Hallo,
ich hätte da eine Frage bzgl. eines Anhängselvertrages bei Wiederheirat.
Die neue Ehefrau besitzt vor der neuen Heirat einen Riestervertrag. Sie erhält die Grundzulage und 2 x Kinderzulage (vor 2008 geboren) und zahlt den Mindestbeitrag von 60 Euro. Der neue Ehemann hat keinen eigenen Vertrag und ist sozialversichungspflichtig beschäftigt.
Kann die Ehefrau nun für diesen neuen Ehemann einen Anhängselvertrag abschließen um die Grundzulage in ihren Vertrag einfließen zu lassen, ohne dass der Ehemann 4% seines Einkommens einzahlen muss?
Einen eigenen Vertrag muss er ja abschließen, aber dann werden doch auch die 4% fällig?
einen „Anhängselvertrag“ so wie Du ihn beschreibst gibt es nicht. Diese Verträge sind für Personen, wo der eine Ehepartner nur mittelbar Zulagenberechtigt ist und heißen Zulangenvertrag. Das ist dann z. B. eine Frau, die nicht mehr in der Kindererziehungszeit ist oder einen nicht-sozialversicherungspflichtigen Selbstständigen, wenn der Partner unmittelbar zulagenberechtigt ist.
Als sozialversicherungspflichtig Angestellter bist Du selbst unmittelbar Zulagenberechtigt, hast also Anspruch auf einen eigenen Vertrag. Grundsätzlich musst Du die 4% vom Vorjahresbrutto nicht zahlen, sondern nur, wenn Du die volle Zulage willst. Wenn Du nur einen Bruchteil zahlst, bekommst Du im Verhältnis die Zulage.