folgende Konstellation.
Parken auf dem Gehweg. Es ist das Richtzeichen 315 aufgestellt.
Rechteckiges Richtzeichen. Weißer PKW auf dem Gehsteig parkend, auf blauem Untergrund.Darunter ein Zusatzschild mit der Aufschrift: „Bewohner mit Parkausweis C“ Darunter noch ein Zusatzschild mit folgender Aufschrift: „werktags Mo -Fr 8 - 10 u 15 - 18 h ; Sa 8 - 14h“
Die Frage, wann darf ich hier parken, wenn ich kein Anwohner bin?
Für evtl. Antworten schon jetzt recht herzlichen Dank.
aus sicht des anwohners (mit anwohner-ausweis) der sich frägt wann nur er parken kann ist die sache doch recht deutlich:
es dürfen parken
„Bewohner mit Parkausweis C“
in der zeit
„werktags Mo -Fr 8 - 10 u 15 - 18 h ; Sa 8 - 14h“
im umkehrschluss dürfen „alle anderen“ ohne anwohnerausweis dort auch parken mo-fr von 10-15 h und von 18-8 h sowie samstag 14 h bis zum nächsten werktag 8 h (meist montags).
im umkehrschluss dürfen „alle anderen“ ohne anwohnerausweis
dort auch parken mo-fr von 10-15 h und von 18-8 h sowie
samstag 14 h bis zum nächsten werktag 8 h (meist montags).
im umkehrschluss dürfen „alle anderen“ ohne anwohnerausweis
dort auch parken mo-fr von 10-15 h und von 18-8 h sowie
samstag 14 h bis zum nächsten werktag 8 h (meist montags)
auf dem Gehweg oder dann am Fahrbahnrand?
hmm
die „art“ des parkens, sehe ich nicht unterschieden, nur weil unterschiedliche zeiten angegeben werden.
also nach meinem verständnis: das erste schild sagt explizit wo/wie geparkt werden soll - nämlich auf dem gehweg.
alle weiteren hinweise beziehen sich ja nicht mehr darauf, sondern auf andere einschränkungen.
allerdings fällt mir in meiner umgebung kein parken auf dem gehweg ein bei dem nicht auch noch zusätzlich eine markierung auf dem boden besteht . . .
weiss nicht ob man das verallgemeinern kann, womöglich nicht.
alle weiteren hinweise beziehen sich ja nicht mehr darauf,
sondern auf andere einschränkungen.
Zusatzzeichen beziehen sich aber doch gerade auf das
Hauptzeichen!
ja
aber wenn in den zusatzzeichen keine einschränkung oder sagen wir mal änderung in bezug auf die „art“ des parkens (in diesem fall auf oder neben dem bordstein) zu finden ist - dann bleibt doch das hauptzeichen (in diesem punkt) unverändert.
die zusatzzeichen beziehen sich auf einen anderen aspekt als den, der in dem hauptzeichen beschrieben ist.
Hallo,
du meinst also - Anwohner mit Parkausweis immer und sonstige nur in der angegebenen Zeit? Dadurch, daß es zwei Zusatzschilder sind, würde ich das auch eher so interpretieren.
Aus der StVO bei Zeichen 315: Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten oder zu Gunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, …
Sollte man das (von mir hervogehobene) „ein“ so deuten, daß da nur eines sein darf?
Dank an ‚verrtigo‘,‚B.Basco‘ und ‚Der Rene´‘
Erst einmal recht herzlichen Dank für Eu´re Antworten.
So wie es vertigo in seiner ersten Mail geschrieben hat, wird es wohl richtig sein, bzw. gelesen.
Ich habe auf dem Gehweg geparkt. Dieser ist durch ein weißes Rechteck auf dem Gehweg gekennzeichnet.
Die schriftliche Verwarnung lautete wie folgt:
"Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen 314/315) mit Zusatzschild für „Bewohner mit besonderem Parkausweis“. Ein Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
vom 02.11.2011 bis 02.11.2011 mind. von 15:10 mind. bis 15:14 Uhr
etc.
Das Verwarnungsgeld in Höhe von 15,00 Euro habe ich heute überwiesen. Ein teurer Einkauf, aber ich hatte das Schild vor dem Parken etwas anders gedeutet. Aber wie sagt ein Sprichwort: „Aus Schaden wird man klug“.
vom 02.11.2011 bis 02.11.2011 mind. von 15:10 mind. bis 15:14
Uhr
etc.
Also innerhalb der auf dem zweiten ZZ angegebenen Zeiten, das erscheint mir zumindest klar gegen die gewollte Regelung.
Ausserhalb der Zeiten halte ich die Regelung für interpretierbar, bis hin zum erlaubten Parken auf der Fahrbahn (okay, mit Bodenmarkierung fällt das weg)
Also, wegen 15 € kein Risiko, okay.
Das Verwarnungsgeld in Höhe von 15,00 Euro habe ich heute
überwiesen. Ein teurer Einkauf, aber ich hatte das Schild vor
dem Parken etwas anders gedeutet. Aber wie sagt ein
Sprichwort: „Aus Schaden wird man klug“.