhung des GdB rechtfertigt.

Die Gesundheitsstörung „Sehbehinderung“ stellt keine Behinderung dar, weil sie nicht zu
einer dauernden Funktionsbeeinträchtigung führt, die mit einem GdB von mindestens 10 zu bewerten ist.

Gem. § 2 (1) Satz 1 SGB IX sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Nach § 69 (1) Satz 3 SGB IX werden die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft als GdB nach Zehnergraden abgestuft festgestellt.

Ausschlaggebend für die Feststellung des GdB sind in diesem Zusammenhang die anhand medizinscher Befunde nachgewiesenen Funktionsbeeinträchtigungen und/oder Fähigkeitsstörungen, welche entsprechend den Vorgaben der „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz (AHP)“ eingestuft werden. Die in den AHP niedergelegten Sätze berücksichtigen bereits die üblichen seelischen Begleiterscheinungen und/oder die üblicherweise vorhandenen Schmerzen.

Der GdB beträgt daher, wie im Bescheid vom … bindend festgestellt, weiterhin 40."

Kann man „nicht vorhandenes räumliches Sehvermögen“ nicht geltend machen?

Sollte gegen diesen Bescheid vorsichtshalber Widerspruch eingelegt werden oder ist die Aussicht auf Erhöhung des GdB auf 50 ohne Erfolg?

Bitte um Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

PS: Die Person ist 26 Jahre alt, hat seit der Kindheit kein räumliches Sehvermögen und wohnt in Hessen.

auf 50 ohne Erfolg?

Bitte um Antworten.

Die Frage ist, was das bringt ? Nach meiner Einschätzung
gar nichts ! Gehe mal über google.de zu den
„Vorteilen“ bei 50 GdB…

Selbst wenn aufgrund der körperlichen Krankheiten jetzt
noch Depressionen hinzukommen sollten, würde das
keinerlei Vorteil bringen !

Auch hallo.

(den Teil überspringe ich mal)

„nicht vorhandenes räumliches Sehvermögen“
Gewerbliche Personenbeförderung ist lt. Führerschein :deswegen
untersagt.

Dieser Antrag auf Neufeststellung wurde abgelehnt.

(den Teil auch)
Sagen wir’s mal so: jeder Mensch hat ein anderes räumliches Sehvermögen. Deswegen können Frauen (Achtung, teilweise Klischee) tendenziell schlechter einparken als Männer. Und Männer bei Arbeiten, die ein hohes räumliches Sehvermögen voraussetzen, scheitern. Wenn man dieses Defizit zur Behinderung erklären würde, hätten wir noch mehr Behinderte, die Versorgungsansprüche stellen könnten. Und m.E. nach ist diese Fähigkeit im Gehirn des Jeweiligen entsprechend ausgeprägt und dessen Nichtvorhandensein nicht zwangsläufig die Folge eines Unfalls oder einer Krankheit.

HTH
mfg M.L.

Hallo Andreas,
wir sind „Leidensgenossen“, mir geht es bei meiner Krankenkasse
nicht anders als dir. Ich denke solche Foren sind genau das
Richtige um auch mal klar zu machen dass es oft besser ist, sich
vorher bei der Stelle schlau zu machen, die auch nachher über
den Antrag entscheiden muss.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,

auch ich kenne eure Probleme. Es wäre jedoch zu schön um wahr zu sein, wenn sich mehr als nur einer von zehn Anrufern an deine Tipps halten würde :smile:

In diesem Sinne suchen wir halt weiterhin die Aktenzeichen selber raus und erklären gerne nochmal das, was eigentlich im Brief steht.

Aber jetzt mal ohne Spaß. Ich denke, dass viele Behördenmitarbeiter da etwas falsch denken. Wenn ich mir vorstelle, dass ein normaler Mitbürger einen Rentenbescheid von mir bekommt und diesen auch noch verstehen soll, kann einfach nichts Gutes dabei rauskommen. Die Briefe und Schreiben unserer Behörden verursachen beim Normalbürger eher eine Abwehrreaktion als die Bereitschaft, alles durchzulesen. Der Grund dafür liegt jedoch meiner Meinung nach eher in der Art wie wir schreiben, als an den Empfängern selbst.

Deswegen, liebe Kollegen, stellt euch da nicht immer so stur. Schließlich sind wir dafür da, die komplizierte Rechtsmaterie in verständliche Worte zu fassen (dafür werden wir im Übrigen auch bezahlt)…

Viele Grüße und einen schönen Abend noch,

Florian

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