Richtlinien für ein innenliegendes Treppenhaus

Guten Abend alle zusammen,

meine Frage dreht sich um ein (rein hypotetisches) Treppenhaus. Dieses Treppenhaus ist ein Treppenhaus
welches innen liegt. Es kommt keinerlei Tageslicht hinein. Wenn man das Pech hat und man gerade
mitten auf Treppe ist, wird es wirklich gefährlich, denn es gibt keinerlei Orientierungsmöglichkeiten…, 
denn auch die Lichtschalter haben kein so ein kleines Licht was einen hilft, den nächsten Lichtschalter
zu finden. 
Gibt es hierfür irgendeine Richtlinie? Wie sieht der Brandschutztechnisch aus? Wäre ja im Fall der Fälle
der Fluchtweg!

Bin gespannt! Freu mich auf Antworten!

Grüße Tina

Hallo,
das steht in der Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem sich das Gebäude befindet. Das ist zudem baujahr- und nutzungsabhängig, ggf. kommen so weitere Vorschriften dazu (z.B. bei Versammlungs- oder Veranstaltungsstätten).
Gruß vom
Schnabel

hi Schnabel,

danke für die Antwort!

Das hypothetische Treppenhaus steht in NRW, genauer gesagt in der hypothetischen Stadt Gelsenkirchen.
Das Gebäude ist gemischt und setzt sich zusammen aus Geschäfts und Wohnparteien.
Wie sieht es da aus?

Grüße Tina

Hi,

meine Frage dreht sich um ein (rein hypotetisches) Treppenhaus. Dieses Treppenhaus ist ein Treppenhaus
welches innen liegt. Es kommt keinerlei Tageslicht hinein. Wenn man das Pech hat und man gerade
mitten auf Treppe ist, wird es wirklich gefährlich, denn es gibt keinerlei Orientierungsmöglichkeiten…, 
denn auch die Lichtschalter haben kein so ein kleines Licht was einen hilft, den nächsten Lichtschalter
zu finden. 
Gibt es hierfür irgendeine Richtlinie? Wie sieht der Brandschutztechnisch aus? Wäre ja im Fall der Fälle
der Fluchtweg!

es gibt nicht nur Richtlinien, sondern sogar Gesetze wie ein solcher Treppenraum auszusehen hat.
Deine Frage ist trotzdem nicht zu beantworten, da ein Gebäude und seine Treppenräume nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden können.

Es gibt zwei Ebenen zur Beurteilung:
Die Baugenehmigung des Gebäudes ist die wichtigste Grundlage. Was schrieb die der Genehmigung zugrunde liegende Bauordnung für innenliegende Treppenräume vor (also welche Bauordnung galt zum Zeitpunkt der Genehmigung)? Wurden in der Genehmigung Abweichungen von der Bauordnung genehmigt? Wurde die Genehmigung umgesetzt? Wurde das Gebäude seither wesentlich verändert?

Sofern man die vorletzte Frage mit ja und die letzte mit nein beantworten kann, spricht das dafür, daß das Gebäude mit seinem Treppenraum Bestandschutz genießt, d.h. keiner kann nachträgliche Anpassungen verlangen (auch wenn es heute in der Form nicht mehr zulässig wäre).

Die zweite Ebene ist die Beurteilung, ob die bestehenden Verhältnisse eine konkrete Gefahr für die Nutzer oder andere Personen darstellen.
An ein ja auf diese Frage sind allerdings sehr hohe Anforderungen gestellt. Bejaht man eine konkrete Gefahr und ordnet daraufhin Nachbesserungen an, greift man in das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht ein.
Um dieses Rechtsgut zu verletzen, muß ein anderes Rechtsgut (z.B. das Leben) in einer Form gefährdet sein, die den Eingriff rechtfertigt.

Ein Beispiel: Für jede Nutzungseinheit (Wohnung, Praxis etc.) sind zwei Rettungswege vorgeschrieben. Der Rettungsweg führt über eine Treppe (sog. „notwendige Treppe“), der zweite meist über Fenster, die mit Leitern der Feuerwehr erreichbar sind.
Da mit dem Ausbruch eines Feuers jederzeit gerechnet werden muß, wird das Fehlen des zweiten Rettungsweges nur dann akzeptiert, wenn der erste Rettungsweg so sicher ist, daß er im Brandfall nicht gefährdet werden kann (z.B. Sicherheitstreppenraum: http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitstreppenraum ).
Bei der Beurteilung, ob der von Dir beschriebene Treppenraum eine ausreichend konkrete Gefahr für Leben oder Gesundheit von Personen darstellt, würde man sich also ansehen, wie das Gebäude insgesamt aussieht: Wie gut ist die brandschutztechnische Trennung der Nutzungseinheiten (also wie lange kann man in der eigenen Wohnung ausharren ohne gefährdet zu werden)? Wie viele Personen müßten im Zweifel über Leitern der Feuerwehr gerettet werden? Wie wahrscheinlich ist der Ausfall der Treppe als Rettungsweg im Brandfall? Etc… (die Liste der Fragen ist ellenlang und kann einen Gutachter über Tage beschäftigen).

Ich hoffe, das gibt Dir einen Eindruck von der Problematik.

Gruß Stefan

Hi Goosi,

ja, ich verstehe die grundsätzliche Problematik. An wen könnte man sich denn da mal wenden?
Das Haus um das sich handelt wurde angegeben als Bj. 1983 oder 1986, bin mir das gerade nicht so sicher.
Ich bin kein Brandschutzexperte, aber ich vermute, dass das Treppenhaus bei einem Brand kein allzu doller Flucht weg ist. Es ist ein Gebäude mit 4 Etagen. Das Treppenhaus ist recht eng mit 1,10 breiten Treppen, die sich drehen und jeweils zu den Seiten mit mauern. Ich vermute, wenn es unten einmal brennt, gäbe es einen astreinen Kaminzug…
Wisst ihr vielleicht, wie teuer Lichtschalter mit so nem kleinen Lichdrin wären? Und wie aufwenig zu installieren?

Gruß Tina

Hi,

ja, ich verstehe die grundsätzliche Problematik. An wen könnte
man sich denn da mal wenden?

entweder an die zuständige Brandschutzdienststelle (VB der Berufsfeuerwehr: http://stadt.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Feuerwehr/B… ) oder an die Bauaufsicht ( http://stadt.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Bauen_und_W… bzw. http://stadt.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Bauen_und_W… )

Wisst ihr vielleicht, wie teuer Lichtschalter mit so nem
kleinen Lichdrin wären? Und wie aufwenig zu installieren?

Nicht genau, aber der Preis dürfte kaum über 10€ liegen. Auch die Montage sollte nicht viel aufwendiger sein als ohne Lämpchen.

Gruß Stefan

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zur Technik…

Wisst ihr vielleicht, wie teuer Lichtschalter mit so nem
kleinen Lichdrin wären? Und wie aufwenig zu installieren?

Hallo,
ich empfehle einen neuen Treppenlicht-Zeitschalter mit Ausschaltvorwarnung. Eine gewisse Zeit vor dem Ausschalten wird dabei entweder das Treppenhauslicht gedimmt oder es blinkt ein paar Mal. So bleibt Zeit, erneut den Lichtschalter zu betätigen.
Kosten: wenige 10€ zzgl. Einbau.

Gruß Simon

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Hallo,

Wisst ihr vielleicht, wie teuer Lichtschalter mit so nem
kleinen Lichdrin wären? Und wie aufwenig zu installieren?

entweder es liegen ausreichend viele Leitungen in der Wand, dann ist das relativ einfach zu machen. Vermutlich ist es aber nicht nur ein einzelner Schalter, sondern mindestens 5 Stück. Und der Anschluss in der Verteilerdose muss natürlich auch noch umgeklemmt werden.
Alles zusammen dauert dann schon zwei Stunden, dazu die Anfahrt - also vermute ich jetzt einfach mal drauflos: 150…200€

Wenn dagegen keine Leitungen liegen, muss die komplette Wand aufgestemmt werden. Das wird dann richtig teuer - unter 1000€ läuft da nix.

Und selber mal eben anklemmen ist - grad in einem Mietshaus und auch noch in einem angeblich brandgefährdeten Treppenhaus - eine richtig dumme Idee. Da hat kein Nicht-Fachmann irgendwas zu fummeln.

Und ohne Zustimmung des Vermieters geht natürlich ohnehin genau gar nichts.
Gruß
loderunner

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Guten Tag,

Und selber mal eben anklemmen ist - :

ne, sowieso nicht

grad in einem Mietshaus
und auch noch in einem angeblich brandgefährdeten Treppenhaus

Ich meinte nicht, dass das Treppenhaus brandgefährdet wäre, nur wenn es in einer der unteren PArtein 
brennt, dann holla die Waldfee

  • eine richtig dumme Idee. Da hat kein Nicht-Fachmann
    irgendwas zu fummeln.

Und ohne Zustimmung des Vermieters geht natürlich ohnehin
genau gar nichts.

Ne, ich werd mich hüten, würde wenn dann die Vermieterin fragen, die ist eigentlich sehr nett! :o)

Gruß
loderunner

Auch von mir viele Grüße!

Hallo,
siehe die Antworten von Goosi: Bauordnungsamt der Stadt, anzuwenden ist die Landesbauordnung NRW (des Jahres der letzten Bau- oder Umnutzungsgenehmigung, sofern keine akute Gefährdung vorliegt).
Gruß vom
Schnabel