Riester bei Steuern im Ausland

Hallo liebe Wissenden.

Kann mir einer von Euch sagen, ob eine Person, die in einem französisch-deutschen Unternehmen arbeitet und die Steuern derzeit in Frankreich zahlt, Renterversicherungsbeiträge hingegen in Deutschland, Anspruch auf die Riesterzulagen hat? Die Steuen zahlt er nur vorübergehend in F, danach in D.
Die Ehefrau zahlt die Steuern in Deutschland, sie ist förderfähig.
Wenn der Mann keine eigene Riester machen kann, ist dann wenigstens der abgeleitete Vertrag möglich?
VG und Danke
Carmen

französisch-deutschen Unternehmen arbeitet und die Steuern
derzeit in Frankreich zahlt, Renterversicherungsbeiträge
hingegen in Deutschland, Anspruch auf die Riesterzulagen hat?

Warum nicht ? Entscheidend ist, dass er Beiträge an die deutsche GRV zahlt.

‚Nach-Riestern‘ bei Steuern im Ausland
Hallo Carmen,

Es kann/sollte eine „normale“ Riester-Rente abgeschlossen werden,
da er unmittelbar(also nicht abgeleitet) förderberechtigt ist…denn:

Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber für bestimmte Zeit ins Ausland entsendet werden, dabei aber in Deutschland weiter rentenversicherungspflichtig sind, bleiben bzw. sind förderberechtigt.
Allerdings erhalten sie während der Zeit im Ausland keine Förderung. Die Zulagen werden vielmehr nach der Rückkehr rückwirkend nachgezahlt, wenn für diese Zeit die entsprechenden Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden.

MFG von
GP-online

PS: Ist Dein „Fall“ jedoch ein sogenannter Grenzgänger, erhält er seine Förderung sofort.

Hallo Zusammen,

ich habe heute beim Zulagenamt in Berlin angerufen. Dort teilte man mir mit, dass die Person nicht unmittelbar förderberechtigt sei.
Der Grund hierfür liegt darin, dass die Person nicht uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig in Deutschland ist.

Er kann also nur einen abgeleiteten Vertrag über die Ehefrau machen.

VG Carmen

Der Grund hierfür liegt darin, dass die Person nicht
uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig in Deutschland ist.

Ich dachte, dass müsse er nur in der Leistungsphase sein, da Riesterrenten nachgelagert besteuert werden.