Hallo liebe Experten,
nehmen wir mal an, daß ein Riester-Vertrag für einen Steuerpflichtigen im Auszahlungszeitpunkt bzw. -beginn so wenig monatliche Rente bringt, daß er eine einmalige Abfindung in Höhe seiner Einzahlungen zzgl. erhaltener Zulagen bekommt.
Wie wird diese einkommensteuerlich behandelt?
Wird sie im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung einmalig normal besteuert, so daß mit dem Durchschnittssteuersatz von z. B. 30% auf die Abfindung zu rechnen ist?
Weitere Annahme: Die Zulagen und die Steuerermäßigung gemäß § 10a EStG sind in der Summe niedriger als die vorgenannte ESt auf die Abfindung. Gibt es da eine Deckelung , so daß der Steuerpflichtige mindestens 100% seiner eigenen Einzahlungen nach Besteuerung auch erhält?
Paßt zwar vielleicht nicht hierher - aber wie wäre die Sozialversicherung auf die Abfindung? Die Riester-Rentenzahlungen werden ja „normal“ mit gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung belegt. Bleibt die Abfindung KV-/PV-frei? Alternativ: Gibt es da auch eine Deckelung, so daß der Sparer als Abfindung mindestens 100% seiner eigenen Einzahlungen nach KV-/PV-Abzug auch erhält?
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald