Riester Beiträge führen zu EST Mehrbelastung?

Hallo,

ich werde grundsätzlich einfach nicht schlau draus. Folgender hypothetische Fall:

Mann A verdient >66k und hat einen Riestervertrag.
Frau B verdient nichts und hat auch einen Riestervertrag.

B bekomt die Zulagen für die Kinder und sich und bezahlt den Mindestbeitrag:

  • 240 E Beitrag

  • 154 E Förderung selbst

  • 185 E Kind 1

  • 300 E Kind 2
    =========
    639 E Zulagen

Wenn man im Steuerprogramm diesen Riestervertrag und dann wahrheitsgemäß keine Einnahmen erwähnt, würden einem dafür knapp 270E Steuern abgezogen, wohingegen man unter Weglassung des Vertrages entsprechen besser dastünde.

Nur mal zum Verständnis: Wieso wirkt sich Riester steuerlich negativ aus???

Besten Dank im Voraus
Birk

Hallo,
eine kurze Gegenfrage: zeigt das Programm fortlaufend, nach jeder Eingabe erneut, die Steuerersparnis an?
Erfolgte zunächst Erfassung von Vertrag A? - Danach Erfassung von Vertrag B?
Dann ergäbe das ganze einen Sinn…
Gruß J.K.

Ergänzend
Hallo,
der Mindesteigenbeitrag für B liegt bei 60 Euro p.a,
Oder hatte B in 2011 hohe SV-pflichtige Einkünfte ?
Gruß J.K.

eine kurze Gegenfrage: zeigt das Programm fortlaufend, nach
jeder Eingabe erneut, die Steuerersparnis an?

Ja

Erfolgte zunächst Erfassung von Vertrag A? - Danach Erfassung
von Vertrag B?
Dann ergäbe das ganze einen Sinn…

Hmm… beide sind schon eingetragen. Man kann zwischen beiden Werten (mehr oder weniger Steuerlast) schalten, in dem man bei „Voraussetzungen“ Häkchen setzt:

  • unmittelbar begünstigt [x]

  • Einnahmen 2011 []
    = hoher Betrag Nachzahlung

  • unmittelbar begünstigt [x]

  • Einnahmen 2011 [x]

  • Einnahmen dann aber 0 eintragen
    = niedriger Betrag

Gleicher niedriger Betrag entstünde, wenn ich das „begünstigt“ weglasse.

Also sobald das Programm merkt, dass B einen Riestervertrag hat aber keine Einnahmen hatte (bspw. wegen Mutterschutz bzw. Erziehungszeit), sollen mehr Steuern gezahlt werden, als wenn B keinen Vertrag hätte oder aber (das halte ich für einen Programmfehler) man angibt, dass B zwar Einnahmen hätte, diese aber 0 sind.

Mir geht es nur um das Grundverständis, worauf da gerade Steuern entstehen.

Besten Dank schon mal
Birk

Hallo,
der Mindesteigenbeitrag für B liegt bei 60 Euro p.a,
Oder hatte B in 2011 hohe SV-pflichtige Einkünfte ?
Gruß J.K.

Nein, keine Einkünfte. B hätte dann wohl einfach nur so aus Unwissenheit 240E gezahlt.

Hallo,

Mir geht es nur um das Grundverständis, worauf da gerade
Steuern entstehen.

Steuern entstehen nicht. Die Beiträge sind mindestens steuerfrei. Soweit Zulagen gewährt werden, werden diese allerdings gegen gerechnet. Vertrag B bekommt ja relativ hohe Zulagen. Diese gehen über eine mögliche Steuerersparnis hinaus. So wie die Anleger bei Abschluss der Verträge eine „Gesamtrechnung“ aufgestellt haben - vollzieht das Programm diese auch; nach und nach. Hätte nur A einen Vertrag - wäre die Steuerersparnis höher…Entscheidend ist unterm Strich (Zulagen!!)
Hoffe; hilfreich
Joerg

Nur mal zum Verständnis: Wieso wirkt sich Riester steuerlich negativ aus???

Riester wirkt sich steuerlich nicht negativ aus. Entweder die gezahlten Beiträge führen zu einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug oder, wenn die Zulagen höher sind, als die Steuerersparnis,werden die Riesterbeiträge bei der weiteren Berechnung ignoriert.

So war eszumindestens bei allen Steuerbescheiden, die ich bisher gesehen habe.

so würde ich es ja auch erwarten.

Im vorliegenden Beispiel ist die Steuerlast MIT Riester aber höher als ohne. Deshalb ja die Frage.

Bedeutet das, dass die Steuersparnis aus Vertrag A gemindert wird, weil B so hohe Zulagen bekommt (und so die Günstigerprüfung als Summe sich verschiebt)?

Werden also die Verträge aus A und B in einem solchen Fall zusammen betrachtet?

Vielleicht
ist es so verständlicher:
Die Einzahlungen in die Riesterverträge - inclusive der gewährten Zulagen - mindern das zu versteuernde Einkommen und führen zu einer entsprechenden Steuerersparnis.
Allerdings werden bei Ermittlung der Steuerersparnis die (ja bereits durch den Staat gewährten) Zulagen wieder abgezogen - ansonsten würden diese durch den Staat doppelt gezahlt.
Das Steuerprogramm erkennt dies natürlich erst dann, wenn der Vertrag „B“ erfasst wird und berücksichtigt dann sowohl einerseits die Einzahlungen in Vertrag B - andererseits natürlich auch die (quasi voraus gewährte Steuerersparnis) in Höhe der Zulagen auf Vertrag B.
Schönen Sonntag
Joerg

Besten Dank an die Antworter :smile: