Richtigkeit eines Vertrags

Guten Tag,

Sagen wir mal jemand ist vor einigen Monaten einem Sportclub beigetreten.
Diese Person hat dann zwei Monate in diesem Club trainiert, unter der Leitung eines Lehrers. Sie hat eine „Ausbildungsvereinbarung“ unterzeichnet die zwölf Monate lang läuft. Nach den zwei Monaten, hat diese Person dann ein Praktikum angefangen dass aber von ihrer Schule aus geht und mit dem Club nichts zu tun hat. Sie kann während diesem Praktikum aber nicht mehr zum Training weil sie keine Zeit mehr hat.

Nach und nach hat die Person die Rechnungen für ihre nicht genommenen Trainingsstunden bekommen und dachte sich, dass wenn sie nicht mehr käme, sie auch nicht zu zahlen bräuchte und sie irgendwann auch keine Rechnungen mehr bekommen würde.

Jetzt hat ihr Lehrer aber ein Inkasso-Verfahren eingeleitet, die wollen jetzt knapp 500 € von ihr die diese Person natürlich als Schüler nicht hat. In der Ausbildungsvereinbarung steht:

„Der Beitrag ist auch dann bis Ablauf der Ausbildung fällig, wenn die Leistungen „des Lehrers“ nicht in Anspruch genommen werden, da die Ausbildungsvereinbarung mietähnlichen Charakter hat.“

Ist eine solche Klausel gültig? Oder kann man die Zahlung irgendwie umgehen.

Vielen Dank im Voraus.

Moritz

Hallo,
nein die Zahlung kann man nicht umgehen. Denn nur weil man mit einem mal keine Stunden mehr bei dem Lehrer nehmen kann heißt es nicht das man diesen nicht mehr bezahlen brauch.
Denn es wurde ein Vertrag geschlossen der auch einzu halten ist. Bevor man solche Verträge abschließt sollte man sich zum einen im klaren sein das man 12 Monate an diesem gebunden ist und zum anderen auch sicher sein das man diese Zeit auch dort hingehen kann.
Denn wenn man wie in diesem Fall eben nicht gehen kann so wirft man das Geld zum Fenster heraus und bezahlt eine Leistung sie man nicht mehr in Anspruch nehemn kann.
Diese Forderung muß bezahlt werden.
Die Person sollte das Inkasso Unternehmen anrufen und um Ratenzahlung bitten.
Gruß Sunny