Ehepaar A (derzeit kinderlos, Kinder aber in Planung) hat vor ca. 5 Jahren jeweils einen Vertrag auf Riesterrente abgeschlossen.
Frau A arbeitet seitdem durchweg in einem Beruf - Gehalt hat sich etwa Infalationsmäßig angepasst.
Herr A war in den 5 Jahren insgesamt ca. 1 - 1,5 Jahre Arbeitslos - ansonsten wechselnde Jobs - seit Frühjahr 2006 in Festanstellung. Er verdient aktuell minimal weniger als beim Abschluss des Vertrages.
Der Vermögensberater V hat sich in der ganzen Zeit nie wegen Anpassungen bei A’s gemeldet. Überhaupt bestand die letzten 1,5 bis 2 Jahre keinerlei Kontakt mehr.
Meine Frage, ist diese Gehaltsanpassung notwendig?
Wenn ja, müsste es über V laufen oder würde auch die Muttergesellschaft genügen, für die V arbeitet?
Vermögensberater V ist nicht notwendig - direkt der Gesellschaft mitteilen. Beitrag ist jederzeit individuell anpassbar (bis zum Mindestbeitrag der Gesellschaft - natürlich auch b´frei möglich)
Stratgie:
min. Beitrag um die volle Zulage zu erhalten
Max. Beitrag um die volle Zulage zu erhalten plus Sonderausgabenabzug
individueller Beitrag für anteile Zulage
Ist die Berechnung klar?
Wenn nicht, dann anmailen und kann zur Verfügung gestellt werden.
Grüsse
A.
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