Riegl FG21-P, Gebrauchsanweisung wo lesen?

Ich bin mit einem Laser-Geschwindigkeitsmesser Riegl FG21-P gemessen worden.
Das Gerät wurde aus einem VW-Bus durch die schräge Windschutzscheibe eingesetzt.

Da Laser ja Licht ist, Licht sich beim Durchdringen von Glas „verändert“, stellt sich die Frage ob diese Messung so zulässig ist.

Leider scheinen nicht mal die Beamten zu wissen, ob das zulässig ist (lt. eigenen schriftlichen Erklärungen „vermuten“ sie die Zulässigkeit).
Die Fa. Riegl verweigert die Aussage (an Nicht-amtliche Stellen) zur Zulässigkeit.

Ich will ja keine Geheimnisse erfahren, nur ob die Messung so zulässig ist.

Rückfragen bei erfahrenen RA’s (aus dem WWW) ergaben immer nur den Hinweis, daß derartige Messungen in deren Region generell nicht durch Scheiben erlaubt sind, damit diese Problematik bisher nicht aufkam.

Es muß doch in diesem LAnd jemanden geben, der die Gebrauchsanweisung mal gesehen hat.

mfg tugu

Auch ein nettes Hallo,

zu grüßen verstößt gegen keine FAQ :wink:

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Vermutlich hat schon der eine oder andere Ra den Tip gegeben, dass bei Zustellung des Bußgeldbescheides Widerspruch eingelegt werden könnte mit der Begründung: dass eine korrekte Messung durch eine Windschutzscheibe nicht möglich ist, da bestritten wird, dass dafür das Messgerät geeignet ist.

Somit müsste die andere Partei die Richtigkeit der Messung durch eine Windschutzscheibe nachweisen.
Erfahrene RA’s (Fachanwälte) wissen das alles.

Schönen Tag noch.

Ich habe sofort Einspruch eingelegt und das „Ticket“ unter Vorbehalt gezahlt.

Dann habe ich den Einspruch (mit Glas und Licht, …) begründet und bekam gestern (nachdem mir vor ein paar Wochen schon die Schulungsbelege der Beamten, die Dokumentation der Inbetriebnahme, … zugeschickt wurden) zur Antwort, daß den durchführenden Beamten keinerlei Hinweise auf eventuelle Ablenkungen oder Spiegelungen durch Glas aus der Gebrauchsanweisung und den Schulungen bekannt seien.

Momentan komme ich mir vor wie: Beweisen Sie mal, daß Sie keine Socken besitzen.

Ich wollte nur versuchen, mein Flensburg-Konto „clean“ zu halten. Ist erst der 1. Punkt da, vermehren die sich wie die Fliegen.

mfg tugu