Riester-Anbieter ermöglicht keinen Übertrag!

Hallo,

bei einem Anbieter A habe ich mal einen (eher schlechten) Riestervertrag abgeschlossen, den ich aber nicht weiterführen möchte. Den Vertrag ruhen zu lassen kostet 100€, danach der Übertrag auf einen anderen Vertrag wieder 100€ … daher möchte ich das gern „in einem Abwasch“ erledigen.

Beim Anbieter B habe ich vor einem Jahr einen weiteren Riestervertrag abgeschlossen - damals hieß es, der Übertrag des Guthabens von A sei ca. Mitte 2009 möglich, da erst dann die rechtlichen Gegebenheiten geschaffen seien.
Bis jetzt bietet B aber keine Möglichkeit an, Guthaben von A zu übertragen.

Wisst ihr, ob sowas nicht möglich sein MUSS, da es vielleicht zur Riester-Zertifizierung gehört?

Danke und Grüße!

Davon habe ich ja noch nie gehört.
Was ist denn die Begründung?
Normalerweise freut sich jeder Anbieter, wenn ihm Kapital übertragen werden soll…

Hallo,

Auch Hallo

bei einem Anbieter A habe ich mal einen (eher schlechten)
Riestervertrag abgeschlossen, den ich aber nicht weiterführen
möchte. Den Vertrag ruhen zu lassen kostet 100€, danach der
Übertrag auf einen anderen Vertrag wieder 100€ … daher
möchte ich das gern „in einem Abwasch“ erledigen.

Der Anbieter des aktuellen Riestervertrags möchte 100€ für eine Beitragsfreistellung haben??? Das kann ich mir nicht vorstellen. Was steht denn im Versicherungsschein bzw. in den Bedingungen? Die 100€ für die Übertragung des Kapitals sind Standard.

Beim Anbieter B habe ich vor einem Jahr einen weiteren
Riestervertrag abgeschlossen - damals hieß es, der Übertrag
des Guthabens von A sei ca. Mitte 2009 möglich, da erst dann
die rechtlichen Gegebenheiten geschaffen seien.

Da hat jemand Mist erzählt…

Bis jetzt bietet B aber keine Möglichkeit an, Guthaben von A
zu übertragen.

Ich kenne keinen Anbieter der eine Übertragung von angespartem Kapital aus Riesterverträgen nicht übernimmt. Ist die Übertragung schriftlich vereinbart worden ?

Wisst ihr, ob sowas nicht möglich sein MUSS, da es vielleicht
zur Riester-Zertifizierung gehört?

Ich glaube schon, bin mir da aber nicht sicher.

Danke und Grüße!

Bitte

Killvaas

Guten Tag SVS,
das mit Mitte 09 ist Unfug. Entweder haben Sie keinen sogenannten R.-Vertrag im ersten Anlauf eingekauft oder der Bankverkäufer, der Ihnen den zweiten sogenannten R.-Vertrag verkauft hat, ist nur auf Kettenbriefe spezialisiert.
Gruß
Günther

Hallo,

einen Riestervertrag abgeben muss jeder Anbieter und kann dafür auch wenn vereinbart z.B. 100 Euro nehmen. Kein Anbieter ist aber verpflichtet, eine Kapitalübertragung auch anzunehmen. Die meisten machen das, aber eben nicht alle. Ob man einfach nicht mag oder es technisch nicht hinbekommt bleibt dahingestellt, verpflichtend ist es nicht.

Wenn B das also nicht ermöglicht obwohl man das wollte, dann war die Entscheidung für B wohl nicht die richtige.

Davon abgesehen ist es fraglich, ob eine Kapitalübertragung überhaupt sinnvoll ist. A muss garantieren, dass zum Ablauf alle eingezahlten Beiträge und Zulagen da sind, egal wieviele Kosten da vorher angefallen sind. Das entfiele bei Übertragung auf B, da B dann nur garantieren muss, dass zum Ablauf das übertragene Kapital vorhanden ist. Ist zwar letztendlich nur eine Nullprozentverzinsung die garantiert ist (wenn man die Zulagen mal nicht betrachtet, die selbst dann zu einer positiven Rendite führen), aber je nach Restlaufzeit des Vertrages könnte es B durchaus schwer fallen die bei A vorher bereits abgezogenen Kosten überhaupt zu erwirtschaften…

Viele Grüße

Thomas K.