Richtschwerter

Hallo.

Einige von euch werden schon Richtschwerter gesehen haben, wie sie zum Endhaupten verwendet wurden. Betrachtet man sich so ein Richtschwert, fallen folgende beiden Dinge auf: Die Klinge ist gerade und hat zwei Schneiden.
Was soll das? Ausgerechnet bei einem Richtschwert, mit dem nicht gekämpft wird, würde eine Schneide völlig genügen und, zumal es ausschließlich für den Hieb und gegen nicht gepanzerte Objekte gedacht ist, wäre eine gebogene Klinge viel besser.
Welchen Sinn hat die gerade, beidseitig geschliffene Klinge?

Grüße
Ostlandreiter

Hallo Ostlandreiter,

die Dinger sind sozusagen traditionell gewachsen. Eigentlich stammten sie ja vom Bidenhänder ab (beidseitig geschliffen, gerade) und die Richtschwerter waren ja nichts anderes als solche Bidenhänder. Erst später wurden ja „Richtschwerter“ extra hergestellt, hauptsächlich weil keine Bidenhänder mehr gemacht wurden. Die Zeit der großen Schwerter war vorbei, ausgenommen Richtschwerter. Eigentlich hatte sich also der Name verändert, nicht das Schwert.

Gruß
Peter B.

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Hallo !

Ein Richt-schwert war immer noch ein Schwert, als zweischneidig.

Das Köpfen mit dem Richtbeil war fürs niedere Volk. Das mit dem Richtschwert für höher stehende Personen.

mfgConrad

Hallo,

das hat historische Ursachen.
Früher wurden ja nur höherstende personen mit dem Schwert hingerichtet - der gemeine Dieb wurde einfach erhängt oder so. Über derart höherstehende personen konnte natürlich auch nur ein entsprechend hochstehendes standesgemäßes Gericht ein Urteil fällen - die unterstanden ja nicht der einfachen Gerichtsbarkeit. Es spricht ja auch für sich, daß es so viele berufshenker gar nicht gab, oft mußten die aus andereb Städten ausgeliehen werden und noch im 30jährigen Krieg mußten oft einfache Landsknechte bzw. Bauern gezwungen werden, Todesurteile zu vollstrecken, weil weit und breit kein Henker aufzutreiben war.
Bis ins hohe Mittelalter hinein gab es ja auch kaum große Städte. Es gab nicht mal eine Hauptstadt - kekanntlich führten die deutschen Könige ein Reiekönigtum ohnen wirklichen Hauptwohnsitz. Unter diesen Umständen konnte es natürlich auch keine angestellten Hnker geben - die Städtchen mit ihren bestenfalls 5.000 Seelen brauchten so was nicht. UNd wenn der König bzw. irgendein herzog zu Gericht saß und ein Todesurteil ausspach, dann wurde es von jemanden aus seinem bewaffneten gefolge vollstreckt - mit dem damals üblichen Ritterschwert, dem Bidehänder. Und das war ein zweischneidiges langes und grades Schwert.
Mit den Rittern kamen aber dann später die Schwerter aus der Mode und mit der Seßhaftigkeit der Landesherren enstanden auch große Städte mit angestellten Henkern. Nur - das recht hinkte hinterher. Immer noch wurden standesgemäße Herren zum Tode durch das Schwert verurteilt. Also wurde der Bidehänder der Ritter nun zum Richtschwert der Henker. Und aus Standesgründen verbot es sich auch, dieses optisch doch recht beeindruckende Richtschwert dem neuen Zweck anzupassen oder zu verändern. Das kennt man ja - schließlich haben die völlig nutzlos gewordenen Säbel und Degen ja auch noch im 20 Jahrhundert zur Paradeuniform gehört und ich glaube, Offizeire schleppen noch heute ihre Ehrendolche mit der Uniform zu manchen Anlässen mit sich rum (von den Schießbudenfiguren irgendwelcher Ehrenwachen ganz zu schweigen).
Das Richtschwert war eimach ein solches Relikt aus fernen Vorzeiten.

Gernot Geyer

Hallo,
das Richtschwert war nicht nur das Handwerkszeug des Nachrichters, sondern zugleich auch Symbol für die weltliche Macht als Garant für Gerechtigkeit, die am augenfälligsten in der Ausübung der Blutgerichtsbarkeit sichtbar wurde. Hinrichtungen - insbesondere natürlich die von ‚Prominenten‘, waren immer auch propagandistische Inszenierungen der Staatsmacht und deswegen in aller Regel öffentlich. Der Symbolcharakter des Richtschwertes wurde vor allem in der frühen Neuzeit durch aufwendige Ausgestaltung, beispielsweise spezielle Gravuren, besonders betont. Richtschwerter nehmen eine Zwischenstellung zwischen tatsächlich waffentauglichen Schwertern und reinen Zeremonialschwertern ein. Die vom Gesichtspunkt eines Hinrichtungswerkzeuges überflüssigen Merkmale - neben der zweiten Schneide beispielsweise auch die Parierstange - sind also funktional ihrem Symbolcharakter zuzuordnen.

Eine Entwicklung des Richtschwertes aus dem ‚Bidenhänder‘ halte ich für zweifelhaft - das einzige gemeinsame Merkmal ist die beidhändige Führung. Wenn man ‚Bidenhänder‘ als Oberbegriff für Zweihandschwerter nimmt (also Schwerter mit langem Heft/Gehilz), dann ist das Richtschwert ein Bidenhänder. Anders jedoch als die bekannteren Verteter dieses Typs (z.B. die Flamberge) handelte es sich nicht um lange Schwerter, sondern die Klingenlänge lag idR deutlich unter einem Meter und das Schwert war entsprechend austariert. Natürlich hatten Richtschwerter auch keine (sonst für Bidenhänder typische) Fehlschärfe. Auffälligstes Merkmal neben dem langen Gehilz war die fehlende Spitze (Ort), die eine Verwendung als Stoß - oder Stichwaffe nicht zuließ.

Die Anwendung dieses Hinrichtungswerkzeugs erforderte seitens des Nachrichters besondere Geschicklichkeit und Kraft. Unter rein praktischen Gesichtspunkten hätte eine einschneidige Klinge bzw. ein Säbel da keine wesentliche Erleichterung bedeutet - die bot hingegen das Richtbeil, das einfacher und zuverlässiger zu handhaben war (und weniger ‚Mitarbeit‘ des Delinquenten erforderte). Ob nun für die Hinrichtung Richtbeil oder Richtschwert verwendet wurde, war eher eine Frage des lokalen Brauchs, nicht notwendig des Standes des Delinquenten. Die von Conrad aufgestellte Behauptung gilt so mW lediglich für eine bestimmte Periode der englischen Geschichte. Ob bei der Verhängung der Todesstrafe die Hinrichtung ‚mit blutiger Hand‘ (also Enthauptung mit Schwert oder Beil) oder ‚mit trockener Hand‘ (vorwiegend Hängen) vorgenommen werden sollte, war idR eine Frage des speziellen Deliktes. De facto wurde daraus dann eine Standesfrage - ein Adeliger wurde wohl höchst selten wegen Diebstahls verurteilt, ein am unteren Ende der sozialen Skala Stehender ebenso selten wegen Hochverrats. Generell kann noch gesagt werden, dass die Hinrichtung ‚mit blutiger Hand‘ nicht als entehrend galt oder doch zumindest als weniger entehrend als ‚trockene‘ Arten der Hinrichtung - daher spielte speziell bei der Verurteilung von Adligen die Standessolidarität der Richter eine Rolle. Wenn schon Todesstrafe für einen Standesgenossen, dann ein Vollzug auf möglichst wenig entehrende und vergleichsweise humane Art.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo Gernot.

Die Ausführungen wirken einleuchend, nur eines nicht:

kekanntlich führten
die deutschen Könige ein Reiekönigtum ohnen wirklichen
Hauptwohnsitz. Unter diesen Umständen konnte es natürlich auch
keine angestellten Hnker geben - die Städtchen mit ihren
bestenfalls 5.000 Seelen brauchten so was nicht. UNd wenn der
König bzw. irgendein herzog zu Gericht saß und ein Todesurteil
ausspach, dann wurde es von jemanden aus seinem bewaffneten
gefolge vollstreckt - mit dem damals üblichen Ritterschwert,
dem Bidehänder. Und das war ein zweischneidiges langes und
grades Schwert.

Zu Zeiten des Reisekönigtums gab es noch keine Bidenhänder, sondern erst an der Grenze zur Neuzeit, zeitgleich mit dem Niedergang der Ritter.

Ich dachte mir auch schon, daß dir Form des Richtschwerts so in Anlehnung an das vornehme Ritterschwert gewählt wurde.
Dagegen spricht aber auch einiges. Oft waren in der Klinge Bohrungen angebracht, daß man das Schwert an einem Nagel aufhängen konnte, und eine Scheide wurde überhaupt nicht gefertigt. Diese Veränderungen geschahen der Einfachheit halber, ohne Bedacht auf die Gestalt. Außerdem waren an den Parierstangen Schellen angebracht.

Grüße
Ostlandreiter