Moin zusammen.
Evtl. passt diese Frage nur so halb zu dieser Rubrik, aber ich habe ansonsten keine besser geeignete gefunden.
Ich durchstöberte heute einige Lebensläufe und da überkam mich plötzlich die Frage: was sind eigentlich besondere Kenntnisse, ab wann darf man beispielsweise eine Fremdsprache als besondere Kenntnis angeben.
Angenommen man hatte Französisch vier Jahre in der Schule, macht dann eine Ausbildung und ist für insgesamt 8 Jahre berufstätig. Nach diesem langen Zeitraum dürften die Französisch-Kenntnisse allerdings wieder nahe bei null liegen. ODER beispielsweise sind laut Zeugnis eben diese Fremdsprachenkenntnisse „gut“, dennoch ist man gegebenenfalls nicht im Stande, mit einem Franzosen ein Gespräch zu führen.
Oftmals liest man als besondere Kenntnis: Textverarbeitung, Microsoft Word, Excel. Heutzutage ist es doch eher so, dass das schon als Allgemeinwissen vorausgesetzt wird.
Nun stellt sich also für mich die Frage, WANN darf man etwas als besondere Kenntnis angeben / wann reicht der Wissensstandard für besondere Kenntnisse aus, wobei eine Richtlinie zu geben natürlich schwer ist.
Ich behaupte mal, in Lebensläufen/Besondere Kenntnisse werden oftmals auch bewusst Tatsachen gefälscht wie beispielsweise: Textverarbeitung, obwohl man nur einen Text abtippen kann und diesen dann entsprechend Fett/kursiv oder unterstrichen darstellen kann (übertrieben). Diese Falschinformationen im Lebenslauf sind doch sogar strafbar?
Viele schöne Grüße Disap
