Riester - Abzug der Beiträge als Sonderausgaben

Guten Tag,
ich habe mal eine spezielle Frage zu meinem Riestervertrag.
Ich habe ein etwas höheres Jahreseinkommen (>80’TEUR p.a.) bin ledig und habe keine Kinder und habe somit einen Maximalzulagenanspruch von 154,-€ bei einer Eigenleistung von 1946,00 €.
Sofern ich diese Zulage per Dauerzulagenantrag „abrufen“ lasse, wird dieser Betrag dem Riestervertrag gutgeschrieben.
Zusätzlich kann ich meine Eigenleistungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben bis zum Betrag von 2100,00 EUR anrechnen lassen. Aufgrund meines Spitzensteuersatzes ist die Steuerersparnis regelmäßig höher als die gewährte Zulage. Im Rahmen der Günstigerprüfung durch das Finanzamt erhalte ich deshalb eine zusätzliche Steuererstattung.
Diese erhalte ich dann vom Finanzamt überwiesen.
Wenn ich jetzt keinen Dauerzulagenantrag gestellt hätte, würde ich dann im Rahmen des Sonderausgabenabzuges eine um die Zulage höhere Steuererstattung erhalten oder würde das Finanzamt trotzdem nur den Teil der Steuerersparnis auszahlen, der über die (nicht beantragte) Risterzulage hianusgeht?

Hallo shimaniac,

sorry, das tangiert ganz klar den Bereich der Steuerberatung. So gern ich darauf auch antworten möchte - ich darf es nicht! Die Steuerberaterkammer versteht da keinen Spaß.

Meine Empfehlung daher:

  • Entweder im Forum Steuerrecht nachfragen, denn dort sitzen Steuerberater, die das dürfen oder
  • beim zuständigen Wohnstättenfinanzamt nachfragen

Tut mir Leid, dass ich nicht helfen konnte (durfte), aber das ist mir zu gefährlich!

In Sachen Investment, Finanzplanung (dann auch in direktem steuerlichen Zusammenhang betrachtet) oder Versicherungen, stehe ich aber gern zur Verfügung.

Beste Grüße
Stephan Heddinga

Hallo,

mein Wissensstand ist dieser:

Wenn Sie keinen Zulagenantrag stellen würden, würde dies automatisch zu einer höheren Steuerersparnis führen, da dann die gesamten 2.100 € absetzbar wären und nicht nur die 1.946 €.
Würde ich aber trotzdem nicht tun, da sich die Zulage im Riestervertrag gut verzinst (hängt vom Vertrag ab) und somit bis zur Rente wächst (sicher ist sie ja durch die Garantie des Riesteranbieters auch), während die Steuererstattung morgen vervespert ist (Leider bei den meisten so).
Für empfehlenswert halte ich den DWS Riester Rente Premium Fondssparplan mit „fairer Gebührenbelastung“, d.h. zum Start und für die vorab-Gebühr mit 5 € im Vertrag, den Rest dann per formlosen Antrag als Nachzahlung mit laufendem Agio.

Weiterhin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen aus Filderstadt-Sielmingen

Martin Alber

Hallo,

da ist die Antwort ganz einfach.
Die zu gewährende Zulage in Höhe von 154,- € wird auf jeden Fall abgezogen.
Egal ob ein Dauerzulagenantrag besteht oder nicht.

Viele Grüße
Florian Nowacki

hallo bin gerade unterwegs und kann ihre frage leider nicht ausführlich beantworten. zeitmangel. sorry, denke aber die kollegen werden ihre frage zu ihrer zufriedenheit beantworten.
mfg
i.b.

Sehr geehrter Herr Schimaniac,
Ich denke für Sie ist es gleich, das Finanzamt prüft normalerweise was für Sie am besten ist und Sie erhalten den Gesamtbetrag abzüglich der Zulagen. Fragen Sie am besten Ihr Finanzamt, der Fall ist uns bisher noch nie passiert.

Personen die so viel verdienen wie Sie, bieten wir kein Riestervertrag. Wir haben ein Tool um Ihnen viel mehr Vorteile anzubieten. Sie können uns unter midas-finanz erreichen.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

-> auf jeden Fall sofort Zulagenantrag stellen, und zwar momentan noch zurück bis ins Jahr 08!

Bei der Steuer sieht das so aus:
Die 2100,- werden mit der Steuererklärung von Ihrem Einkommen abgezogen. Die bereits gezahlte Steuer auf diesen Anteil kommt zu Ihnen zurück.
Max Munter würden in einem hypothetischen Bsp. 1000,- rausbekommen. Nun rechnet das Amt 1000 - 154 = Überweisung von 846,-, denn die 154,- hat Max Munter ja schon über die Zulagenstelle bekommen bzw. bekommt sie, wenn es z.B. das erste Mal ist, viell. mit der Steuererklärung gutgeschrieben.

Tip: Bei einem so hohen Einkommen lohnt sich auch die Bruttoentgeltumwandlung auf jeden Fall. Dprt können Sie nochmal Steuer+Sozialabgaben rausholen für bis zu 2640/p.a. (Stand: 2011); für weitere 1800,- bekommen Sie da nur die Steuer raus, nicht mehr jedoch die Sozialvers.gelder.
Weiter 20.000,- können Sie mit einem Rürup, auch nur von der Steuer, absetzen. DWS beitet das gleiche Fondskonzept sowohl im Reiter, als auch im Rürup an (RieterRentePremium und BasisRentePremium); über AVL-Investments bekommen Sie hohe Rabatte auf die Abschlußkosten. Diese Form ist allerdings nicht mehr ideal, wenn Sie schon älter sind, also z.B. 50+.