Nebel
Hallo Günther,
vielen Dank für deine Geduld.
Tatsächlich bleibt das Ganze für mich nebulös.
Denn im vorliegenden Fall, nehmen wir mal an, schreibt der Anbieter ja:
„Sie möchten Ihre Versicherung auf einen anderen Anbieter übertragen“ - er weiß also sehr genau, dass es eine Übertragung ist - und schreibt weiter „Es werden nicht die eingezahlten Beiträge übertragen, sondern lediglich der um einen nicht unerheblichen Abzug reduzierte Rückkaufswert zuzüglich gutgeschriebener Zulagen.“
Genauigkeit hin oder her, der Versicherer weiss, dass es keine Kündigung ist, überträgt aber dennoch nicht die eingezahlten Beiträge, sondern nur den „Rückkaufswert“ (den er anderswo als "gleichermaßen geltend bei „Kündigung zur Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag“ bezeichnet).
Mir scheint, diese ganze Verwirrung mit Rückkaufswert, Kündigung und Übertragung, ist beabsichtigt, damit auch ja kein Kunde die Dinge durchschaut und es wagt nachzufragen und seine bezahlten Beiträge einzufordern.
Letztlich ist für diesen Fall nicht relevant, ob der Versicherer sprachlich ungenau formuliert, sondern ob er das Recht hat, bei einer Übertragung eben nicht die bezahlten Beiträge zu übertragen.
Ich fürchte, ich werde das nicht mehr herausfinden.
Und wer hat schon Lust, mit ungewissem Ausgang und finanziellem Risiko zu klagen, wie in diesem Fall:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Nochmals danke für deine Geduld und Hilfe, ich fürchte, ich gebe auf.
Viele Grüße,
Julia