Riester - Besteuerung

Hallo liebe Experten,

nehmen wir mal an, daß ein Riester-Vertrag für einen Steuerpflichtigen im Auszahlungszeitpunkt bzw. -beginn so wenig monatliche Rente bringt, daß er eine einmalige Abfindung in Höhe seiner Einzahlungen zzgl. erhaltener Zulagen bekommt.

Wie wird diese einkommensteuerlich behandelt?

Wird sie im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung einmalig normal besteuert, so daß mit dem Durchschnittssteuersatz von z. B. 30% auf die Abfindung zu rechnen ist?

Weitere Annahme: Die Zulagen und die Steuerermäßigung gemäß § 10a EStG sind in der Summe niedriger als die vorgenannte ESt auf die Abfindung. Gibt es da eine Deckelung , so daß der Steuerpflichtige mindestens 100% seiner eigenen Einzahlungen nach Besteuerung auch erhält?

Paßt zwar vielleicht nicht hierher - aber wie wäre die Sozialversicherung auf die Abfindung? Die Riester-Rentenzahlungen werden ja „normal“ mit gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung belegt. Bleibt die Abfindung KV-/PV-frei? Alternativ: Gibt es da auch eine Deckelung, so daß der Sparer als Abfindung mindestens 100% seiner eigenen Einzahlungen nach KV-/PV-Abzug auch erhält?

Besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Nachtrag: Verzinsung / Inflation
Ein Zusatzproblem fällt mir noch auf: Wie ist das mit Verzinsung der eigenen Einzahlungen in Abhängigkeit der evtl. vorhandenen Deckelung?

Denn wenn es eine Deckelung gibt, die zur Folge hat, daß nur 100% der eigenen Einzahlungen als Abfindung nach ESt und SV verbleiben, hätte man ja als Geldwert weniger zur Verfügung, als man einzahlte.

Vorherige Kündigung wäre u. U. auch ungünstig, da dann die Garantie der 100%igen Auszahlung futsch ist.

Unter der Annahme der Vollversteuerung der Abfindung in der ESt müßte doch gesichert sein, daß die eigenen Einzahlungen zuzüglich der Inflationswerte als Auszahlung von der ESt und auch der SV verschont bleiben. Die Zulage möchte ich in diesem Zusammenhang erstmal unberücksichtigt lassen, da sieht es so aus, als ob sich der Staat später nimmt, was er vorher gab.

Mithilfe des EStG und des SGB sind die Fragen offenbar nicht klärbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

also ne Riester-Rente ist nicht KV/PV Pflichtig. Kam ja schon mal aus dem Netto!
Und Riester-Rente ist sonstiges Einkommen! Wird voll versteuert bzw. dem zu versteuerenden Einkommen hinzugerechnet.

Handelt es sich um eine „Abfindung“, wird die Steuer halt gleich in einem Jahr fällig!

VG René

also ne Riester-Rente ist nicht KV/PV Pflichtig. Kam ja schon
mal aus dem Netto!

Ich dachte, daß es doch so sei.

Und Riester-Rente ist sonstiges Einkommen! Wird voll
versteuert bzw. dem zu versteuerenden Einkommen
hinzugerechnet.

Handelt es sich um eine „Abfindung“, wird die Steuer halt
gleich in einem Jahr fällig!

Das nahm ich auch so an. Die Fragen drehten sich aber um sog. Deckelung usw., weil man ja sonst sein eigenes bereits versteuertes Netto nochmals versteuert.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

KV-/ PV-Pflicht

also ne Riester-Rente ist nicht KV/PV Pflichtig. Kam ja schon
mal aus dem Netto!

Ja, schön wär’s.

Zitat aus Wikipedia.de (Entschuldigung, was besseres habe ich auf die Schnelle nicht gefunden):

„In der Auszahlungsphase findet für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nun eine Doppelverbeitragung in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung statt: Der Beitrag in der Krankenversicherung der Rentner bemißt sich nach dem Gesamteinkommen, d. h. einschließlich der Auszahlung aus der Riester-Rente. – Nach § 238a SGB V werden „die sonstigen Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen (§ 240 Abs. 1), bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt”. Zu den sonstigen Einnahmen gehören auch die Auszahlungen der Riester-Rente. Bei pflichtversicherten Rentnern findet hingegen keine Verbeitragung statt.“

Also bleibt das KV-/PV-Problem der Riester-Abfindung für freiwillig versicherte Rentner und wahrscheinlich auch für andere freiwillig kranken- und pflegeversicherte Personen bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

oh ja! Die „freiwilligen“ waren mir entfallen.:wink:

Und ne steuerliche Deckelung ist mir nicht bekannt, da dies auch schwierig zu berechnen wäre.
Ein AN er den Höchstbeitrag zahlt, erreicht ggf. dadurch auch eine Steuerrückerstattung. Diese müsste dann ja mit beachtet werden.
Und die Zulagen sind ja auch noch nicht versteuert worden!

Vieleicht ist es der Grund, warum die Rente oder Auszahlung voll versteuert wird.

VG René

Und ne steuerliche Deckelung ist mir nicht bekannt, da dies
auch schwierig zu berechnen wäre.

Ein AN er den Höchstbeitrag zahlt, erreicht ggf. dadurch auch
eine Steuerrückerstattung. Diese müsste dann ja mit beachtet
werden.

Und die Zulagen sind ja auch noch nicht versteuert worden!

Nein, meine Rechnung ist einfach:

Steuerpflichtiger schließt Riester-Renten-Vertrag über Investment-Fonds ab, auf der Basis von Aktienfonds. Die Kurse gehen in den Keller (Ende 2007), so daß die Gesellschaft auf niedrigem Kursniveau in einen Rentenfond umschichtet, Diskussionen mit Hinweis auf lange Restlaufzeit des Vertrages bringen natürlich nichts, die Gesellschaft hat kalte Füße bekommen.

Garantie, daß im Auszahlungsbeginn mindestens 100% der Eigenleistungs-Einzahlungen zuzüglich 100% der Zulagen zur Verfügung stehen, besteht natürlich weiterhin, alles also bis hierher nicht tragisch.

Der Riestersparer recherchiert und stellt fest, daß eben diese 100% so wenig monatliche Rente ergäben, daß die Gesellschaft voraussichtlich abfinden wird.

Die 100% sind folgende beispielhaften Beträge:

1.250 Euro Eigenleistung
0.250 Euro Zulagen
0.000 Euro Steuerermäßigung

Somit sind die Zulagen rund 16% der 100%-Abfindung.

Würde die Abfindung unterm Strich mit mehr als 16% ESt belegt werden, würde ja zum Teil die Eigenleistung besteuert, von Inflation mal ganz abgesehen. Und das sehe ich nicht ein und hoffe, daß der Gedanke der Deckelung (auf 0.250 Euro siehe oben), die ich nicht im Gesetz gefunden habe und dort sicher auch nicht steht, nicht so abwegig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

ah jetzt hab ich es verstanden um was es geht!

Deine Annahmen sind korrekt, dass dies nicht so abwegig ist und auch so durchgeführt wird.
Allerdings muss auch gesagt werden, dass die die nicht in den steuerlichen Bereich mit ihren Renten kommen, auch keine Steuern entrichten müssen. Egal wieviel „Gewinn“ gemacht wurde.
Aber dies wird Dich wohl nicht trösten?:wink:

VG René

Allerdings muß auch gesagt werden, daß die, die nicht in den
steuerlichen Bereich mit ihren Renten kommen, auch keine
Steuern entrichten müssen. Egal wieviel „Gewinn“ gemacht
wurde.

Es geht ja um die Riester-Abfindung, die mehrere Tausend Euro betragen und damit allein schon festzusetzende Einkommensteuer in der Jahresveranlagung nach sich ziehen kann.

Darüber hinaus werden die Altersrenten, welche z. B. erst in 25 Jahren beginnen, praktisch voll der Besteuerung (nach heutigen Maßstäben) unterworfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald