Liebes Forum,
gibt es eine Richtlinie oder ein Gesetz zur Wohnungsgröße bei Hundehaltung ?
Mein Vermieter ist der Meinung, dass meine Wohnung (65 qm) zu klein wäre für einen 30 cm hohen Golden Retriever.
Brauche dringend Hilfe, sonst muß mein Hund ins Tierheim 
Vielen Dank im voraus und Frohe Ostern:smile:
Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen und hab`s auch noch nie gehört, dass es eine bestimmte Wohnungsgröße für die Hundehaltung gibt.
Ich denke, dein Vermieter will einfach keinen Hund in seinen Wohnungen haben, hat es aber nicht in seinen Mietverträgen aufgeführt und weiß nun nicht mehr, wie er aus der Nummer raus kommt. Frage einfach mal beim Mieterschutzbund nach.
Lg. Renate
Hallo,
wenn Hundehaltung grundsätzlich erlaubt ist, kann der Vermieter einen Golden Retriever ablehenen.
Wenn nur Kleintierhaltung erlaubtb ist, kann und darf er allerding einen Hund jeder Größe ablehnen.
War das vor der Anschaffung des Hundes geklärt? Wie lautet der Mietvertag dahingehend?
hallo phammelrath
so viel ich weiss, gibt es keine „mindestgroesse“ der wohnung fuer die groesse des hundes. viel wichtiger ist es, das der hund ausreichend bewegung und beschaeftigung bekommt, dann ist ein grosser hund auch in einer kleinen wohnung zufrieden. falls ich mich da taeuschen sollte, bitte ich um korrektur!
ganz liebe gruesse
shakira77
Hallo Dagmar,
die Klausel im Mietvertrag ist lt. Mieterschutzverein unwirksam. Aber die haben mich gebeten, in Erfahrung zu bringen, ob eine gesetzliche Vorschrift existiert.
Schönen Ostermontag wünscht
Petra
Hallo,
was Dir dein Vermieter erzählt ist Unfug !Solange Dein Hund ein gemütliches Plätzchen für sich hat(Schlaf und Spielzeugecke)und Du mit ihm oft- und lange genug rauß gehst, so das er seinen Auslauf hat,reicht Deine Wohnung auf jeden Fall aus.
Ich wünschte, alle Hunde hätten so viel Platz.
Frohe Ostern und liebe Grüße
RehleinRic
Liebes Forum,
gibt es eine Richtlinie oder ein Gesetz zur Wohnungsgröße bei
Hundehaltung ?
Da ich selbst in keiner Mietwohnung lebe, kann ich leider darüber keine Auskunft geben. Ich würde mich in dieser Situation allerdings an eine entsprechnede Stelle (in Österreich z.B. Mietervereinigung oder aber auch die freie Rechtauskunft) wenden, um auch eine rechtlich fundierte Auskunft zu erhalten.
Viel Glück und noch schöne Feiertage
Mein Vermieter ist der Meinung, dass meine Wohnung (65 qm) zu
klein wäre für einen 30 cm hohen Golden Retriever.
Hallo,
Naja groß ist die Wohnung nicht gerade und viele meine Freunde haben einen Goldi. Viele wissen eigentlich gar nicht, das es Jagdhunde sind, sie brauchen Beschäftigung. Egal was es ist. Wenn der Hund nur das Gassi gehen bekommt und sonst keine Beschäftigung, dann finde ich pers. das nicht so gut. Was machst du beruflich? Ist der Hund alleine? Warum muss er denn ins Tierheim? Bist du umgezogen ohne das vorher abzuklären oder hast den Hund zu dir genommen ohne das vorab zu klären? Berichte doch mal.
Ich bin der Meinung wenn der Hund viel unterwegs ist und dann gefordert wird, dann könnte es klappen.
Leider werden viele Tiere nicht Artenreichtum gehalten weil Menschen nicht drüber nachdenken oder egoistisch sind. Allerdings sind 65qm einem Tierheim eindeutig vorzuziehen
))
Ich Wünsche dir viel Glück!!!
Liebe gruesse
Viola
Hallo,
leider weiss ich in gesetzlichen Dingen nicht Bescheid.
viele Grüße Maya
Hallo,also der Vermieter darf nur entscheiden ob Hund oder nicht.Wichtig ist,ob der Hund der Wohnung Schaden zufügen könnte,zbp. durch Kot oder Urin,Zerkratzen von Laminat ect…Versuchen Sie doch ein Angebot an den Vermieter.ZBp. ca. 6 Monate MIT Hund und dann kann er ja entscheiden ob der Hund bleiben kann.Ich würde aber NIE UND NIMMER eine Wohnung nehmen,wenn dafür mein Hund ins Tierheim müßte!!!Viel Glück
Hallo,
eine gesetzliche Richtlininie, wie Sie sie anfragen gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht. Allerdings kann der Vermieter das Halten von Hunden in seinen Mietwohnungen verbieten. Zu allererst gilt natürlich der Mietvertrag. Sollte hier das Halten von Hunden grundsätzlich gestattet sein, hat der Vermieter keine weitere Einschränkungsrechte. Ansonsten hilft nur Verhandeln. Machen Sie ihm klar wie existenziell diese Frage für Sie bzw. Ihren Hund ist. Lässt der Vermieter nicht mit sich reden, bleibt nur eins: Ausziehen!
Hoffe geholfen zu haben.
Hallo!!
Meiner Meinung nach kann der Verlieter nur sagen, Hund ja oder nein. Nicht wie groß er sein darf. Ausser du bist grad auf Wohnungssuche, dann würde der Vermieter nein sagen können.
Schau mal im Mietvertrag ob Hunde erlaubt sind.
Lg Andrea