Hallo Ordnazo.
ich hab mal den Mr.Check gefragt und der hat sich - auf den Duden beziehend - beide Möglichkeiten angegeben.
Bei http://home.t-online.de/home/humanist.aktion/sahara…
finde ich:
ZITAT
Wann fügt man ein Fugen -s ein? Heißt es z.B. „Essenmarke“ oder „Essensmarke“?
Es gibt keine eindeutige Regel, und das Fugen -s hat auch nichts mit dem Genitiv (Wesfall) zu tun. Der Gebrauch des Fugen -s unterscheidet sich von Region zu Region. Der Gesetzgeber in Deutschland vermeidet es allerdings, Fugen -s zu setzen. So werden die offiziellen Steuerbezeichnungen ohne „s“ gebildet: Einkommensteuer, Versicherungsteuer usw.
Analog zum Fugen -s gibt es auch das Fugen -n. Man findet es z.B. im „Hallenbad“.
ZITATENDE
Das Steuer-Beispiel halte ich aber für nicht ganz glücklich gewählt, da „Steuer“ ja mit S beginnt und dies zu einem Verdoppelungstatbestand (dieses Wort nur als Beispiel) führen würde, wenn man da zusätzlich noch ein Fugen-s setzt.
Fazit, man kann, muß aber nicht.
Gruß
Eckard