Richtlinie zur Wohnungsgröße bei Hundehaltung ?

Liebes Forum,

gibt es eine Richtlinie oder ein Gesetz zur Wohnungsgröße bei Hundehaltung ?

Mein Vermieter ist der Meinung, dass meine Wohnung (65 qm) zu klein wäre für einen 30 cm hohen Golden Retriever.

Brauche dringend Hilfe, sonst muß mein Hund ins Tierheim :frowning:

Hallo,

ich kenne keine Richtlinie, die vorschreibt, wie groß die Wohnung sein muss. Ein Hundezwinger muss meines Wissens 8 qm haben.

Bei einer Mietwohnung wird eben wirklich das letzte Wort der Vermieter haben. Ihn heißt es zu überzeugen.

Leider schreibst Du nicht, ob Dein Hund noch ein Welpe ist oder schon erwachsen, denn 30 cm Schulterhöhe für einen Golden Retriever scheint mir sehr klein zu sein. Ein erwachsener Goldie hat i.d.R. eine Schulterhöhe von von 53-60 cm. Also solltest Du einen Welpen haben, wird der noch ordentlich zulegen.

Die größe des Hundes ist in meinen Augen auch maßgeblich, ob er in einer Wohnung gehalten werden kann bzw. soll. Wenn Dein Hund also wirklich so klein ist, sehe ich darin kein Problem. Du musst nur oft genug mit ihm rausgehen. Mit 2x am Tag eine kleine Runde um den Block ist es da nicht getan. Vielleicht ist ja ein Hundeverein in der Nähe der Agility oder Mantrail anbietet. Das wäre sicherlich eine Aufgabe für Deinen Wohnungsgoldie.

Sollte Dein Goldie aber wirklich noch ein Welpe sein und zu einer normalen Retrievergröße auswachsen, solltest Du überlegen, ob Du Dich nicht wirklich von ihm trennst. Dann sind 65 qm doch etwas klein. Du musst Ihn ja nicht ins Tierheim bringen. Lass Dir von dort Interessenten vermitteln oder suche selber nach einem geeigneten zuhause für Deinen Hund.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Viele Grüße
Bianca

Hallo Bianca,

danke Dir für Deine ausführliche Antwort.

Einerseits gut, dass es keine Richtlinie gibt. In meinem Fall aber leider schlecht.

Hätte erwähnen sollen, dass Blondie ein Golden-Retriever-Mix ist, 10 Jahre alt und eben nur eine Schulterhöhe von 30 cm hat.

Erst mal, ein Golden Retriever mit 30 cm Größe ? Kann ja wohl nicht.Außer es ist noch ein Welpe. Ausgewachsen kannst du da nochmal 30 cm drauf legen. Also Widerristhöhe zwischen 56 und 60 cm. Da würde auch ich „Nein“ sagen. Ist es ein Mischling mit wirklich nur 30 cm, dann ist das schon ok.

Es gibt kein Gesetz über die Wohnungsgröße bei Hundehaltung. Richtlinien in dem Sinne auch nicht.Es ist vom gesunden Menschenverstand aber klar, dass so ein großer Hund nicht in eine 2 Zimmer Wohnung passt.Viel wichtiger aber ist der regelmäßige Auslauf und beschäftigung mit dem Hund und der Kontakt zu anderen Hunden (Natürlich außerhalb der Wohnung)

Gruß
Uwe