Riester-Beitrag immer vom aktuellen Jahresbrutto?

Hallo zusammen,

ich, 23 Jahre alt, habe im Jahr 2007 einen Vetrag über Riester-Rente abgeschlossen. Hierbei wurde als Grundlage 4 % meines Jahresbruttos von 2006 genommen.

2006 war ich noch Azubi, Mitte 2007 habe ich dann glücklicherweise direkt nach Abschluss der Ausbildung einen unbefristeten Arbeitsvetrag erhalten.

Ich bezahle laufend weiterhin den Beitrag wie vom Brutto 2006 ermittelt, obwohl sich seitdem mein Gehalt gegenüber dem Azubi-Gehalt ca. vervierfacht hat.

Auf meine Nachfrage, ob der Beitrag nicht angepasst werden müsste bzw. erhöht, sagte mein Berater mir, dass es nicht notwendig sei, da dies ja nicht überprüft wird und ich auf jeden Fall die volle Rente bzw. Förderungen im gesamten Umfang erhalte.

Das kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen und frage deswegen hier, ob mir jemand darüber Auskunft geben kann.

Ich entschuldige mich für die umfangreiche Formulierung, wusste aber nicht, wie ich mich kürzer fassen sollte.

Danke im Voraus und liebe Grüße

Björn

Hallo Björn,

wie Du richtig Riesterst kannst du Dir selbst ausrechnen:

Der Anlagebetrag ist 4% des Vorjahreseinkommens (maximal 2100 Euro)
davon ziehst Du die Zulage ab ( 154 Euro/185 pro Kind/300 Euro pro Kind das nach 2008 geboren ist)
Daraus ergibt sich dein Jährlicher Eigenbeitrag, den teilst Du durch 12 und hast so deinen Monatlichen Beitrag um die volle Zulage zu bekommen, und eine eventuelle übersteigende Steuerersparnis.

Da es eine sogenannte Riestertreppe gibt… angefangen mit 2% des Vorjahreseinkommens, kannst Du den Beitrag auch individuell an dein Buget anpassen, bekommst dafür aber dann auch nur Anteilig Deine Zulagen.
Die Aussage Deines Beraters ist mit großer Wahrscheinlichkeit falsch.Denn die vollen Zulagen erhälst Du nur wenn Du die 4% zahlst. Und überprüft wird es schon sonst würdest Du gar keine Zulagen erhalten.

Gruß
Gaby

Ich bezahle laufend weiterhin den Beitrag wie vom Brutto 2006
ermittelt, obwohl sich seitdem mein Gehalt gegenüber dem
Azubi-Gehalt ca. vervierfacht hat.

Dann wird die Förderung gekürzt.

notwendig sei, da dies ja nicht überprüft wird und ich auf

Das ist Unsinn, die ZUlagenstelle fragt bei der DRV das sozialversicherungsplfichtige Bruttoeinkommen ab.

Das kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen und

Den Berater würde ich in den Wind schießen.