Hi,
meine Frage dreht sich um ein (rein hypotetisches) Treppenhaus. Dieses Treppenhaus ist ein Treppenhaus
welches innen liegt. Es kommt keinerlei Tageslicht hinein. Wenn man das Pech hat und man gerade
mitten auf Treppe ist, wird es wirklich gefährlich, denn es gibt keinerlei Orientierungsmöglichkeiten…,
denn auch die Lichtschalter haben kein so ein kleines Licht was einen hilft, den nächsten Lichtschalter
zu finden.
Gibt es hierfür irgendeine Richtlinie? Wie sieht der Brandschutztechnisch aus? Wäre ja im Fall der Fälle
der Fluchtweg!
es gibt nicht nur Richtlinien, sondern sogar Gesetze wie ein solcher Treppenraum auszusehen hat.
Deine Frage ist trotzdem nicht zu beantworten, da ein Gebäude und seine Treppenräume nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden können.
Es gibt zwei Ebenen zur Beurteilung:
Die Baugenehmigung des Gebäudes ist die wichtigste Grundlage. Was schrieb die der Genehmigung zugrunde liegende Bauordnung für innenliegende Treppenräume vor (also welche Bauordnung galt zum Zeitpunkt der Genehmigung)? Wurden in der Genehmigung Abweichungen von der Bauordnung genehmigt? Wurde die Genehmigung umgesetzt? Wurde das Gebäude seither wesentlich verändert?
Sofern man die vorletzte Frage mit ja und die letzte mit nein beantworten kann, spricht das dafür, daß das Gebäude mit seinem Treppenraum Bestandschutz genießt, d.h. keiner kann nachträgliche Anpassungen verlangen (auch wenn es heute in der Form nicht mehr zulässig wäre).
Die zweite Ebene ist die Beurteilung, ob die bestehenden Verhältnisse eine konkrete Gefahr für die Nutzer oder andere Personen darstellen.
An ein ja auf diese Frage sind allerdings sehr hohe Anforderungen gestellt. Bejaht man eine konkrete Gefahr und ordnet daraufhin Nachbesserungen an, greift man in das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht ein.
Um dieses Rechtsgut zu verletzen, muß ein anderes Rechtsgut (z.B. das Leben) in einer Form gefährdet sein, die den Eingriff rechtfertigt.
Ein Beispiel: Für jede Nutzungseinheit (Wohnung, Praxis etc.) sind zwei Rettungswege vorgeschrieben. Der Rettungsweg führt über eine Treppe (sog. „notwendige Treppe“), der zweite meist über Fenster, die mit Leitern der Feuerwehr erreichbar sind.
Da mit dem Ausbruch eines Feuers jederzeit gerechnet werden muß, wird das Fehlen des zweiten Rettungsweges nur dann akzeptiert, wenn der erste Rettungsweg so sicher ist, daß er im Brandfall nicht gefährdet werden kann (z.B. Sicherheitstreppenraum: http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitstreppenraum ).
Bei der Beurteilung, ob der von Dir beschriebene Treppenraum eine ausreichend konkrete Gefahr für Leben oder Gesundheit von Personen darstellt, würde man sich also ansehen, wie das Gebäude insgesamt aussieht: Wie gut ist die brandschutztechnische Trennung der Nutzungseinheiten (also wie lange kann man in der eigenen Wohnung ausharren ohne gefährdet zu werden)? Wie viele Personen müßten im Zweifel über Leitern der Feuerwehr gerettet werden? Wie wahrscheinlich ist der Ausfall der Treppe als Rettungsweg im Brandfall? Etc… (die Liste der Fragen ist ellenlang und kann einen Gutachter über Tage beschäftigen).
Ich hoffe, das gibt Dir einen Eindruck von der Problematik.
Gruß Stefan