Richtlinien zur Einrichtung von Wartezimmern

Gibt es gesetzliche Bestimmungen oder Verordnungen, die regeln, wie das Wartezimmer beim Arzt eingerichtet werden muss oder ist das jedem Mediziner selbst überlassen? Hat ein Arzt überhaupt die Zeit, sich um die Einrichtung bzw. Pflege dieses Raums zu kümmern?

Lieber Frager,

spezielle Anforderungen an Wartezimmer sind mir nicht bekannt. Selbstverständlich muss ein WZ aber sicher sein (keine Unfallgefahr) und sollte aus Hygienegründen auch halbwegs sauber sein.

Mit fr. Gruß

BüNo

Hallo!
Ich bin Anästhesist in einer Klinik, kann die Frage also nicht beantworten…
Jedoch sollte Google helfen, dritter Treffer bspw.: http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/ !!!

Hallo,

solche eher allgemein gehaltenen Gesetze habe ich bereits gefunden, allerdings dachte ich, dass es gerade bei Arztpraxen und damit auch den Wartezimmern zusätzliche, spezielle Regelungen gibt (Hygiene etc.). Danke trotzdem für den Hinweis.

Nein, keine Ahnung!
Geht es evtl. um eine Beschwerde, da das Wartezimmer des Hausarztes „unzumutbar“ o.ä. ist? Dann kann doch bestimmt auch die Bezirksärztekammer helfen??
Gruß
Kurt G. Veit

Nein, keine Beschwerde. Ich habe einfach mittlerweile einige unterschiedliche Wartezimmer gesehen, sowohl was die Einrichtung, als auch was die Sauberkeit angeht, dass ich mich gefragt habe, ob diese Räume nicht besonderen Bestimmungen unterliegen (bspw. ausreichendes Lüften wegen der Ansteckungsgefahr, keine Teppiche bzw. gepolsterten Sitzmöbel wegen der Hygiene, keine Pflanzen wegen der Allergiker, etc.) - schließlich gibts für fast alles irgendeine Vorgabe. Da ich bei meinen Recherchen nichts gefunden habe, hatte ich gehofft, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Wie mir scheint und ich deiner Antwort entnehme, gibt es diese Vorgaben nicht in der Art, wie ich sie mir vorstelle. Vielleicht gehe ich mal bei der Bezirksärztekammer vorbei und frage dort nach.
Danke.