Richtwert Bilanzsumme

Hallo Wissende.

Eben las ich wieder, dass ein Unternehmen, dass über 30 %
Eigenkapital oder mehr im Verhältnis zur Bilanzsumme verfügt, als
ausreichend kaptalisiert gilt.
So weit so gut.
Wie sieht es denn bei Firmen aus, die lediglich eine GuV machen? Dort
kann der Umsatz ja kaum das entscheidende Kriterium sein, ebensowenig
wie der Gewinn.
Mittels welcher Überlegungen könnte man in einem solchen Fall
bestimmen, ob eine ausreichende Kapiatalisierung (vergleichbar der
o.g. Faustformel) vorliegt?

Vielen Dank für eure Tips und Überlegungen - Jaschiii

Hallo Jaschiii,

eine GuV ohne Bilanz ist sehr schwer vorstellbar, weil es in einer GuV jede Menge Erträge und Aufwendungen gibt, die ohne Bilanz nicht ermittelt werden können.

Es dürfte sich um eine Überschussrechnung iSd § 4(3) EStG handeln.

Die Kapitalisierung eines Unternehmens ohne Kenntnis der Struktur des Kapitals untersuchen verlangt ziemliche Akrobatik, vulgo hellseherische Fähigkeiten. Wenn man etwas über die Kapitalstruktur wissen will, hilft die Aufstellung einer Bilanz schnell und gründlich.

Abgesehen von der nicht besonders genauen Darstellung der Ertragslage durch die Überschussrechnung ist die Abwesenheit einer Bilanz im Fall der Überschussrechnung ein wichtiges Argument fürs Bilanzieren. Damit ist nicht nur dieses Problem aus der Welt, und: Bilanzieren dürfen tut jeder, niemand muss Überschussrechnen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin May,

vielen Dank für Deine aufschlussreiche Antwort.
Dann muss ich doch mal schauen, ob da zusätzlich zur
Überschussrechnung auch bilanziert wird.
Blöde Frage: wenn der Steuerberater überschussrechnet, kostet dann
eine Bilanzierung extra? (Ich weiss halt nicht, was da zusätzlich an
Arbeit anfällt bzw. ob überhaupt, oder ob das nur eine Aufstellung in
anderem Gewand ist.)

Aber ich habe das richtig verstanden, dass sich eine Aussage
bezüglich der Kapitallage eines Unternehmens sinnvoll erst treffen
lässt, wenn man eine Bilanz vorliegen hat?

Schätze, ich muss mich doch in das Thema ein wenig einarbeiten…

Gruß - Jaschiii

Hallo nochmal,

Blöde Frage: wenn der Steuerberater überschussrechnet, kostet
dann
eine Bilanzierung extra?

Ja. Die Gebührenverordnung legt hier aber bloß einen Rahmen fest, und man kann innerhalb dieses Rahmens mit dem StB übers Honorar reden. Dabei sollte auch angesprochen werden, zu welchem Zweck die Bilanz benötigt wird, und ob der StB sie etwa in aussagefähiger, aber vereinfachter Form als „Status ausschließlich für Zweck XY“ aufstellen kann. Er kennt (hoffentlich) den Betrieb und kann einschätzen, auf welche Aspekte einer „richtigen“ HGB-Bilanz man möglicherweise verzichten kann. Was er nicht verantworten kann, wird er nicht zusagen.

(Ich weiss halt nicht, was da
zusätzlich an
Arbeit anfällt bzw. ob überhaupt, oder ob das nur eine
Aufstellung in
anderem Gewand ist.)

Die laufende Erfassung der Geschäftsvorfälle für eine Überschussrechnung ist unter Umständen dafür brauchbar, wenn man sie um die Geschäftsvorfälle ergänzt, die zum Stichtag noch nicht eingenommen oder bezahlt waren. Wenn aber z.B. nicht gegen Geldkonten gebucht wird, sondern ausschließlich nach Belegsammlung gegen eine imaginäre „Kasse“ oder Privatvermögen, gehts nur, wenn man die ganze Kiste neu bucht. In jedem Fall kommt aber noch einiges dazu, was sich nicht aus den laufenden Vorgängen ableiten lässt.

Aber ich habe das richtig verstanden, dass sich eine Aussage
bezüglich der Kapitallage eines Unternehmens sinnvoll erst
treffen
lässt, wenn man eine Bilanz vorliegen hat?

Ja, seriös geht das bloß damit - wie erwähnt, u.U. mit Vereinfachungen, die im HGB nicht vorgesehen sind, aber je nach Zweck diesen nicht stark beeinträchtigen.

Der Ursprung der Bilanz ist, unabhängig von den in den vergangenen etwa 500 Jahren entwickelten Differenzierungen, eine Aufstellung dessen, „was da ist“ (links, das sind die Aktiva): Gebäude, Maschinen, Vorräte, Forderungen, Geld usw. im Vergleich zu dem, „was wem gehört“ (rechts, das sind die Passiva): Schulden, künftige Verpflichtungen aus laufenden Vorgängen, andere Verpflichtungen und Verbindlichkeiten usw., und als Rest aus dem, was da ist, und nicht jemand anderem gehört oder künftig für jemand anderen gebraucht wird, das Eigenkapital. Die Idee ist, dass alles, was jemand anderem gehört, in irgendeiner Weise belegt ist, so dass man das, was einem selber gehört, auf die beschriebene Weise als Rest ermitteln kann. Mit das Fummeligste daran ist die Einschätzung, welche ungewissen Verbindlichkeiten und Risiken bereits zum Stichtag bestehen, aber noch nicht konkret als „Zettel“ manifest sind. Genau dieser Punkt ist auch ein zentrales Problem des Überschussrechners: Er kann sich durch Verschieben von Verpflichtungen schönrechnen, auch wenn diese Verpflichtungen bereits zum Stichtag verursacht oder entstanden sind.

Schöne Grüße

MM

1 „Gefällt mir“

Vielen lieben Dank für Deine Mühe.
Deine Ausführungen haben mir das Thema auf jeden Fall näher gebracht.

In diesem Sinne - Jaschiii