Hallo,
ich hätte da eine Frage bzgl. eines Anhängselvertrages bei Wiederheirat.
Die neue Ehefrau besitzt vor der neuen Heirat einen Riestervertrag. Sie erhält die Grundzulage und 2 x Kinderzulage (vor 2008 geboren) und zahlt den Mindestbeitrag von 60 Euro. Der neue Ehemann hat keinen eigenen Vertrag und ist sozialversichungspflichtig beschäftigt.
Kann die Ehefrau nun für diesen neuen Ehemann einen Anhängselvertrag abschließen um die Grundzulage in ihren Vertrag einfließen zu lassen, ohne dass der Ehemann 4% seines Einkommens einzahlen muss?
Einen eigenen Vertrag muss er ja abschließen, aber dann werden doch auch die 4% fällig?
Vielen Dank für die Antworten.
LG
Otwo