Richtlinie für besondere Kenntnisse:Lebenslauf

Moin zusammen.
Evtl. passt diese Frage nur so halb zu dieser Rubrik, aber ich habe ansonsten keine besser geeignete gefunden.
Ich durchstöberte heute einige Lebensläufe und da überkam mich plötzlich die Frage: was sind eigentlich besondere Kenntnisse, ab wann darf man beispielsweise eine Fremdsprache als besondere Kenntnis angeben.
Angenommen man hatte Französisch vier Jahre in der Schule, macht dann eine Ausbildung und ist für insgesamt 8 Jahre berufstätig. Nach diesem langen Zeitraum dürften die Französisch-Kenntnisse allerdings wieder nahe bei null liegen. ODER beispielsweise sind laut Zeugnis eben diese Fremdsprachenkenntnisse „gut“, dennoch ist man gegebenenfalls nicht im Stande, mit einem Franzosen ein Gespräch zu führen.
Oftmals liest man als besondere Kenntnis: Textverarbeitung, Microsoft Word, Excel. Heutzutage ist es doch eher so, dass das schon als Allgemeinwissen vorausgesetzt wird.
Nun stellt sich also für mich die Frage, WANN darf man etwas als besondere Kenntnis angeben / wann reicht der Wissensstandard für besondere Kenntnisse aus, wobei eine Richtlinie zu geben natürlich schwer ist.
Ich behaupte mal, in Lebensläufen/Besondere Kenntnisse werden oftmals auch bewusst Tatsachen gefälscht wie beispielsweise: Textverarbeitung, obwohl man nur einen Text abtippen kann und diesen dann entsprechend Fett/kursiv oder unterstrichen darstellen kann (übertrieben). Diese Falschinformationen im Lebenslauf sind doch sogar strafbar?

Viele schöne Grüße Disap

Hallo.

Moin zusammen.
Evtl. passt diese Frage nur so halb zu dieser Rubrik, aber ich
habe ansonsten keine besser geeignete gefunden.

…‚Jobs und Karriere‘. Aber egal…

Ich durchstöberte heute einige Lebensläufe und da überkam mich
plötzlich die Frage: was sind eigentlich besondere Kenntnisse,
ab wann darf man beispielsweise eine Fremdsprache als
besondere Kenntnis angeben.

Z.B. dann wenn eine kritische Masse an Leuten mit seinen Kenntnissen immer noch auf einem geringeren Niveau als das fokussierte Individuum liegt. Bei einem Westeuropäer wären muttersprachliche Chinesischkenntnisse wohl eher bemerkenswert als bei einem Chinesen :wink:

Angenommen man hatte Französisch vier Jahre in der Schule,
macht dann eine Ausbildung und ist für insgesamt 8 Jahre
berufstätig. Nach diesem langen Zeitraum dürften die
Französisch-Kenntnisse allerdings wieder nahe bei null liegen.

Wieso ? Man kann sich (in Frz.) auch so fithalten.

ODER beispielsweise sind laut Zeugnis eben diese
Fremdsprachenkenntnisse „gut“, dennoch ist man gegebenenfalls
nicht im Stande, mit einem Franzosen ein Gespräch zu führen.
Oftmals liest man als besondere Kenntnis: Textverarbeitung,
Microsoft Word, Excel. Heutzutage ist es doch eher so, dass
das schon als Allgemeinwissen vorausgesetzt wird.

Einerseits wird das von den AG erwartet(*). Andererseits wird es von Bewerbern aber auch
so geschrieben weil der konsultierte Ratgeber das eben so geschrieben hat.
(*)bzw. es steht in der Ausschreibung, muss aber in der Realität gar nicht stimmen

Nun stellt sich also für mich die Frage, WANN darf man etwas
als besondere Kenntnis angeben / wann reicht der
Wissensstandard für besondere Kenntnisse aus, wobei eine
Richtlinie zu geben natürlich schwer ist.

Imer die kritische Masse beachten. Wenn jeder 3D-Grafikprogrammierung beherrschen würde wäre es nichts Aussergewöhnliches mehr.

Ich behaupte mal, in Lebensläufen/Besondere Kenntnisse werden
oftmals auch bewusst Tatsachen gefälscht wie beispielsweise:
Textverarbeitung, obwohl man nur einen Text abtippen kann und
diesen dann entsprechend Fett/kursiv oder unterstrichen
darstellen kann (übertrieben). Diese Falschinformationen im
Lebenslauf sind doch sogar strafbar?

Nicht alle. Natürlich kann man wg. Vortäuschung falscher Tatsachen belangt werden. Aber gerade deswegen soll man die Kandidaten ja auch ‚in real life‘ testen.
Ein Punkt noch. Ein AG kann mehrere Gründe für hohe Anforderungen haben:
-phantasielose Stellenbeschreibung
-Abschreckung von gering Qualifizierten
-es stimmt einfach: die Stelle ist anspruchsvoll und der Kandidat muss einiges leisten können

…über die Arbeitgeberseitige Qualifikation sagt das aber noch nichts aus :wink:

HTH
mfg M.L

***offtopic, aber evtl. lesenswert***
http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/ar…

Hallo Disap,

angenommen, jemand behauptet, gut kochen zu können.
Was stellst Du Dir dann vor?
Wie könntest Du herausbekommen, was der andere unter „gut“ versteht?
Okay: da wären „ausprobieren“ oder ?

Die Lösung liegt darin, dass man selber die Kenntnisse, die man
für die ausgeschriebene Stelle für wichtig erachtet, selber
beschreibt.
Bsp.:
Besondere Kenntnisse
Sprachen - Englisch (mündlich verhandlungssicher)

  • Spanisch (mündlich und schriftlich: sehr gut)
    EDV - MS-Office-Paket (gute Beherrschung)
  • XYZ-Programm (sehr sicher: fünf Jahre tägliche Nutzung)

Um auf den Koch zurück zu kommen? Durch eine einfache Frage ließe sich herausbekommen, wieviel Sterne an der Kochmütze glänzen.

Zustimmung?

Grüsse
Heiner Gierling

Servus.

für die ausgeschriebene Stelle für wichtig erachtet, selber
beschreibt.
Bsp.:
Besondere Kenntnisse
Sprachen - Englisch (mündlich verhandlungssicher)

  • Spanisch (mündlich und schriftlich: sehr gut)
    EDV - MS-Office-Paket (gute Beherrschung)
  • XYZ-Programm (sehr sicher: fünf Jahre tägliche
    Nutzung)

(Meine persönliche Meinung dazu -> darauf muss nicht zwingend geantwortet werden)

Diese eigene Beschreibung oder auch ‚Interpretation‘ halte ich persönlich für kritisch. Beispielsweise bezüglich dem MS-Office-Paket -> gute Beherrschung; das ist eigentlich relativ. Bezüglich irgendwelchen Randgruppen ist diese Selbsteinschätzung wohl richtig. Dennoch versteht wohl jeder etwas anderes unter „guter Beherrschung“.
Bezüglich dem XYZ-Programm. Eine fünf Jahre tägliche Nutzung hat meines Erachtens nach keinerlei Aussage darüber, dass man die meisten Features benutzen kann. Evtl. hat man fünf Jahre lang auch immer nur genau die selben Funktionen ausgeführt (Nur Textschreiben und ausdrucken, ohne jegliche Formatierung).
Bezüglich : Spanisch (mündlich und schriftlich: sehr gut) Das hört sich so an, als ob man sich auf irgendwelche Schulnoten beziehen würde, die eigentlich überhaupt keine Aussagen auf das eigentliche Wissen haben. So schlecht wie Deutschland in der PISA-Studie abgeschnitten hat, könnte man annehmen, dass 6Jahre Schulspanisch nicht gewährleisten, mit einem Spanier tatsächlich auch kommunizieren kann. Alleine schon die verschiedensten Akzente im Spanischen oder im Englischen - hin und wieder kommt man ja schon als „Nordlicht“ bei einem starken bayrischen Akzent ins Schleudern.
Englisch (mündlich verhandlungssicher)-> das klingt tatsächlich seeeeehr sicher, würde ich allerdings nur anerkennen, sofern man irgendeine tägliche Berufserfahrung hat, in der man täglich Englisch anwenden musste oder ein Auslandspraktikum absolviert hat.

Für mich sind solche Erklärungen wie „gute Beherrschung“ oder „mündlich und schriftlich: sehr gut“ eigentlich Fiktion. Bezüglich irgendwelchen Randgruppen kann man das ja immer sagen.

Viele Grüße Disap