Richtlinien für die Vergabe von ABM-Maßnahmen

Ich heiße Thomas, bin 35 Jahre alt und wohne in Sachsen-Anhalt.
Ich bin seit 1991 arbeitsuchend.
Von 1991-1993 Umschulung zum Speditionskaufmann.
Von Oktober 1997-März 1998 ABM-Maßnahme(grüner Bereich).

Versuche seitdem immer wieder eine neue ABM-Maßnahne zu bekommen. Leider ohne Erfolg.
Beim Arbeitsamt wird mir mitgeteilt, daß für mich keine Fördermittel zur Verfügung stehen würden.
Stimmt Das???
In meiner näheren Umgebung sehe ich, wie viele Personen fast jedes Jahr eine neue ABM bekommen.
Ihre alte ABM läuft aus und schon sind sie in einer neuen ABM.
Nun frag ich mich langsam geht DAS mit rechten Dingen zu???

Wer kann mir helfen?

MfG Thomas

Wird Zeit, daß hier mal einer antwortet
Als Langzeitarbeitsloser bist Du hinsichtlich von ABM „förderungsbedürftig“, § 263 Abs. 1 SGB III. Sich eine ABM erzwingen ist aber nicht so einfach. Dir bleibt eigentlich nur, Dich für eine konkrete ABM zu bewerben, rechtsmittelfähigen Bescheid zu verlangen, gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen und nach dessen Zurückweisung dann vor dem Sozialgericht Klage zu erheben. Und ein guter Richter wird einen Erörterungstermin ansetzen und dort die BAA dazu bringen, Dir eine ABM zu gewähren …
Dauer des Ganzen kaum unter einem Jahr.

Django