Riesige Filmplakate ?

Liebe Filmfans,

wo bekomme ich eines dieser riesigen Filmplakate her, die außen an den Großkinos hängen ? Es geht mir um ein MATRIX Plakat.

Gruss vom wölfchen

Hi,

dürfte schwierig werden. Die Kinos selber werden Dir da nicht weiterhelfen können - es lohnt sich aber, beim jeweiligen Filmverleih nachzufragen. Im Falle der Matrix wäre das die

Warner Bros. Film GmbH
Jarrestrasse 4
D-22303 Hamburg
Germany

Viel Erfolg, Gruß, Joachim

Die Kinos dürfen diese Plakate nicht weiterverkaufen. Dies gilt auch für die „normalen“ Plakate, daher ganz zu schweigen von den Mega-Version. Zum Teil werden Sie (Matrix z.B.) offizielle (und mit Erlaubnis) über eBay LIVE-Auktionen versteigert.

Gruß
Falke

Moin,

ich habe mich immer über das UCI-Kino in Düsseldorf eingedeckt, die haben 2-3 mal im Jahr ihre Plakate und Banner für einen guten Zweck verkauft. SO eng wird es wohl dann doch nicht genommen. Und das Ufa-Kino in D’dorf am Hauptbahnhof verkauft auch ständig welche.

Gruß

ALex

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1 Like

Hi Alex,

Ist doch schön für dich, legal aber nicht! Als 12-jähriger habe ich das Material auch immer direkt vom Kinobetreiber zugesteckt bekommen! Ist allerdings schon eine ziemliche Zeit her! :wink:

Werbe- und Pressemittel stehen den Unternehmen nur leihweise zur Verfügung. Auf vielen solchen Mitteln, vor allem auf den Pressemappen, Fotos und Ständern, findest du daher den Aufdruck „Verkauf verboten“ (oder ähnlich!).

Vielleicht wird dies auch nicht offen verfolgt, wenn der Erlös einem guten Zweck zugeführt wird. Letztendlich macht es aber (im engen Sinne) die Sache nicht legaler.

Bei eBay stehen diese Sachen ebenfalls unter Beobachtung:

_Werbeartikel werden zumeist verteilt und nicht verkauft. Sie bleiben urheberrechtlich geschütztes Eigentum der (…) Studios, das sie verteilt. Die (…) Kinos (…), die sie erhalten, besitzen lediglich eine Lizenz zur Benutzung dieser Werbematerialien für beschränkte Werbezwecke. Es ist ihnen nicht gestattet, diese zu verkaufen oder zu verschenken. Auf diesen Werbematerialien ist oftmals der Vermerk „Nicht zum Verkauf“ (promotional copy - not for sale) angebracht.

Da die Radiostationen und Filmtheater nicht Eigentümer der Werbeartikel sind, dürfen sie diese nicht verkaufen oder verschenken. Jede Person, die zu einem späteren Zeitpunkt eine Kopie besitzt, darf diese ebenfalls nicht verkaufen. Dies trifft auch dann zu, wenn Sie den Artikel von jemandem gekauft haben oder der Artikel sehr alt und noch urheberrechtlich geschützt ist (Der Urheberrechtsschutz hat eine Laufzeit von mindestens 50 Jahren vom Tag der ersten Freigabe des Liedes oder Films. In vielen Fällen besteht das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tode des Autors.)

Die Vollversion hier nachzulesen: http://pages.ebay.de/help/community/png-promotional…

Bei normalen Postern sehe ich dies persönlich nicht so problematisch, bei den großen Stand-Displays oder eben den hier gefragen Mega-Postern schon eher.

Gruß
Falke_

Hi Alex,

Ist doch schön für dich, legal aber nicht! Als 12-jähriger
habe ich das Material auch immer direkt vom Kinobetreiber
zugesteckt bekommen! Ist allerdings schon eine ziemliche Zeit
her! :wink:

Werbe- und Pressemittel stehen den Unternehmen nur leihweise
zur Verfügung. Auf vielen solchen Mitteln, vor allem auf den
Pressemappen, Fotos und Ständern, findest du daher den
Aufdruck „Verkauf verboten“ (oder ähnlich!).

Ich hab die mir vorliegenden Plakate mal geprüft, kein Aufdruck

Vielleicht wird dies auch nicht offen verfolgt, wenn der Erlös
einem guten Zweck zugeführt wird. Letztendlich macht es aber
(im engen Sinne) die Sache nicht legaler.

Stimmt auch wieder, allerdings gilt hier wie eigentlich immer, wo kein Kläger da kein Richter.

Bei normalen Postern sehe ich dies persönlich nicht so
problematisch, bei den großen Stand-Displays oder eben den
hier gefragen Mega-Postern schon eher.

Auch da seh ich es nicht wirklich als Problem, wenn es nicht gewerblich ist, sprich ein Wirt verschönert damit seine Kneipe(a la Planet Hollywood), insbesondere bei der Nachweispflicht, wer sieht schon in die Wohnzimmer.

Was anderes ist es mit den Pressevorführungen und -kassetten, von denen ich einige auf Flohmärkten sehen konnte. Da würde ich als Verleih auch allergisch reagieren. Aber bei Werbemitteln? Immerhin ist es eine Unterstützung für einen Film und keine Kopie. Daher wird es, auch wenn es rechtlich möglich wäre, nicht verfolgt.

Grundsätzlich folge ich Deiner Argumentation, aber sie ist eben nicht praxisgerecht und wird deswegen auch nicht verfolgt.

Gruß

ALex